Stellungnahme der LAK Bayern zur Änderung des Hochschulrechts

Zu den aktuellen Änderungsvorschlägen für das Bayerische Hochschulgesetz, das Bayerische Hoch­schulpersonalgesetz und das Bayerische Hochschulzulassungsgesetz bezieht die LAK Bayern als Zu­sammenschluss der bayerischen Studierendenvertretungen folgende Position:

Veröffentlichung von Evaluationsergebnissen

Die LAK Bayern begrüßt eine transparentere Veröffentlichung von Evaluationsergebnissen. Den immer wieder vorgetragenen Forderungen der Studierendenvertretungen wird hiermit Rechnung getragen. Um eine wirklich garantierte Transparenz zu erreichen fordern wir , dass die Ergebnisse den Studierenden der Fakultät nicht nur zugänglich gemacht werden „können“, sondern dass diese Veröffentlichung ver­pflichtend eingeführt wird. Ebenso sollte auch die gewählte hochschulweite Studierendenvertretung Ein­blick in die Ergebnisse erhalten, um mögliche Probleme gemeinsam mit der gewählten Fachschaftsver­tretung der jeweiligen Fakultät angehen zu können.
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Ausnahmeregelungen bei den Studiengebühren

Das Deutschlandradio bringt zum Thema Studiengebühren und der geplanten Ein-Kind-Regelung bei den Studiengebühren einen Bericht. Auch unser Rektor Grüske wurde dazu interviewt.

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Weil mir bei Zahlen, die in manipulativer Absicht gestreut werden, immer etwas das Messer in der Tasche aufgeht möchte ich folgende Zitate von Rektor Zimmer (Präsident von Uni Bayern e.V. – dem Zusammenschluss bayerischer Universitäten), aus meiner privaten persönlichen Sicht heraus, kommentieren: „Ausnahmeregelungen bei den Studiengebühren“ weiterlesen