Wahlausschusssitzung – Wahlanfechtung

Am Montag, den 18.07.2011, trat der Wahlausschuss wieder zusammen um über eine eingegangene Wahlanfechtung zu entscheiden.

Die Wahlanfechtung beruft sich auf das BayHSchWO § 18II.

„Die Anfechtung ist begründet, wenn wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verletzt worden sind und diese Verletzung zu einer fehlerhaften Sitzverteilung geführt hat oder hätte führen können.“

Vorausgehender Grund war, dass einige Studierende nicht im Wählerverzeichnis aufgelistet wurden, weil es einen Übertragungsfehler von der Software der Studierendenverwaltung zur Wahlsoftware geben hat.

Allerdings schließt nach BayHSchWO § 18III eine Anfechtung aus, wenn „eine Person an der Ausübung ihres Wahlrechts gehindert gewesen sei, weil sie nicht […] in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde“.

Die Begründung der Anfechtung war folgende:

„Im vorliegenden Fall wurden allerdings wahrscheinlich 500 Personen im Wählerverzeichnis nicht berücksichtigt. Hier kann also nicht mehr von dem in der Norm beschriebenen Einzelfall ausgegangen werden, sondern von systematischen Lücken im Wählerverzeichnis. Somit ist nach meiner Interpretation der § 18III BayHSchWO nicht anwendbar und eine Anfechtung somit zulässig.“

In der Sitzung wurde erläutert, dass angeblich nur um die 200 Studierende nicht im Wählerverzeichnis standen. Auch wurde vom Wahlamt berichtet, dass jeder Studierende vorab das Recht hat das Wählverzeichnis zu überprüfen und damit sicherzustellen, dass sie wählen können. Hierfür gibt es eine Frist. Nach der Frist ist das Wählerverzeichnis rechtsgültig.

Nach dieser Darstellung lehnten die Mitglieder des Wahlausschuss die Anfechtung ab. Die studentischen Vertreter im Wahlausschuss schlossen sich dieser Meinung nicht an. Jeder der Studierenden, die nach BayHSchWO rechtmäßig im Wählerverzeichnis hätte stehen sollen, sollte wählen dürfen. Die fehlenden 200 Studierenden  hätten bei der Wahl des studentischen Konventes 2000 Stimmen ausgemacht. Somit hätten die 2000 Stimmen eine andere Sitzverteilung mit sich bringen können. Auch wenn von ihnen nur ¼ wählen gegangen wären, hätte dies Auswirkungen haben können. Nach unserer Meinung sollte eine Softwarepanne nicht verantwortlich sein, dass eine Wahl anders hätte ausgehen können, als es der Meinung der Studierenden entspricht.

3 Antworten auf „Wahlausschusssitzung – Wahlanfechtung“

  1. Typisch Bananenuniversität.
    Ich sehe schon den Antrag auf Studiengebühren vor mir:
    „Rechenzentrum: zwei Stellen zur Veruntreu — err — Betreuung der Wahlsoftware“

    Man sollte das mal wissenschaftlich erforschen. Es fühlt sich so an, als würden bei denen mehr Dinge kaputt gehen, als sie überhaupt anfassen. Da könnte man ja vielleicht auch Wasser mit spalten! Man stelle sich das vor:
    Die ganze Welt mit Energie versorgt, allein durch die schiere Failforce des Rechenzentrums.

  2. Das zeigt einmal mehr, welchen Stellenwert die Wahlen bei unserer Uni haben. Das bayerische Hochschulgesetz schreibt die Wahlen vor, gut. Deswegen machen wir sie halt.

    Ich würde mir gerne mehr Unterstützung von der Universität wünschen. Dass das natürlich in gewissem Rahmen mit finanziellem Aufwand verbunden ist, ist mir durchaus bewusst. Man sollte sich eben öfters mal die Frage stellen, in welche Richtung unsere Uni gehen soll: Wollen wir eine Hochglanzprospekt-Uni sein, um im „immer stärker werdenden Wettbewerb mithalten zu können“, oder wollen wir nicht mit ausgezeichnetem Klima, gepflegter Kultur zwischen studentischen Vertretern und der Unileitung und einem guten Ruf automatisch Werbung zu machen.

    Den schwarzen Peter können wir uns noch lange gegenseitig zuschieben: Geringe Wahlbeteiligung, also gar kein Interesse an Mitwirkung. Wenig Unterstützung seitens der Uni. Das bringt uns und unsere Universität nur leider nicht weiter. Ich bin ratlos, wie man dieses Dilemma überwinden kann.

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