Am letzten Mittwoch war Sitzung des Senats. Unter anderem wurde dabei eine Änderung der Studienbeitragssatzung behandelt. Der Antrag wurde seitens der Studierendenvertretung eingebracht und hat nichts mit der aktuellen Debatte um (Un-)Gerechtigkeit von Studiengebühren zu tun, sie wurde schon seit vielen Monaten vorbereitet und zweimal vertagt. Vielmehr ging es uns darum, einige Missstände bei der Verwendung der Gebühren zu beseitigen. Denn obwohl die Stuve grundsätzlich und mit letzter Konsequenz gegen Studiengebühren ist, beteiligt sie sich konstruktiv an deren Verwendung.
Folgende Punkte haben wir eingebracht:
- Vertetungsregelung
Bisher war es so geregelt, dass jedes Mitglied im ZGS eine persönliche Stellvertretung hatte, die das Stimmrecht im Fall einer Verhinderung erhielt. Für die Gruppe der Profs macht das Sinn, da sie ihre Fakultät repräsentieren. Die VertreterInnen der Studierenden jedoch werden allesamt zentral vom Konvent entsandt. Unser Antrag war daher, die Vertretung in der Gruppe der Studis nicht mehr persönlich zu regeln, sondern gemäß der Reihenfolge Ihrer Bestellung. das heißt, falls jeamd ausfallen sollte, darf das stellvertretende Mitglied einspringen, das als erste Vertretung gewählt wurde, egal, wer von den Stimmberechtigten fehlt.
Diesem Punkt stimmte der Senat zu.
- Abschaffung des doppelten Stimmrechts des/der Vorsitzenden
Bei einem Patt durfte bisher die Vorsitzende mit ihrer Stimme entscheiden. Das halten wir für völlig unangebracht da es unserer Ansicht nach nicht die Parität wiederspiegelt, die vom Gesetz vorgeschrieben ist.
Unser Antrag war, dass ein Antrag immer dann angenommen ist, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat. Genau so verfahren andere Gremien wie bspw. Bundestag, Landtag, Stadt- und Gemeinderäte und der studentische Konvent auch.
Die Universitätsleitung hatte dazu einen Gegenentwurf formuliert, dementsprechend das doppelte Stimmrecht zwar abgeschafft würde, der Patt aber der UL zur Entscheidung vorgelegt würde.
Der Senat sprach sich mehrheitlich für die Vorlage der Universitätsleitung aus.
- Vertretungregelung des/der Vorsitzenden
Da in der Satzung bisher nicht geregelt ist, was passiert, falls der oder die Vorsitzende verhindert sein sollte, haben wir dazu einen Änderungsantrag formuliert: In dem Fall sollte das ZGS einen stellvertretenden Vorsitz aus seiner Mitte wählen.
Der Senat sprach sich gegen unseren Antrag aus.
- Öffentlichkeit und Protokollpflicht
Um die Transparenz der Verwendung zu steigern, war es uns wichtig, dass Sitzungen in Zukunft öffentlich stattfinden. Außerdem sollen in allen Gremien (nicht nur im zentralen) Protokolle geführt und nach ihrer Verabschiedung auch veröffentlicht werden.
Der Senat stimmte grundsätzlich zu, allerdings nicht für die Öffentlichkeit, sondern nur für die Hochschulöffentlichkeit.
- abweichende Entscheidungen der Universitätsleitung
Die Studienbeitragsgremien treffen lediglich empfehlende Entscheidungen. Die Universitätsleitung darf davon abweichen und Maßnahmen entgegen der Meinung des ZGS oder anderer Stubeikos durchdrücken oder ablehnen. Unsere Forderung war, dass sie dies öffentlich begründen sollte, falls sie von diesem Recht Gebrauch machen sollte.
Der Senat lehnte diese Änderung ab und stimmte nur einer Begründungspflicht zu, ohne dass sie öffentlich ist.