Petition gegen Studiengebühren

Bayern-SPD startet neuen Versuch zur Abschaffung der Studiengebühren

Text der Petition:

Studiengebühren sind unsozial.

In Deutschland entscheiden immer noch die soziale Herkunft und der Geldbeutel der Eltern darüber, wer ein Hochschulstudium aufnimmt. Studienbeiträge erhöhen die ohnehin schon bestehenden sozialen Barrieren im Bildungssystem.

Wer sein Studium nicht mit Nebenjobs, BaföG oder elterlicher Unterstützung bestreiten kann, der verzichtet oft ganz auf ein Studium. Es sind vor allem Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, die sich aus finanziellen Gründen gegen die Hochschule entscheiden. Geldknappheit ist auch ein häufiger Grund für einen Studienabbruch.

Bildungschancen – für alle!

Bildungschancen sind Lebenschancen, erst recht in einer Arbeitswelt, die auf immer bessere Ausbildungen und höhere Qualifikationen angewiesen ist. Deshalb fordert nicht nur die Wirtschaft, dass die Akademikerzahl ansteigt.

Ziel der bayerischen Hochschulpolitik muss sein, jungen Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten eine fundierte Ausbildung zu ermöglichen.

Die Unterzeichnenden fordern den Bayerischen Landtag auf, die Studienbeiträge für ein Hochschulstudium abzuschaffen.

Die Finanzierung von Hochschulen und die Vermittlung von Bildung und Wissenschaft an Schulen und Hochschulen sind Aufgaben des Staates. Der Freistaat Bayern darf sich nicht länger aus seiner Verantwortung stehlen, die Hochschulen im Land angemessen auszustatten und die finanziellen Voraussetzungen für eine gute Lehre zu schaffen?

Bayern muss aus den Studiengebühren aussteigen!

Hier könnt Ihr die Petition unterzeichnen

13 Antworten auf „Petition gegen Studiengebühren“

  1. @Keno:
    Warum unterstützt die Juso-Hochschulgruppe nicht das Volksbegehren statt so einer sinnlosen Petition? Sinnlos, da sie definitiv nichts an der aktuellen Situation ändern kann, denn die Mehrheitsverhältnisse im Landtag sind bekannt… Das Volksbegehren ist euch doch wohl hoffentlich in den letzten Wochen nicht entgangen, oder? Und wann wurde die Petition ins Leben gerufen? Als Reaktion auf das Volksbegehren bzw. um diesem Konkurrenz bei den Unterschriften zu machen, weil dieses von einer anderen Partei kommt? Soll das dem Ziel, die Studiengebühren möglichst schnell abzuschaffen, dienlich sein?

    Für eine Antwort/Klarstellung wäre ich dankbar.

  2. Hallo Micha!

    Dein Einwand ist verständlich, auch wenn ich die Petition dennoch für sinnvoll halte. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Juso-Hochschulgruppe im Semester Unterschriften für das Volksbegehren der Piratenpartei sammelt. Persönlich hätte ich damit kein Problem. Schade ist, dass die Piratenpartei bei diesem Volksbegehren nicht von vornherein mit anderen Gruppen und Initiativen wie zum Beispiel der LAK zusammengearbeitet hat. Ich weiß nicht, ob eine solche Kooperation gesucht worden ist, auf jeden Fall hätte sie dem Ganzen geholfen.

    Auch wenn die Wahl des Zeitpunktes der Petition wohl auf parteipolitisches Geplänkel zurückzuführen ist – wobei die Piratenpartei hier auch nicht ganz selbstlos gehandelt hat – glaube ich nicht, dass Petition und Volksbegehen in Konkurrenz stehen. Es ist erstrebenswert und auch der Idealfall, durch ein erfolgreiches Volksbegehren auf direktem Wege Veränderungen bei den Studiengebühren herbeizuführen. Ich hoffe, dass wir alle genug Unterschriften sammeln um dieses Ziel zu erreichen. Die Petition wird dem nicht im Wege stehen, sondern vielleicht eher zusätzlich mobilisieren. Sie ist leicht, ohne formellen Aufwand, im Internet zu unterschreiben und erhöht mit jeder weiteren Unterzeichnung den Druck auf die Landesregierung und hilft so dem gemeinsamen Vorhaben der Abschaffung der Studiengebühren.

  3. Irgendwie blicke ich nicht mehr ganz durch mit den Volksbegehren/Petitionen/Bürgerentscheiden/Bürgerwehren/Bundeswehren gegen die Studiengebühren in Bayern. Heute kommt den ganzen Tag schon auf dem Radio, dass die Freien Wähler nun gegen die Studiengebühren vorgehen wollen. Neulich kam was von den Piraten (allerdings in meinen Augen rechtlich nicht haltbar: Verwaltungsbeitrag nämlich auch abzuschaffen), irgendwas mit der SPD auch noch – Ich habe den Überblick verloren. Aber es ist der Augenblick gekommen, weiter Öl ins Feuer zu gießen.

  4. Verwaltungsgebühren fließen direkt in den Staatshaushalt und werden damit auch im Haushaltsgesetz festgeschrieben und nicht im Hochschulgesetz. Im Artikel 73 der bayerischen Verfassung werden Eingriffe in den Staatshaushalt durch Volksbegehren explizit ausgeschlossen: „Über den Staatshaushalt findet kein Volksentscheid statt.“.

    Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass das zuständige Innenministerium selbst bei 25.000 gesammelten Unterschriften eine Zulassung des Volksbegehrens ablehnen würde. Dann müsste der Bayerische Verfassungsgerichtshof darüber entscheiden und würde wohl obigen Artikel 73 der Verfassung anwenden. Eine Ablehnung ist also von vornherin anzunehmen und die 25.000 Unterschriften wären umsonst gesammelt worden. Dann bliebe der Versuch eines Volksbegehrens nur ein weiteres Zeichen gegen Studiengebühren – ohne Änderung an der Erhebung.

  5. Der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50€, der vom WS2004/2005 bis SS2009 erhoben wurde, war im Haushaltsgesetz 2003/2004 (Nachtragshaushalt, §85a) und auch im inzwischen aufgehobenem Artikel 72 des BayHSchG zu finden. An letzterer Stelle hieß es, „Für die Verwaltungsdienstleistungen, die für die Studierenden außerhalb der fachlichen Betreuung erbracht werden, erheben die Hochschulen einen Verwaltungskostenbeitrag, der dem Staatshaushalt verbleibt.“

  6. Naja, unter obigem Link argumentiert Stefan Körner auch mit einem Satz aus dem Artikel 71, der aber ja ersetzt werden soll. Daher ist das für mich nicht schlüssig und nachvollziehbar. Andererseits weiß ich auch nicht, inwieweit das Hochschulgesetz in dieser Richtung Vorgaben machen darf.

    Aber spätestens wenn die 25.000 Unterschriften da sind finden wir es ja eh raus 😉

  7. Ich arbeite bei den Piraten in der VBSG-Orga und bitte die im Vorfeld versiebte Bündnisarbeit an dieser Stelle zu entschuldigen. Niemand sollte oder soll diskriminiert oder ausgeklammert werden, der sich auch nur irgendwie in Richtung Abschaffung Studienbeiträge äußert, aber zufällig eher mit einer anderen politischen Gruppierung sympathisiert.

    Unser Volksbegehren war schon lange insgeheim geplant, als Seehofer sich gegenüber der Augsburger – für uns überraschend – verplappert hat. Und wie es bei den Piraten halt so ist, sobald drei Brechstangen für ein Projekt zusammen sind, ruft einer „Let’s go“ und die Sache rollt. Die Zeitungen haben das dank Saure-Gurken-Zeit prompt aufgegriffen (da waren 15 Journalisten zur PK in München, was für Piraten-Verhältnisse bis dahin der HAMMER war) und ab da haben immer mehr Parteien erklärt, dass sie jetzt endlich auch was tun wollen, außer im Landtag zu diskutieren. Man halte uns zugute, daß wir es geschafft haben, das Thema zur Chefsache im Büro Seehofer zu machen.

    Wer zwischenzeitlich den Überblick über die ganzen Volksbegehren und Petitionen verloren hat, für den/die haben wir eine F5-Seite gemacht, wo alle drauf sind:

    Unser VB ist am weitestgehend in seinen Forderungen und gleichzeitig für die Regierung am verbindlichsten. Wenn uns zu Semesterbeginn nicht alle Studenten hängen lassen, gibts ab den 25.000 Unterschriften schlicht nur mehr blaue oder rote Pille. 😉

    Wer auch das Piraten-VBSG unterstützen möchte, der Kontakt für Bündnisarbeit allgemein ist Martin Krauß martin.krauss ätt piratenpartei-bayern.de. Oder einfach an kontakt ätt volksbegehren-studiengebuehren.de schreiben, das landet als Ticket dann schon beim Richtigen ™.

    Beste Grüße aus Nürnberg,
    Stephan

  8. Also ich würde sagen es spricht nichts dagegen per Volksentscheid diesen Satz aus Artikel 71 zu streichen / zu ändern – er betrifft eben nicht den Staatshaushalt. Vielleicht kann ja auch Stephan was dazu sagen 😉 .

  9. Studienbeiträge sind Körperschaftsangelegenheit, keine des Staatshaushaltes. Wir nehmen auf den Staatshaushalt keinerlei Bezug im Text des Volksbegehrens. Daß wir Verwaltungsgebühren explizit verbieten hat den Hintergrund, daß keiner auf die Idee kommt, mal eben 250 EUR „Verwaltungsgebühr“ anstelle von Studienbeiträgen einzuführen. Derzeit werden keine Verwaltungsgebühren erhoben, folglich betrifft das Volksbegehren abermals nicht den Staatshaushalt.

    Warum komplett kostenfreie Hochschule und nicht wie bei den Freien Wähler nur in Teilen? Ihr zahlt alle, wenn ihr in Deutschland bleibt und nicht als Taxifahrer endet (nichts gegen Taxifahrer ;-)), in der Regel später einmal überproportional mehr Steuern als jemand mit geringerer Qualifikation. Das rentiert sich für euch und das rentiert sich für den Staat (sprich uns alle). Deswegen meinen wir Piraten, dass das Stadtbusprinzip für alle bayerischen Hochschulen gelten muss: Möglichst niedrige Einstiegsschwelle für ein Hochschulstudium.

    Natürlich können CSU/FDP nicht ohne ihr Gesicht zu verlieren dem einfach zustimmen. Selbst wenn sie es mittlerweile wollten, um Piraten in Bayern kleinzuhalten und uns „den Wind aus den Segeln zu nehmen“ (Seehofer). Sie werden sich irgendeine Ausrede ausdenken, um das Begehren abzubügeln. Wir werden sodann nicht zögern und vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof ziehen, um dagegen zu klagen. Denny Crane.

    Natürlich kann es sein, daß wir auch da abblitzen, weil, ja weil halt. Dann hat der Wähler 2013 sozusagen als „Ultima Ratio“ noch die Gelegenheit, uns Piraten in den Landtag zu wählen, um gegen diese Masche zu protestieren. Und dann gibts den Stress halt von innen, wir sind da ganz schmerzfrei. 😉

    Gruß, Stephan

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