Die 5 von 100 Besten

In der letzten Sitzung des studentischen Konvents wurde, wie von Phillip erwähnt, auch über die Befreiung der „5 von 100 Besten“ diskutiert. Anstoß dabei war vor allem, dass die aktuelle Regelung starke Mängel aufweist. Nach langer Diskussion und einem klarem Meinungsbild (Nachbessern oder komplett abschaffen? – letzteres wurde von fast allen bevorzugt) habe ich meinen ersten Antrag im Konvent gestellt: Eine klare Positionierung anhand des Meinungsbildes, also dass diese Regelung auch mit Nachbesserung von unserer Seite generell nicht erwünscht ist. Zu meiner Freude wurde dieser von einer breiten Mehrheit getragen.

Hier möchte ich nun erläutern, wieso ich es für sinnvoll halte, dass „die 5 von 100 Besten“ nicht befreit werden. Wieso sollte denn unsere Elite nicht gefördert werden? Was spricht dagegen, Leistung zu belohnen? Ist die Aussicht auf Befreiung nicht etwas gutes für alle Studenten?

Genau hier besteht Klärungsbedarf. Denn ja, ich halte es durchaus für sinnvoll, die „Elite“ zu fördern, oder überhaupt eine Elite aufzubauen. Genauso, dass Leistung belohnt wird. Und auch wenn ich zu alt bin, um noch befreit zu werden, glaube ich sogar, dass ich selbst ein „heißer Kandidat“ für diese Befreiung gewesen wäre.
Das grundsätzliche Problem bei dieser Befreiung ist jedoch, dass bisher keine adequaten Mittel in Sicht sind, sie überhaupt nur halbwegs gerecht und nachvollziehbar zu gestalten. Und die soziale Gerechtigkeit im Besonderen. Schauen wir es uns genauer an:

  • befreit wird nur anhand der Vordiplomsnote
  • befreit wird nur der- oder diejenige, der/die das Vordiplom in der Regelzeit abgeschlossen hat (üblicherweise 4 Semester)
  • in einigen Fächern divergieren die Noten nicht stark genug, um wirklich eine Vergleichsbasis zu schaffen (z.B. nur ganze Notenstufen)

Dazu kommen jetzt noch weiterreichende Unregelmäßigkeiten, die sich aber korrigieren ließen.

Nun haben wir erstmal das Problem, dass die Vordiplomsnote bisher kaum eine Rolle gespielt hat und hiermit künstlich aufgewertet wird. Problematisch, da viele Vordiplomsteilprüfungen immer noch Scheinprüfungscharakter haben (d.h., die Note ist nicht wirklich aussagekräftig). Da die Befreiung ja für das gesamte restliche Studium gilt und es somit um einen nicht unerklecklichen Geldbetrag handelt, kann man sich auch auf verbitterte Kämpfe(r) im Grundstudium einstellen. Übrigens interessant, wie man bei einem 6- oder gar 7-semestrigen Bachelor verfahren will.

Dann haben wir das Problem, dass Leistung im Hauptstudium grundsätzlich nicht belohnt wird. Hier gibt es anscheinend keine adäquate Lösung, denn andere Noten als die des Vordiploms herzuziehen und z.B. semesterweise die 5 % Besten auszurechnen, scheitert an verschiedenen Prüfungsmodalitäten oder schlichtweg zu wenig Prüfungsnoten im Hauptstudium.

Zuletzt bleibt noch zu nennen, dass eine Befreiung im Zeitraum des Grundstudiums grundsätzlich nicht möglich ist.

Als nächstes betrachten wir den zweiten genannten Punkt: Das Zeitlimit. Wer krank ist, oder einen Schein nicht rechtzeitig ablegen kann (und das ist oftmals auch ein Kapazitätenproblem der Uni), fällt hier aus dem Rahmen. Könnte man korrigieren, doch ist dann das später abgelegte Prüfungsergebnis nicht mehr wirklich vergleichbar. Wieso man dieses Limit aber an sich braucht, ist auch klar: Sonst könnte taktierend gewartet werden. Weniger Prüfungen auf einmal schreiben hilft bei den Noten ungemein. Ich wüsste nicht, wie man auf diese Einschränkung verzichten könnte – sie birgt aber ein großes Problem.

Und damit wären wir dann beim Thema soziale Gerechtigkeit. Ich habe damals im Grundstudium genügend Geld von meinen Eltern bekommen, um die Zeit zu verwenden, wie ich Lust und Laune hatte. Jetzt konnte ich also bequem die Zeit nutzen, um intensiv zu lernen (oder auch nicht). Andere dagegen arbeiten die halbe Woche unter dem Semester, oder nehmen die Semesterferien für einige Wochen Vollzeit-„Ferienjob“. In der Techfak, in der die Prüfungen am Ende der Ferien gestellt werden, ist hier klar, wer sicherlich nicht die besten Noten schreiben wird, weil nicht mehrere Wochen auf jede Prüfung gelernt werden konnte. Genau genommen werden viele Prüfungen aus diesen Gründen auch verspätet abgelegt.

Jetzt sind aber genau diejenigen, die sich ihr Studium selbst finanzieren und damit länger zum Studieren brauchen, oder eben (bisher unrelevante) schlechtere Noten in der Grundstudiumszeit in Kauf nehmen, eben jene, bei denen eine Befreiung von den Gebühren am stärksten förderlich wäre. Wer aber bequem durch’s Grundstudium marschieren konnte, wird in der Regel auch im Hauptstudium die Gebühren als keine allzu große Belastung für sein Studium empfinden.

 

Wo stehen wir nun? Für mich bei dem Schluss, dass eine solche Befreiung erstmal leider keinen wirklichen Sinn macht. Andere untermauern das auch mit dem Argument, dass man sich mit einem sehr guten Vordiplom auch so schon bei zahlreichen Stiftungen um ein Stipendium bewerben kann. Mehr Sinn machen würden da schon, wie von studentischer Seite längst vorgeschlagen, spezielle zusätzliche Lehrveranstaltungen oder Förderkurse anzubieten, die von den nun zur Verfügung stehenden „Befreiungsgelder“ finanziert werden können und für die man sich qualifizieren muss.

Ich würde mich aber freuen, wenn sich sinnige und stimmige Regelungen finden würden, die die Befreiung spezifischer Studierender von den Gebühren ermöglichen würden und ihr eine positive Wirkung abgewinnen könnten. Wer Ideen dazu hätte, zögere nicht mit einer Antwort!

14 Antworten auf „Die 5 von 100 Besten“

  1. Warum macht man nicht einfach folgendes, um die Praktika-Probelmatik zu umgehen: Anstatt auf Antrag bekommt jeder Student von vorn herein seine „Pflichtpraktikumsdauer“ geschenkt. Beispiel: E-Technik 26 Wochen = 1 Sem. Praktikum, davon immer min 3 Wochen an einem Stück. Statt jedes Mal einen Antrag stellen, bekommt jeder E-Technik Student sagen wir das 7. Semester umsonst! Oder das 8. oder eins seiner Wahl (Gutschein für einmal nicht zahlen müssen!). Bei 13 Wochen wäre es dann 250 Euro Rabatt usw. Ist einfach, transparent, sinnvoll…

  2. Befreiung: Wie wäre es, das ganze den Fakultäten zu überlassen? Wenn es in den jeweiligen Studiengängen eine sinnvolle(!), gerechte(!), einfache Möglichkeit gibt, so etwas zu machen, soll jede Fakultät das nach Lust und Laune aus ihrem Etat entscheiden: ob, %, wieviel.

  3. Also warum sollte man nicht die 5% Besten befreien?!? Ich denke das schafft einen Anreiz sich im Grundstudium mehr anzustrengen! Aus Erfahrung meine ich, dass viel zu viele Studenten das Grundstudium zu locker nehmen!
    Verbitterte Kämpfe?!? Was soll das? Ein gewisser Wettbewerb schadet doch nicht, und außerdem werden wir uns wohl kaum die Köpfe gegenseitig einschlagen.
    Auch das Zeitlimit ist bei uns (ich bin E-Techniker) wirklich kein Problem, Praktikumsplätze bekommt man sowieso und Klausuren werden regelmäßig (3 mal jedes Fach pro Jahr) geschrieben.
    Außerdem finde ich es durchaus fair, dass die Leute belohnt werden, die ihre Prüfungen in der Regelstudienzeit abgelegt haben. Manche meinen ihre Klausuren schieben zu müssen und sich somit mehr Zeit zum Lernen verschaffen zu können. Ist das etwa fair, den anderen gegenüber die ihre Prüfungen direkt in den zwei Wochen nach der Vorlesungszeit ablegen? Ich habe dieses Semester auch 5 Klausuren in 2 Wochen und jammere nicht rum.
    „Befreit wir nur anhand der Vordiplomsnote“? Wonach denn sonst? Im Hauptstudium kann man die Noten der einzelnen Fachrichtungen gar nicht mehr vergleichen. Und während des Grundstudiums bereits zu befreien würde ich zwar für denkbar halten, aber nach dem 4. Semester kann man mit der Vordiplomsnote einen gewissen Mittelwert der Leistung erkennen.
    „Mehr Sinn machen würden da schon, wie von studentischer Seite längst vorgeschlagen, spezielle zusätzliche Lehrveranstaltungen oder Förderkurse anzubieten“ Die Techfak ist z.Z. dran sowas zu organisieren – oder besser gesagt sie versucht es. Ich bin in diesem Programm aufgenommen worden und muss sagen, dass das Ganze noch recht chaotisch und wenig organisiert wirkt. Klar, das wird sich mit der Zeit bessern, aber im Moment ist da noch nicht so das Wahre.
    Summa summarum denke ich dass, ein Befreiung aufgrund besonderer Leistungen durchaus seinen Sinn macht und man daran festhalten sollte.

  4. Damals, als es um die Verabschiedung der Satzung ging, hatte ich auch für eine Regelung auf Fakultätsebene plädiert. Das hat dann auch die TechFak gefordert…

    Michael: Nicht überall werden die Nachholklausuren noch im gleichen Prüfungszeitraum geschrieben. Genau genommen seid ihr damit die große Ausnahme. Es scheint auch unmöglich sein, das z.B. auf die ganze TechFak auszuweiten (es gibt zu viel Widerstand).

    „Summa summarum denke ich dass, ein Befreiung aufgrund besonderer Leistungen durchaus seinen Sinn macht und man daran festhalten sollte.“

    Ja, das ist genau meine Meinung. Bisher habe ich aber noch keine Lösung gefunden, die das wirklich sinnvoll macht.

    Ansonsten bin ich nicht immer deiner Meinung. z.B. ist es richtig _und_ wichtig, das schnelle Ablegen der Prüfungen zu fördern. Allerdings trifft das eben genau diejenigen, die aufgrund von Finanzknappheit während des Studiums jobben… Ich fände es komisch, wenn ich befreit werde, nur weil ich ohnehin genug Geld habe.

  5. „Allerdings trifft das eben genau diejenigen, die aufgrund von Finanzknappheit während des Studiums jobben…“

    billige ausrede, ich muss auch nebenher jobben und trotzdem hab ich einen 1er notenschnitt und bin schneller als die meisten in meinem studiengang.
    es ist für einen grossteil reichlich bequem sich hinter dieser ausrede zu verstecken, ich hab so schlechte noten oder studier so langsam weil ich soooo viel arbeiten muss.
    hand aufs herz wieviele von denen raffen sich einfach nicht auf wenn es ums lernen geht, oder lernen einfach nicht kontinuierlich während dem semester mit, und „müssen“ sich dann den stress geben innerhalb von 2 wochen den semesterstoff für zig klausuren reinzubüffeln.
    das problem mit der finanzknappheit mag eine rolle spielen, aber nicht in dieser zentralen form wie du versuchst dies glauben zu machen johannes!

  6. Da ich selbst nie Finanzknappheit hatte und auch keine Probleme im Studium brauche ich auch keine Ausrede oder müsste gar etwas „glauben machen“.

    Kann aber gut sein, dass ich diese Problematik überschätze.

  7. wie sollte eine sinnvolle regelung fakultätsmäßig erfolgen, wenn man in 2 verschiedenen fakultäten eingeschrieben sein kann ? die phil fak hat 2 fakultäten und verschiedenste zwischenprüfungsmöglichkeiten, die absolut von dem jeweiligen fach abhängen. es ist ja schön, dass die tech und nat fakler keinerlei probleme bei so einer erhebung hätten. bei der phil fak wäre der aufwand enorm. (bsp: studiert man pädagogik und anglistik, dann hat man eine zwischenprüfung in pädagogik und eine studienbegleitende zwischenprüfung in anglistik. pädagogik ist phil I, anglistik phil II. die relevanten scheine für pädagogik kann man in einem semester machen. die 17 scheine für anglistik wohl kaum…)

    wenn es eine sinnvolle regelung geben würde, dann wäre die 5% befreiung auch eine gute sache. so wie sie aber gemacht werden sollte, war es einfach nur ein scherz und keine motivation. und ich persönlich würde mich sehr ärgern, wenn ich eine super zwischenprüfung hingelegt hätte und nicht befreit werden würde, weil ich nicht ausgelost worden bin.

  8. Thomas Steinfeld, Sueddeutsche Zeitung, Sommer 2005 (url: http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/651/59592/): „Zwei große Anliegen der gegenwärtigen Schul- und Hochschulpolitik schließen einander aus: die Bildung und die Elite. Denn die Bildung soll alle jungen Menschen erreichen. […] Zur Elite hingegen, von der zur Zeit vor allem die Hochschulpolitiker schwärmen, sollen keineswegs alle gehören. Denn ihr Zweck besteht nicht nur darin, den Besten zu einer noch besseren Bildung zu verhelfen. Vielmehr ist sie auch dazu da, eine ungleich größere Zahl von jungen Menschen von der weiteren Bildung auszuschließen. […] Anders gesagt: die Entscheidung für eine Bildungselite ist auch eine Entscheidung, fortan mit einer mangelhaften Bildung in großen Mengen einverstanden zu sein. Elitenförderung ist daher immer auch ein Sparprogramm.“

  9. Hallo Johannes,

    ich gebe dir zwar Recht, dass die Zuordnung wer zu den 5 von 100 gehört sehr schwierig ist. Dennoch finde ich eine ersatzlose Klausel als bedenkenswert, weil dies in Bayern meines Wissens bisher an der FAU alleine so gehandhabt wird und daher bei den Betroffenen ein gewisser Unmut entsteht. Will die FAU, die ohnehin eher für ihren „Durchschnitt“ und die Anonymität bekannt ist, gute Studenten anziehen oder abschrecken? Als einzige Universität die „guten“ Studenten zu benachteiligen finde ich einen sehr gewagten Schritt.

    Ich finde die Vorgehensweise einiger Universitäten die Studenten der 11 Begabtenförderungswerke in Deutschland (Studienstiftung, sdw etc.) von den Studiengebühren zu befreien als erstrebenswert. Hier werden die von dir kritisierenten Probleme der Selektion anhand der Vordiplomsnote umgangen, da nicht „nur“ die Note zählt sondern in den persönlichen Gesprächen die Studenten beurteilt und ausgewählt werden. Dabei können z.B. die von dir genannten Faktoren wie z.B. Studentenjobs oder ehrenamtliches Engagement eine nicht „ganz perfekte“ Note ausgleichen so dass auch eine soziale Gerechtigkeit berücksichtigt wird. Ich denke die i.d.R. zweitägigen Auswahlverfahren liefern doch ein gutes Bild die wirklich sehr guten Studenten auszuwählen.

    Wer Leistung will muss Sinn bieten. – Leistung und Exzellenz fordern aber nicht fördern (ersatzlos gestrichen…) ist meiner Meinung nach nicht der richtige Weg!!!

  10. Hallo Miriam,

    vielen Dank für deinen Beitrag 🙂

    Ein „Outsourcing“ der Auswahl an andere, anerkannte Stellen, ist natürlich eine interessante Idee. Diese gab es auch schon mal im ursprünglichen Entwurf der Hochschulleitung, allerdings stark beschränkt. Problematisch ist z.B., dass viele Stiftungen „vorbelastet“ sind, z.B. politisch…

    Viele Studierendenvertreter konnten sich jedoch gerade mit der Kopplung an eine Stiftung gar nicht anfreunden, teilweise auch mit den Worten „die kriegen ja eh schon Geld“ 😉 – das ist natürlich etwas kurzsichtig.

    Du hast aber recht, dass es nicht richtig ist, Leistung überhaupt nicht zu fördern. Wieso die Hochschule das nicht auch ohne uns schafft, ist natürlich eine andere Frage. Aber ok, wir wollen, dass Leistung gefördert wird, wieso also nicht auch bzgl./mittels der Studiengebühren. Da stimme ich dir zu.

  11. Hallo an alle, die sich bisher an dieser Diskussion beteiligen,

    nun mal meine Meinung zu einigen der bisher erwähnten Argumente.

    – „soziale Gerechtigkeit der 5%-Klausel“:

    Ich bin der Meinung, man sollte die Würdigung der Leistung unabhängiger von den persönlichen Verhältnissen des Leistungsträgers sehen. Wer es geschafft hat, zu den 5% zu gehören, hat zweifelsohne hervorragende und nicht selbstverständige Leistungen erbracht und musste sich anstrengen, selbst wenn er nicht nebenbei arbeiten musste.

    Ich kenne mindestens genau so viel Studenten, die in höchsten Umfang von ihren Eltern gesponsert werden und ihr Studium trotzdem nicht auf die Reihe bekommen, wie Studenten, die es schaffen, weitgehende Selbstfinanzierung mit sehr guten Studiumsleistungen unter einen Hut zu bringen.

    Dass man dann speziell an der Grenze Härtefälle haben wird, ist klar. Z.B. das der Student mit 1,7 Schnitt und 20h Wochenarbeitszeit nicht mehr befreit wird und der Student mit 1,6 Schnitt und 1000 € monatlicher Elternsubvention schon.
    Beide hätten es wohl verdient, vom Gefühl her würde man sagen, derjenige mit 1,7 eher. Aber 100% Gerechtigkeit wird man NIE erreichen, egal mit welcher Regelung (das gilt für alle Gebiete, nicht nur für Studiengebührbefreiungen).

    Aber ich denke, eine Bewertung anhand z.B. des Vordiplom-Schnittes wird den Anforderungen an den Kompromiss zwischen möglichst hoher Gerechtigkeit und einer einfacher Regelung gerecht (zu der Problematik der Notenschnittbestimmung etc. gehe ich später noch ein).

    Dass die Rahmenbedingungen für gute Leistungen nicht völlig sozial gerecht sind, sollte nicht dazu führen, dass man auf Grund der Leistung generell nicht befreit. Das ist der falsche Ansatz, der Ansatz muss natürlich sein, die Rahmenbedingungen zu verbessern.

    Ich finde sogar, eine Befreiung auf Grund der Leistung hätte zu mehr Chancengleichheit geführt: ein befreiter Student mit wenige Elternunterstützung hätte so ca. 50h pro Semester mehr Zeit für die Uni gehabt, ein elternsubventionierte Student nur seine Eltern um 500 € entlastet. Zumindest im Haupstudium hätte das innerhalb der 5%-Gruppe für ausgeglichenere Chancen gesorgt.
    Zudem erhöht sich natürlich im Motivation im Grundstudium für „ärmere“ Studenten mehr als für „reichere“, da der Nutzen für sie aus einer Befreiung höher wäre.
    Außerdem sollte man sich mal vor Augen halten: Es gibt mit Sicherheit Studenten an dieser Uni, die sich ihr Studium komplett selbst finanzieren und schon ein Mitteilung erhalten haben, dass sie zu den 5% gehören. Die lesen jetzt , dass sie nicht mehr befreit werden und ein Argument dafür ausgerechnet mehr soziale Gerechtigkeit ist. Was muss sojemand denn jetzt denken? Also ich würde, glaube ich ausflippen, mit den Kopf gegen die Wand rennen oder ähnliches…

    Ich finde die Debatte um die soziale Gerechtigkeit der Klausel auch etwas zu schwarz-weiß, als wären die meisten Studenten entweder ohne Geldsorgen und von Eltern finanziert, oder komplett arme Schlucker, die sich alles selbst erarbeiten müssen.
    Die meisten Kommilitonen, die ich näher kenne und zu den ich mich auch zähle, finanziert sich aus einem gesunden Mix aus Bafög, Eltern und eigener Arbeit von ca. 10h/Woche, kommt gut über die Runden, ist aber nicht frei von finanziellen Sorgen. Bei dieser Gruppe greift eigentlich eine Debatte um soziale Gerechtigkeit überwiegend ins Leere

    – zu den Problem der 5%-Bestimmung:

    Ich sehe ein, dass das wohl die größte Herausforderung bei dieser Regelung ist.
    Außerdem finde ich, dass es nicht primär Aufgabe der Studentenvertreter sondern der Uni / der Profesoren ist, hier eine vernünftige Lösung zu finden.

    Deshalb will ich meine Kritik auch mehr an diese adressiert verstanden haben.

    Trotzdem finde ich es natürlich begrüßenswert, dass sich gerade die Studentenvertreter auch intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt haben!

    Ich will mich hier auch (noch) nicht groß dazu äußern, was mögliche Lösungen sind. Dazu kenn ich die Phil-Fak-Ordnungen zu wenig. Ich habe vor, später noch konstruktive Vorschläge zu machen, aber vorerst mal etwas Grundsätzliches:

    Wann immer eine Lösung für ein Problem gefunden werden muss, gibt es zu jeder Alternative eine Menge Argumente, die dagegen sprechen. Eine perfekte Lösung gibt es wohl leider nur in den seltensten Fällen.
    Ich vertrete persönlich die Meinung, dass Probleme in 99,9 % der Fälle lösbar sind. Dass nur zu einem wesentlich kleinerer Prozentsatz auch tätsächlich Lösungsmöglichkeiten realisiert werden, liegt am fehlenden Willen oder am fehlenden Bewusstsein, was man will.

    Dass das Problem, die 5% zu bestimmen, zu den 0,1% der unlösbaren Probleme gehört, kann ich mir nicht vorstellen.

    Bleibt also noch fehlender Wille und fehlendes Bewusstsein.

    Zu fehlenden Bewusstsein, was man will:
    Wie bereits erwähnt, wird es eine 100 % gerechte Lösung NIE geben. Wenn mir jemand drei Regelungen oder Gesetze nennen kann, bei denen sich kein ungerechtes Szenario kreieren lässt, wäre ich sehr erstaunt.
    Dazu gibt es zu einem zu unterschiedliche Auffassungen, was gerecht ist, zum anderen ist die Welt dazu auch zu komplex.

    Man muss immer Abstriche in Kauf nehmen und einen Kompromiss eingehen, im konkreten Fall zwischen der Gerechtigkeit im Einzelfall und der einfache Realisierung der Regel. Das ist nicht einfach und ist man nicht bereit, das zu akzeptieren, kann es natürlich keine praktikable Lösung geben.

    Meine Meinung: Hätte man zu 100% eine Lösung gewollt, wäre es möglich gewesen, eine akzeptable Regelung zu finden. Fakultätsbezogene Lösungen wären sicherlich ein Ansatz gewesen.

    Zudem: Andere Universitäten mit Phil-Fak schaffen es ja auch, wie Miriam anführt. Ich hoffe man hat sich wenigstens deren Regelungen im Detail angeschaut von Seiten der Uni?!

    Überspitzt könnte man auch sagen: „Die eigene Unfähigkeit der FAU verhindert es, ihre fähigsten Studenten durch Gebührenbefreiung zu belohnen“ Das wäre aber blanke Ironie!

    – zu Miriams Argumenten:

    Ich kann mich ihren Ausführungen eigentlich nur zu 100% anschließen.
    Das Zeichen, dass durch die Abschaffung dieser Regelung gesetzt wurde, ist eindeutig. Auch wenn Argumente gegen sie sprechen: keine Regelung ist genauso schlecht wie eine unausgereifte Lösung.

    Vor allem auch, wie diese Entscheidung jetzt zustande gekommen ist, hat eine extrem schlechte Wirkung: erst wird eine Regel geschaffen, Studenten bereits informiert, dass sie auf Grunde hervorragenden Leistungen befreit werden und dann die Regel wieder abgeschafft, weil man es nicht schafft, sie umzusetzen.

    Wenn man die momentane Entwicklung in der Hochschullandschaft betrachtet, dann wird der Drang immer größer, sich zu positionieren:
    Entweder man will eine solide Uni sein, die sich eher in der Breite aufstellen will, oder man will sich stärker auf Elite und Exzellenz konzentrieren.
    Aber beides sein zu wollen, wird immer schwieriger und auf Dauer auch zu einen „Rumwursteln“, einen uneinheitlichen Bild, keiner klaren Linie und so langfristig zu gesunkener Attraktivität der Uni führen.

    Wenn man aber den Anspruch erhebt, zur zweiteren Gruppe, also der (erweiterten) Top-Unis gehören zu wollen, dass man auch an sich selbst den Anspruch stellen, eine schon beschlossene besondere-Leistungen-Regelung umzusetzen.

    Abschließend möchte ich noch sagen: Ich teile die Meinung(en) der Studentenvertretung zu dieser Regelung in wesentlichen Punkten nicht, aber richtig enttäuscht und teilweise sogar wütend bin ich über das Hin-und-Her der Uni und der Unfähigkeit, so ein Problem zu lösen und eine klare Linie zu verfolgen.

  12. Zitat Christof:
    „Vor allem auch, wie diese Entscheidung jetzt zustande gekommen ist, hat eine extrem schlechte Wirkung: erst wird eine Regel geschaffen, Studenten bereits informiert, dass sie auf Grunde hervorragenden Leistungen befreit werden und dann die Regel wieder abgeschafft, weil man es nicht schafft, sie umzusetzen.“
    Zitat Ende.

    Genau das ist auch meine Meinung. Leuten erst ein Ziel zu setzen, auf das sicher viele (unter anderem auch ich) hingearbeitet haben und dann kurz vor dem Ziele den Stecker zu ziehen und das aus Gründen die viell. auf die meisten garnicht zu treffen?

    Wie muss sich jemand fühlen, der viell. 4 entbehrungsreiche Semester hinter sich hatte, wenig Freizeit etc, nur um diese Hürde zu nehmen und dann am Ende so eine Klatsche kriegt?

    Ich kanns euch sagen, er kocht vor Wut und ist enttäuscht zu gleich. Aber irgendwie war das auch wieder vorherzusehen…

    Wie immer viel Gerede und am Ende triffts immer die Falschen – aber ist das was neues?

    Ich frage mich was daran falsch sein soll, Leute die Leistung bringen weiterhin zu fördern? Vor allem schadet diese Förderung ja niemanden – es ist schließlich nicht so dass die restlichen 95% die 5% finanzieren.

    Wenn man einen Blick auf sdw, Stipedien d. dt. Volkes, etc schaut, sieht man, dass dort auch Leute auf Grund ihrer Noten und ihrem Auftreten gefördert werden – unabhängig ob ihr Paps HartzIV empfängt oder im VW-Aufsichtsrat sitzt. Aber das gleich gut zu reden, weil dort das persönliche Auftreten mit bewertet wird.
    Sorry, jemand der Geld für ein schickes Hemd und PinkePinke für die Haare hat könnte dort ja auch besser abschließen… oh noees.

    Deswegen wunder ich mich gerade dass ein Studentenvertreter sich gegen so etwas ausspricht. (Das sich die Unileitung für mehr Mittel ausspricht ist mir auch klar)

    Ich spazier jetz erstmal zur Bank und geb den Überweisungsträger ab! TOP!

  13. Da übertreibst du jetzt aber ein wenig, Christian. Die Studierendenvertretung war von Vornherein gegen die Regelung, die nun im Nachinein abgeschafft wird. Sie wurde nur bisher einfach nicht erhört, sie trifft also keine Schuld in dieser Sache. Wir haben nur dieses Semester noch einmal ausführlich darüber geredet.

    Die erste Gebührensatzung wurde auch nicht vor 4 Semestern verabschiedet, sondern letzten Sommer. Wegen ihr hat also bestimmt keiner 4 Semester lange umsonst geschuftet.

    Ansonsten finde ich es gut, dass hier weiterdiskutiert wird. Vielleicht können wir diese Diskussion ja noch einmal in den Konvent tragen. Wäre ja schön wenn man tatsächlich doch noch eine entgültige sinnvolle Lösung finden kann.

  14. Das euch die schuld an an der Misere trifft, habe ich auch nicht behauptet, sondern ich wundere mich nur, dass sich gerade eine Studentenvertretung gegen eine solche Vertretung ausspricht.

    Und das mit Gründen die mindestens genauso wacklig sind, wie die Regelung zuvor.

    * befreit wird nur anhand der Vordiplomsnote

    Ich frage mich, was daran schlecht sein soll? Geben in meinem Fall z.B. 10 Prüfungen + etliche Scheine kein Objektives Bild?

    * befreit wird nur der- oder diejenige, der/die das Vordiplom in der Regelzeit abgeschlossen hat (üblicherweise 4 Semester)

    Gut, darüber lässt sich streiten, aber wenn jemand krank ist, soll er sich eben ein Attest vom Arzt holen. Wenn das so i.o. ist wäre dass doch auch geregelt?

    * in einigen Fächern divergieren die Noten nicht stark genug, um wirklich eine Vergleichsbasis zu schaffen (z.B. nur ganze Notenstufen)

    Ich weiss nicht wie es an anderen Fakultäten ist, an der WiSo jedenfalls gibts in allen Prüfungen 0,3 Stufen.

    Sehe ich es eigentlich richtig, das die TU München z.B. die Regelung beibehält? Ist das nicht wieder eine Ungerechtigkeit – zuerst zeigt man sich als Einheit (Zitat aus letzten Rückmeldungsanschreiben: „Die bayrischen Hochschule haben sich auf 500€ geeinigt“) und dann geht jeder eigene Wege?

    Außerdem möchte ich noch anmerken, dass das Vordiplom anscheinend recht unterschätzt wird. Die meisten Studenten denke ich, werden sich bewerben bevor sie ihr Diplom abgeschlossen haben. Und bis dahin bleibt der einzige Hochschulleistungsnachweis wohl oder übel das Vordiplom.

    Nunden, jetz soll aber auch einmal Schluss mit dem Gemoser sein, viell. ergibt sich ja noch eine „entgültige sinnvolle Lösung“.

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