NEU!!! Täuscher_innen-Verzeichnis in deiner Prüfungsordnung. Erfahre hier mehr!
Liebe Studierende der philosophischen Fakultät mit Fachbereich Theologie, am 26. September 2012 hat der Senat unserer Uni beschlossen folgenden Passus in eure Prüfungsordnung aufzunehmen:
„1a Als Versuch i. S. d. Satz 1 gilt bereits der Besitz nicht zugelassener Hilfsmittel während oder nach Ausgabe der Prüfungsunterlagen. 1b Das Prüfungsamt führt ein Verzeichnis der Prüflinge, die wegen Täuschung eine Prüfung nicht bestanden haben; der Prüfungsausschuss kann im Falle einer wiederholten schweren Täuschung das Ergebnis der Prüfung als „endgültig nicht bestanden“ festsetzen.“
„PhilFak aufgemerkt!“ weiterlesen