Gespräch mit dem Rektor am 23.01.07

Am Dienstag Vormittag hatten wir als SprecherInnenrat einen Termin beim Rektor, um über Nachbesserungen bei der Studiengebührensatzung zu reden. Die Befreiung von 5% der Studierenden eines Jahrgangs ist sehr problematisch, und bei der Umsetzung der Regel gibt es einen Haufen Probleme. Die Situation der Nicht-EU Ausländer ist weiterhin extrem schlecht und auch Studierende die ein Praktikum während Ihres Studiums absolvieren müssen, stehen momentan vor Problemen.

Wir Studierendenvertreter haben schon beim Erlass der Satzung vorgeschlagen, dass keine Befreiung gewährt wird wenn man zu den Besten gehört, aber zur Förderung besonders begabter Studierender spezielle Programme angeboten werde. Wie die aussehen, ist von den Bereichen abhängig, es bieten sich Summer-Schools an, spezielle Seminare, Kaminabende mit hochrangigen Wissenschaftlern oder Wirtschaftsvertretern oder auch die Förderung von Konferenzteilnahmen von Studierenden vor der Diplomarbeit.

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(links: Sprecherrätin Ines Eichmüller, Sprecherräte Matthias Klein und ich selbst, auf der rechten Seite vorne der Justitiar der Uni Herr Merker und der Rektor Herr Grüske)

Wir haben bei dem Gespräch auch mögliche Nachbesserungen am entsprechenden Paragraphen diskutiert, weil die grundlegende Entscheidung, ob die Befreiung beibehalten oder abgeschafft werden soll, im Senat getroffen werden soll.
Die bisherige Auslegung war zum Beispiel, dass sich bei den 5% die 100% auf alle bezieht die die Prüfung bestanden haben. Unser Wunsch war, hier die tatsächlichen Teilnehmer zugrunde zu legen, aber das ist in der Praxis leider nicht möglich, da es einige Studiengänge mit begleitenden Prüfungen gibt wo eine Ermittlung der „Teilnhemer“ nicht möglich ist.
Nicht-EU Ausländer bekommen keinen Studiengebührenkredit, können und sollen aber auch nicht generell befreit werden. Leider haben wir hierzu keine wirkliche Lösung gefunden, und den Rektor gebeten das Problem zusammen mit den anderen Rektoren bayrischer Hochschulen zu diskutieren und auch dem Ministerium vorzubringen.

Die Problematik mit den Praktika besteht momentan darin, dass die Befreiung laut Gesetz momentan hauptsächlich auf FHs bezogen wird, mit festen Praktikumssemetsern. Die Regelung mit den flexiblen Praktika hier an der Uni wird aber momentan ausgearbeitet, es ist auch der ausdrückliche Wille des Rektors, dass die Studierenden die wegen eines Praktikums keine Leistungen der Universität in Anspruch nehmen, auch keine Gebühren zahlen müssen. In diesem Kontext sind wir auch auf die bisher sehr strenge Auslegung der Beurlaubungsrichtlininen gekommen. Da das Thema wegen der Studiengebühren enorm an Bedeutung gewonnen hat, muss sich die Praxis hie auch ändern. Der Rektor hat uns in dem Anliegen unterstützt und auch gesagt dass er es sinnvoll findet wenn man sich auch für nicht im Studienplan vorgeschriebene Praktika oder Aktivitäten befreien lassen kann. Wir sind gespannt wie die Umsetzung hier laufen wird.

Eine Antwort auf „Gespräch mit dem Rektor am 23.01.07“

  1. Das klingt doch schon mal sehr positiv. Gegen die „5%-Regelung“ hatte sich ja schon Johannes Jordan ausgesprochen und ich stimme ihm da zu: die „besten 5%“ zu befreien ist in der Praxis nicht umzusetzen – auch wenn die Idee, bessere Studis zu fördern ja an sich unterstützenswert ist.

    An die Tatsache, dass man die Teilnehmer an der Zwischenprüfung bei einem studienbegleitenden Prüfungsverfahren gar nicht (fair!) ermitteln kann, hatte ich noch gar nicht gedacht – und dabei hab ich doch auch so eine studienbegleitende ZwP hinter mir 😉 Noch ein Problem mehr, bei der Umsetzung der „5%-Regelung“!

    Freut mich aber, dass die HSL die Probleme der Umsetzung nun einzusehen scheint. Auch dem Prüfungsamt dürfte damit ein Stein vom Herzen fallen 😀

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