Die zweite Sitzung des Zentralen Gebührengremiums für das SS08 war etwas kürzer angesetzt, nämlich von 10 Uhr bis 12 Uhr. Es hat natürlich doch länger gedauert, aber nach einer insgesamt sehr disziplinierten und produktiven Sitzung waren wir dann kurz nach 13 Uhr fertig. Auf der Tagesordnung stand diesmal die restlichen Neuanträge, Beschluss der Maßnahmen der Fakultäten, eine Prioritätenliste falls da Geld nicht reicht, die Rechnungslegung und noch ein paar Infos. Außerdem waren in der ersten Sitzung das Verfahren zur Befristung von aus Studiengebühren finanzierten Stellen sowie Anträge der UB sowie des ATD zurückgestellt worden, weil hier Klärungsbedarf mit dem Kanzler bestand. Dieser hatte sich für die zweite Sitzung angekündigt und war auch tatsächlich kurz vorbei gekommen.
Die verbleibenden Neuanträge wurden wieder abgelehnt, mit Ausnahme einer Lehrprofessur für Schulpädogik am Institut für Pädogogik, die dringend für die Lehrerausbildung benötigt wird und für das erste Jahr aus Studiengebühren vorfinanziert wird. Danach springt das Ministerium hoffentlich ein, zumindest wurde das bereits zugesagt. Dabei handelt es sich übrigens um die erste Lehrprofessur aus Studiengebühren an der FAU.
Mit dem Kanzler wurde dann zunächst über die Befristungsproblematik diskutiert. Zu einer befriedigenden Lösung kamen wir nicht, es wurde lediglich festgestellt, dass die Problematik alle Unis in Bayern trifft, der Kanzler glaubt aber nicht daran, dass hier in vernünftiger Zeit eine bayernweite Lösung gefunden werden kann. Die TU München stellt wohl bereits unbefristet Personal aus Studiengebühren ein und hofft, dass diese nicht abgeschafft werden. Falls dieser Fall eintritt, müsste die Uni aus ihrem regulären Etat für die Kosten aufkommen. Wir, die studentischen Vertreter, betonten erneut, dass wir unbefristete Stellen aus Studiengebühren ablehnen und uns nach wie vor für eine Abschaffung bzw. zumindest Senkung der Gebühren einsetzen wollen. Weiterhin wurde die Problematik von aus Studiengebühren finanzierten Projekten, z.B. am RRZE, angesprochen. Hier muss darauf geachtet werden, dass diese Projekte auf 2 Jahre begrenzt bleiben, da man andernfalls die Leute unbefristet einstellen muss und sie dann nach Projektende nicht mehr los wird. Andererseits hat es gerade das RRZE besonders schwer qualifizierte Bewerber zu finden, speziell für befristete Stellen. Die Entscheidung wurde auf die nächste Sitzung im Dezember vertagt.
Weiterhin wurde der Kanzler befragt zum Antrag des ATD auf Finanzierung eines Hausmeisters in der Neuanmietung Stintzingstraße. Hier war die klare Antwort, es sei kein Geld da. Den Einwand, ein Hausmeister sei eine „hoheitliche“ Aufgabe, ließ der Kanzler nicht gelten, da alles was die Uni tue hoheitlich sei und man für andere Dinge sowieso kein Geld ausgeben dürfe. Auch Studiengebühren seien „hoheitlich“ und kein Sonderbudget. Der Antrag wurde trotzdem durch Votum der Studierenden abgelehnt. Nächster Punkt war der Wachdienst der UB, der nach Wunsch des Gremiums künftig aus regulären Haushaltsmitteln getragen werden soll. Dem Kanzler war dieser Wachdienst gar nicht bekannt und er wird hier Rücksprache mit dem Leiter der UB, Dr. Könnecke, halten. Danach musste er aber auch schon wieder gehen.
Beim Antrag des ATD auf Betreuung der Beamer und beim Neuantrag der UB für elektronische Medien wurd ein meiner Meinung nach unbefriedigender Kompromiss gefunden (dem ich dann jeweils auch nicht zugestimmt habe). Zum Antrag des ATD wurde zunächst festgestellt, dass der ATD im Zuge der Anmietung Stintzingstraße (12 Seminarräume) zur Betreuung der Hörsaaltechnik wohl 2 neue Leute eingestellt hat, zusätzlich zum Hausmeister der für das Gebäude beantragt wurde. Laut Prof. Schmauss und Prof. Koch gibt es sowohl an der TechFak als auch an der NatFak keine Hausmeister obwohl beide Fakultäten dutzende Gebäude in Benutzung haben. Daher wurde die Notwendigkeit in Frage gestellt und noch soll die Hochschulleitung in ihrer nächsten Sitzung einen Vertreter des ATD vorladen um hier eine vernünftige Regelung herbeizuführen. Ich fürchte allerdings dieser Beschluss ist eine Luftnummer und die Hochschulleitung wird den Anträgen zustimmen, wir werden sehen.
Bei der UB wurde beschlossen, bis zu 200 000 € für elektronische Medien zur Verfügung zu stellen, unter der Auflage, dass Herr Könnecke die Fragen beantwortet, die bereits nach der ersten Sitzung an ihn gerichtet worden sind. Meiner Meinung nach hätte man in beiden Punkten durchaus härter sein können, die Erhöhung des ATD ablehnen und auch dem Antrag auf elektronische Medien nur als Zuschuss beschließen, zu Mitteln, die Herr Könnecke anderweitig einwirbt. Sein Verhalten gegenüber dem Gremium war so einfach nicht akzeptabel.
Damit waren alle Anträge durch und erstmals wurden nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel verplant. Es blieben knapp 200 000 € „übrig“, die nun zurück an die Fakultäten gehen und dort für die Nachbewilligung von Anträgen zur Verfügung stehen. Dazu kommen noch Zinsgewinne, Rückführung aus Sicherungsfonds und evtl. nicht abgerufenes Geld aus dem zentralen Topf. Diese Situation ist sehr begrüßenswert, da damit wieder einmal klar wird, dass die Gebühren höher sind als der Bedarf! Denn alle abgelehnten Anträge wurden der Sache wegen und nicht aus Geldknappheit abgelehnt. Die Erstellung einer Prioritätenliste entfiel damit.
Die Maßnahmen der Fakultäten wurden allesamt akzeptiert, allerdings wurden aus der Chemie Unstimmigkeiten bei Beschlüssen gemeldet, wo Studierende nicht ausreichendes Mitbestimmungsrecht eingeräumt wurde. Dem wird noch nachgegangen werden. Nächster Punkt war die Rechnungslegung, also der Nachweis darüber, was aus Studiengebühren alles genau bezahlt wurde und wieviel. Bisher läuft das sehr schleppend und die Rechnungslegung die das Ministerium von der Universität anfordert ist viel zu grob um hier von Transparenz sprechen zu können. Zusammen mit den Studierenden war hier ein Entwurf erarbeitet worden, welche Kategorien diese Rechnungslegung alles umfassen soll.
Von Professorenseite kam der Einwand, dass dieser Vorschlag zu kleingliedrig sei und zu viel Arbeit für die Lehrstuhlsekretariate bedeuten würde, da diese dann die Ausgaben noch auf die entsprechenden Stellen für die Rechnungslegung buchen müssen. Hier wird geprüft, ob man das noch etwas vereinfachen kann. Unsere Forderung bleibt dennoch, dass die Informationen so aufbereitet sein müssen, dass klar und transparent hervorgeht was mit den Studiengebühren bezahlt wurde. Herr Göttlicher wandte noch ein, dass man versuchen sollte, die Rechnungslegung der Studiengebühren mit der kommenden Kosten- und Leistungsrechnung der Universität, die noch wesentlich kleinteiliger sein wird, zu verheiraten, um nicht dreifachen Aufwand zu haben.
Zuletzt stellte Herr Münter noch die Studie der Uni Hohenheim zur Zufriedenheit mit der Verwendung der Studiengebühren (http://www.gebuehrenkompass.de) vor, bei der die FAU leicht über dem Durchschnitt liegt.
Eine generelle Ablehnung der Studiengebühren ist meiner Meinung nach eine Sackgasse, die Nerven kostet und nichts bringt.
Viel besser wäre es, sich für eine gerechtere Verteilung der Lasten unter den Studenten einzusetzen.
Wie vor den Studiengebühren nicht akzeptabel war, dass der steuerzahlende Müllmann die Ausbildung des Notarkindes zahlte, so kann jetzt nicht akzeptabel sein, dass (so gut wie) alle das selbe zahlen müssen.
Könnten die übrig gebliebenen Mittel nicht für Stipendien für hervorragende Studierende angesetzt werden?
Eine generelle Ablehnung der Studiengebühren sollte meiner Meinung nach umbedingt beibehalten werden. Die Arbeitsstelle des angesprochene Müllmannes wird übrigens aus den Steuermitteln des Notars bezahlt.
Nur um zu verdeutlichen, dass diese Argumentation wenig hilfreich ist, da Steuern per Definition ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung erhoben werden. Der Punkt ist, dass Studiengebühren die gesamtwirtschaftliche Lage verschlechtern und es deshalb beiden besser geht wenn (Hochschul-)Bildung aus Steuern finanziert wird.
Was ich eigentlich fragen wollte, wie sieht denn die Rechnungslegung derzeit aus? Kann man da mal einen Blick drauf werfen und bis wann wird es denn die detailliertere Form geben? Und könntest du mir den Entwurf der Studierenden schicken was alles in der Rechnungslegung enthalten sein soll?
Wir arbeiten in der FSI-WiSo gerade an einem Controlling Konzept für Studiengebühren, da könnten wir uns ja mal austauschen. Meine Email ist d.goettner[at]gmx.net
@Denis
du hast Post
Ärgerlich ist das Verhalten von diesem Keunecke. Einerseits verstehe ich, dass ihr da mal einen Pflock einschlagen musstet um glaubwürdig zu bleiben. Andererseits fällt so vermutlich ein hochgradig sinnvolles Projekt wie JStor fürs nächste Semester flach weil dafür das Geld für die UB nicht reicht.
@Chico:
Es gibt doch das Leonardo-Kolleg, das aus Studiengebuehren finanziert wird. Uebrig gebliebene Mittel fuer Stipendien einzusetzen ist schwierig, man weiss ja vorher nie wie viel „uebrig“ bleibt. Und Ausserdem: offiziell bleibt ja nicht „uebrig“! Das Geld fliesst halt immer wieder hin und her quasi.
@Denis:
OK, dann hast du 2x Post 🙂
@Martin:
Naja, so richtig haben wir ja eben keinen Pflock eingeschlagen. Er bekommt ja 200 000 EUR fuer elektronische Medien, die er ja fuer JStor einsetzen kann. Pro Forma ist das halt an die Auflage geknuepft, dass er uns noch ein paar Infos liefert und auch darueber Rechenschaft ablegt, was er mit dem Geld machen will.
Hi,
Du schreibst, dass ihr dieses Mal die Maßnahmen der Fakultäten alle akzeptiert habt. Ist das immer so? Wir von der FSI Gerontologie arbeiten nämlich mit unserer Institutsleitung sehr gut zusammen und es wäre blöd, wenn das, was wir bereits ausgeklügelt haben, nochmal in Frage gestellt wird. Weißt Du, ob die beschlossenen Maßnahmen, bevor sie bei Euch landen, auf Fakultätsebene (bei uns PhilFak) noch einmal überprüft werden?
Viele Grüße, Elke
In einem transparenten Verfahren müssen sich alle Seiten an die Transparenz halten, auch wir als Studierende! Dazu gehört es auch, dass alle Entscheidungen durchgesehen werden, wenn es keine Bedenken gibt werden sie ja auch anstandslos weitergegeben. Es soll eben nicht im Hinterzimmer entschieden werden, was mit dem Geld passiert. Natürlich entscheidet jedes Institut/Fakultät autonom über Ihren Anteil, müssen sich aber einer Kontrolle stellen.
Es ist immer so, dass die Fakultätsanträge im zentralen Gremium durchgesehen werden, und es gab meiner Erinnerung nach auch wenige Einzelfälle in denen das jeweilige Fakultätsgremium nocheinmal befragt wurde.
Keine Angst, es wurden von uns immer nur Entscheidungen beanstandet, von denen bekannt war, dass sie gegen den erheblichen Widerstand der Studierenden durchgedrueckt wurden. So etwas moechten wir verhindern und dazu dient auch die zusaetzliche Kontrollfunktion durch die hoeheren Gremien. Deren Aufgabe ist aber nicht, jeden Antrag nochmal durchzukauen, dazu ist auch zu wenig Zeit und niemand moechte das. Wenn ihr also selbst sagt, dass bei euch alles reibungslos gelaufen ist, wird es da mit Sicherheit keinen Widerstand geben.