Studiengebührenverwendung im Wintersemester

Heute und letzten Dienstag fanden die entscheidenden beiden Sitzungen des zentralen Gebührengremiums statt. Beschlossen wurde dabei (neben der Verlängerung bereits bestehender Anträge die ja auf der Uni-HP nachlesbar sind):

1. Aufgrund der Novelle des Hochschulgesetzes müssen alle Fakultäten und auch die zentrale Ebene mit einer Kürzung der Zuweisungen von 25% leben. Je nachdem wie groß die Einnahmeausfälle dann tatsächlich sind gibts im November eventuell nochmal nen Nachschlag.

2. Auf zentraler Ebene konnten die 25% v.a. dadurch gespart werden, dass einige Einrichtungen (v.a. UB, RRZE) noch erhebliche Restmittel hatten (z.B. weil sie Stellen nicht rechtzeitig besetzen konnten). Übrigens unterliegen auch die Sonder-Ausgleichs-Zuweisungen an die EWF der 25%-Regel – so dass diese nur 150.000 EUR betragen. Dies war auf der Sitzung im Mai noch unklar geblieben.

3. Zu den guten Nachrichten gehört, dass die Einrichtung BayLAT, die alle Kontakte zwischen Bayern und lateinamerikanischen Einrichtungen koordiniert, nach einer kurzzeitigen Anschubfinanzierung durch Studiengebühren nun durch den Freistaat finanziert wird. Die Uni profitiert dabei v.a. durch eine Vielzahl neuer Austauschmöglichkeiten mit lateinamerikanischen Universitäten.

4. Sehr kritisch sahen wir den Nutzen des Uni-Portals. Hier bestehen unserer Ansicht nach die beiden Alternativen das Portal in sinnvoller Weise mit den bestehenden Systemen (StudOn, MeinCampus) zu integrieren und Funktionsdopplungen zu vermeiden oder das Projekt auslaufen zu lassen. Letztlich wurden hier wie bei allen RRZE-Projekten 0 EUR zugewiesen (weil Restmittel vorhanden) das Projekt – unter Auflage der Kooperation mit den anderen Systemen – aber vorerst fortgeführt. Dieses Thema wurde ja auch im Konvent beraten und wir haben uns auch mit der Projektleitung am RRZE (Hr. Wiese) getroffen.

5. Der Takelmeister für die Segelflotte am Brombachsee (Hochschulsport) wird nicht länger aus Studiengebühren bezahlt. Das spart allerdings nur 4.500 EUR pro Semester.

6. Beim Career-Center das beim IBZ angesiedelt wurde (eine Stelle) legten wir Wert darauf hier keine Parallelstrukturen zu den Angeboten der Fakultäten zu schaffen, sondern diese sinnvoll zu vernetzen. Hierzu bedarf es noch eines Konzepts

7. Neuanträge wurden mit 2 Ausnahmen alle abgelehnt. Einerseits weil die Mittel aufgebraucht waren – andererseits weil die Projekte auch inhaltlich nicht als notwendig angesehen wurden. Die beiden Ausnahmen:

7.1 Dem NMUN-Projekt der Universität wurde eine halbe Stelle und 19 HiWi-Stunden genehmigt (17.500 EUR).

7.2 Eine Lecture-Notes-Datenbank für Informatiker (28.000 EUR) kam auf die Prioritätenliste – wird also angeschafft falls ausreichende Einnahmen aus Studiengebühren zu verzeichnen sind.

Im Nachgang der Sitzungen wird es zwischen Uni-Leitung und Studierendenvertretung noch einige Gespräche geben – insbesondere muss noch der genaue Umgang mit Zinseinnahmen aus Studiengebühren geklärt werden und es ist zu überlegen wie man die Einbindung der Studierenden in den Entscheidungsprozess über die Verwendung verbessert. Über die Ergebnisse werden wir zu gegebener Zeit berichten. Dabei könnte auch die Studienbeitragssatzung geändert werden – dies muss aufgrund der nun beschlossenen Novelle des BayHSchG ohnehin erfolgen.

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