Kommission für Lehre, Sitzung am 10. Januar 2007

In der Kommission für Lehre am 10.01. wurden einige brisante, sowie aktuelle Themen diskutiert, welche zu einer angeregten – doch auch zuweilen heiteren – Gesprächsrunde beigetragen haben. Hier nun die „Höhepunkte“:

Frisch gestärkt mit Kaffee und Plätzchen *freu* ging es nach einigen Anmerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung und einigen wenigen Berichten zu diversen Themen gleich in die angeregte Diskussion:
Zuerst wurde festgestellt, dass das 7 + 3 Bachelor- und Master-Modell in allen Studiengängen bis auf die Informatik erfolgreich in den FPO fixiert wurde – so wie dies die TU9 einst beschlossen hatte. Denn von Seiten des Staates gab es niemals eine offizielle Regelung, die eine Vergleichbarkeit der Studiengänge zumindest landes- oder bundesweit geregelt hätte… Es soll zwar eine europaweite Vereinheitlichung erzielt werden, doch wird nicht vorgeschrieben, wie lange das Bachelor und Master-Studium zu dauern haben. Nun gut, also hat die TechFak aus Überzeugung 7 + 3 eingeführt. Inzwischen sind jedoch etliche Universitäten – auch die der TU9 – hiervon abgekommen; außerdem gab es auch Erlässe der Hochschulleitung mancher Universitäten, die 6 + 4 – Modelle für alle Studiengänge aufoktroyierten. Deshalb steht nun Erlangen vor dem Problem, dass wir eine 7 + 3 – Insel darstellen ohne endgültigen Beschluss unserer Hochschulleitung. Dies führt natürlich zu Problemen bei Hochschulwechseln der Studenten.
Was tun? Die einen waren der Meinung, dass wir uns erhobenen Hauptes in die Schlacht stürzen sollten, ein Rückzug wäre ja in ein paar Jahren immer noch möglich. Die anderen wollten sich eher dem Umfeld anpassen, auch wenn sie doch 7+3 präferieren würden. Im Grunde drehte sich die Diskussion dann doch im Kreis und keiner wollte so richtig sagen, was gemacht werden soll. Insgesamt haben wir dann festgestellt, dass wir erstmal die Hochschulleitung befragen werden, ob nicht doch noch ein Beschluss kommt. Und ansonsten? Tja, werden wir uns wohl selbst zu einer Entscheidung durchringen müssen… 😉

Aufgrund der heißen Problematik der Bachelor- und Master-Studiengänge wurden zu dieser Sitzung auch zwei Vertreter der Bologna-Kommission in beratender Funktion eingeladen um uns in rechtlichen Dingen und die Formulierung der AMBPO betreffend tatkräftig zu unterstützen.
Danach ging’s an unser Lieblings-Thema, die Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Fakultät (ABMPO/TechFak), wobei hier die Ausgestaltung der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) einer der interessantesten Punkte ist. Nachdem in der letzten Sitzung Widersprüche innerhalb der ABMPO aufgehoben wurden und wir einen einstimmigen Konsens gefunden hatten, mussten wir nun diese erneut überarbeiten. Und wieso? Wegen den Studiengebühren! Denn es wurde festgestellt, dass man ja bis zum B.Sc. keinerlei Abschluss hätte und somit jeder sechs Semester lang zahlen müsste – denn eine Studiengebührenbefreiung kann nur nach Absolvieren eines kompletten Zwischenabschnitts erfolgen. Deshalb nimmt man jetzt die GOP als Mittel zum Vergleich. Hierbei wurde folgendes System der beiden Bologna-Berater vorgeschlagen: Zum Bestehen der GOP braucht man 60 ECTS. Aber zum Vergleich zur Studienbeitragsbefreiung werden nur 45 ECTS herangezogen, aus denen man sich nach dem 2. Semester die besten Fächer – ähhhh Module – herauspicken kann, wenn man schon alle 60 ECTS hat, ansonsten werden einfach die bestandenen genommen. Hähhhhhh? Kann mir das mal jemand auf Deutsch erklären? Wie noch mal? 45 oder 60? Aufgrund immenser Verwirrung von Professoren als auch Studenten, langer erhitzter Diskussion über zu komplizierte Regelungen, die im Widerspruch zu unserem Beschluss der letzten Sitzung stünden, wurde die Regelung der GOP komplett aus der AMBPO gestrichen und sie dafür den FPOs der Stukos überlassen.

Ein weiteres Formulierungsproblem in der AMBPO wartete dennoch auf uns:

Wer einen Studiengang erfolgreich abgeschlossen hat, erhält möglichst innerhalb von vier Wochen ein Zeugnis, o.ä. über die Verleihung des akademischen Grades.
Hier versucht man offensichtlich Verwaltungsaufgaben in der AMBPO zu regeln, jedoch leider nicht verpflichtend, sondern mit dem netten Beiwort „möglichst“. Wir waren uns einig, dass solche Verwaltungsaufgaben keinerlei Gegenstand einer AMBPO sind. Nach einem Einwurf unsererseits, dass bei dieser Formulierung ein Student nicht mal rechtlich klagen könne, wenn sein Zeugnis nicht nach vier Wochen bei ihm im Briefkasten liegt, haben wir diesen Satz einstimmig gestrichen.

Nachdem wir aufgrund der angeregten Diskussionen nicht fertig geworden sind, wurde eine Sonder-Sitzung einberufen. In dieser werden dann die Antragskonzepte aller Bachelor- und Master-Studiengänge unserer Fakultät vorgestellt. Wie immer es auch laufen wird, wir werden wieder direkt von der Front berichten.