Infokampagne über die Strukturen im Zentralen Gebührengremium

Wie schon berichtet, hat sich die Unileitung über den Beschluss des Zentralen Gremiums für die Verwendung von Studiengebühren (ZGS) hinweggesetzt, die Wartung sämtlicher Beamer an der Uni nicht aus Studiengebühren zu bezahlen. Die Stuve hat nun eine Plakataktion gestartet, um darüber aufzuklären, wer genau entscheidet, wofür unsere Gebühren ausgegeben werden.

Denn die Unileitung hat in der Studienbeitragssatzung momentan noch eine doppelte Absicherung: Kommt es im ZGS zu einem Patt, so entscheidet der/die Vorsitzende mit seiner/ihrer Stimme. Und auch wenn das ZGS einen Antrag mehrheitlich ablehnt, so kann die Unileitung ohne großen Aufwand diese Entscheidung ignorieren. Letzteres ist in der Vergangenheit mehrfach geschehen.
Mit der Infokampagne wird gleichzeitig auch eine Änderung der Studienbeitragssatzung vorbereitet, wo die gröbsten Ungerechtigkeiten bereinigt werden sollen. Es gäbe zum Beispiel folgende Punkte:
• Abschaffung des doppelten Stimmrechts der/des Vorsitzenden bei einem Patt
• Die Hochschulleitung muss aus rechtlichen Gründen das Letztentscheidungsrecht behalten. Sie soll sich aber wirklich nur dann über das ZGS hinwegsetzen dürfen, wenn es diese rechtlichen Bedenken gibt.
• In diesem Fall muss Sie Ihre Abweichung vor dem ZGS und öffentlich begründen.

11 Antworten auf „Infokampagne über die Strukturen im Zentralen Gebührengremium“

  1. Ich glaube, dass den Studenten gar nicht klar ist, dass es sich hier um die Beamerwartung von den großen Hörsälen wie dem Audimax, dem Kollegienhaus, HG in der Physik, H7 an der Techfak usw. handelt, nicht etwa die Wartung von kleinen Seminarräumen.
    Die FAU bringt es also nicht zustande, den Lehrbetrieb in den Haupthörsälen aufrecht zu erhalten. Verbessert das die Lehre, wenn die Beamer nicht kaputt sind? Oder ist das doch eher Grundausstattung in Bayern im Jahre 2012…

  2. mit dem klagen is das so ne sache… Die Stuve ist keine eigene juristische Person- rechtlich gesehen gibt es sie also nicht. Klagen kann deshalb nur die Uni im Auftrag der Stuve, aber es ist eher unwahrscheinlich, dass sich die Uni selbst verklagen wird. deshalb hilft nur Aufklärungsarbeit und soviel sudentische Mitbestimmung wie möglich erreichen – und natürlich Studiengebühren abschaffen, dafür gehen wir am 23. Mai auf die Straße.

  3. Das mit der juristischen Person ist so eine Sache der Verfassten Studentenschaft. Jeder redet gerade drüber (wir in Bayern sind mittlerweile die einzigen, die „es“ nicht haben), niemand weiß aber genau darüber Bescheid, was das eigentlich ist. Man hat da immer erst die Schreckgespenster Sexurlaube für Studentenvertreter, Steuerhinterziehung oder neomarxistische Truppe im Kopf.
    Wer aber schon mal aktiv in der Stuve mitgearbeitet hat, merkt schnell die Grenzen der Mitbestimmung. Es ist einfach unfassbar mies, als ehrenamtlich Engagierter sich rechtlich rumwinden zu müssen, um überhaupt irgendwas machen zu dürfen. Deswegen haben viele FSIen, die übrigens rechtlich überhaupt nicht existieren, eingetragene Vereine gegründet. Bayern macht’s einem nicht leicht, sich an seiner Uni zu engagieren. 🙁

  4. Ach ja, die alte Mär von der Allmächtigen Juristischen Person…
    1. Es ist keineswegs so, dass etwas rechtlich nicht existent ist, nur weil es keine juristische Person ist. Die StuVe als Teil der Uni ist genauso existent (und unter Umständen sogar teilrechtsfähig) wie bspw. ein Lehrstuhl, das Rechenzentrum oder sonstige Teile der Uni. Jeder Zusammenschluss von Menschen besteht im übrigen immer aus einzelnen Personen, und die können allemal auch in eigenem Namen klagen und verklagt werden.
    (Auch die FSIen sind rechtlich kein Nullum. Selbst wenn sie nicht als eingetragener Verein organisiert sind, sind sie normalerweise mindestens als BGB-Gesellschaft oder nicht-rechtsfähiger Verein anzusehen. Das „Problem“ mit den FSIen ist ein anderes: Sie sind in jeder Variante private Vereinigungen und rechtlich nicht Teil der Uni. Im Gegensatz zur StuVe.)
    2. Auch wenn es in Bayern eine VS als voll rechtsfähige Körperschaft gäbe, könnte sie nicht mit Aussicht auf Erfolg gegen einzelne Entscheidungen der UL klagen. Die Tatsache, dass auf einer Klageschrift oder einem Urteil die VS als Kläger steht, hieße nämlich noch lange nicht, dass sie die Klage auch gewinnt. Dazu gehören im Verwaltungsprozessrecht noch ein paar Dinge mehr, zunächst mal die sog. Klagebefugnis. Das heißt in aller Kürze: Klagen kann nur, wer von dem angegriffenen Akt in eigenen Rechten verletzt ist ist. Da die StuVe nicht Adressat der UL-Entscheidungen ist, könnte sie auch dann nicht dagegen klagen, wenn sie sich VS nennen würde. Von der inhaltlichen Frage, ob eine angegriffene Entscheidung auch tatsächlich rechtswidrig ist, ganz zu schweigen.
    (Umgekehrt könnte die StuVe durchaus auch unter geltendem bayerischen Hochschulrecht auf dem Klageweg gegen Entscheidungen der UL vorgehen, wenn es um ihre eigene Rechtsposition geht. Würde z.B. die Universität der StuVe die ihr zustehenden Haushaltsmittel verweigern, so könnte sie dagegen durchaus klagen, juristische Person hin oder her.)
    3. Das Ausmaß der studentischen Mitbestimmung in der Universität hat nichts zu tun mit der Existenz einer VS. Man kann über die VS denken was man will, aber man sollte sich keinesfalls der Illusion hingeben, dass mit ihrer Einführung studentischen Interessen (oder eher: den studentischen Stimmen in den Gremien der Universität) automatisch mehr Gewicht zukommt als bisher. Auch in den Bundesländern mit VS werden Universitäten nicht von den Studierenden regiert.

  5. Aber wer könnte denn nun gegen eine Falschverwendung der Studiengebühren klagen?
    Angenommen, die Finanzierung der Beamerbetreuung wäre rechtlich gesehen eindeutig keine Verbesserung der Studienbedingungen, was ja wegen der schwammigen Formulierung nicht sicher ist – wer könnte dann auf rechtlichem Weg die Uni dazu bringen, diese Entscheidung zurückzunehmen? Die Stuve ja anscheinend nicht. Kann dann jeder, der Studiengebühren bezahlt hat, dagegen klagen? Oder gar niemand?

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