Pressemitteilung: Studierende kritisieren Scheinbeteiligung

Millionenbetrag wird ohne Gremienbeteiligung ausgegeben. Studentische
Gremienmitglieder treten zurück.

Mit der Einführung der Studiengebühren wurden gesetzlich
vorgeschriebene Gremien etabliert, um Professorinnen und Professoren
aller Fakultäten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende an
der Entscheidung über die Verwendung der Gelder zu beteiligen. Durch
diese vielfältige Zusammensetzung arbeiten Expertise und Fachkompetenz
zusammen, um eine gerechte und bedarfsorientierte Vergabe der Gelder zu
erreichen. Die Studienzuschüsse haben mittlerweile die Studiengebühren
ersetzt. Die bewährte Gremienstruktur ist laut Gesetz jedoch
unverändert geblieben, somit auch die paritätische Beteiligung der
Studierenden.

“In diesem Semester spielt die Universität mit unfairen Mitteln: Über 9
Prozent der Mittel — ein Betrag von etwa 2 Millionen Euro pro Jahr —
entscheidet die Universitätsleitung de facto alleine, an den Gremien
vorbei”, führt Tobias Langer, Mitglied im ZGS und studentischer
Sprecherrat, aus. Grundlage dafür ist ein Senatsbeschluss, der gegen
die Stimmen aller studentischen Senatsmitglieder erlassen wurde.
“Dadurch will die Universitätsleitung die Beteiligung aller Betroffenen
aushebeln. Das ist aus unserer Sicht nicht nur falsch, sondern auch
rechtlich fragwürdig”, so Langer weiter. Die Universitätsleitung
scheint selbst Bedenken über die Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens zu
haben. “Anders können wir uns nicht erklären, weshalb sie ihren
Beschluss, das Votum des ZGS zu übergehen, knapp zwei Monate zu
verschleiern versucht hat. Am 27. März hat sie darüber beschlossen,
erst gestern, am 21. Mai, wurde das zuständige Gremium davon in
Kenntnis gesetzt. Und das obwohl dem ZGS das Recht auf Stellungnahme
einzuräumen ist”, wettert Bernhard Heinloth, langjähriges Mitglied des
ZGS. “Dabei haben wir uns im Vorfeld mehrmals intensiv um eine Einigung
in persönlichen Gesprächen bemüht — leider vergebens”

Zu Zeiten der Studiengebühren regelte das Bayerische Hochschulgesetz,
dass 9 Prozent der Gelder in einen separaten Topf für Verwaltung (5
Prozent der Gesamtsumme), Elitenförderung und Sicherungsrücklagen (je 2
Prozent) abgeführt werden müssen. Mit der Umstellung auf
Studienzuschüsse sind diese Verpflichtungen weggefallen. Trotzdem will
die Universitätsleitung der FAU weiterhin 9 Prozent der Gelder von
vorneherein einbehalten. Mit diesen 9 Prozent sollen in Zukunft neben
der in verringertem Umfang weiterhin anfallenden Verwaltungsarbeit (nun
etwa 2 Prozent) umstrittene Projekte bezahlt werden. Diese wurden
bisher intensiv, aber letztlich sehr fruchtbar im ZGS bearbeitet. “Die
Universitätsleitung hat sich für diesen sog. Vorabzug genau die Anträge
ausgesucht, die in der Vergangenheit am kontroversesten diskutiert
wurden. Wenn wir nur noch vorausgewählte, unstrittige Anträge abnicken
dürfen, sind wir nichts weiter als wirkungslose Marionetten. Das kommt
einer Abschaffung des Mitspracherechts gleich”, kritisiert Johannes
Schilling, Mitglied im ZGS und stellvertretender Vorsitzender des
studentischen Konvents. “Mir ist immer noch schleierhaft, warum sich
die Universitätsleitung vor der Beratung durch bewährte Expertise
fürchtet”.

Die Studierenden sind entschlossen, sich nicht zu beugen und erwägen
gegebenenfalls auch rechtliche Schritte, um das Mitspracherecht für
Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
Studierende zurückzuholen. Als erste Reaktion auf das Vorgehen der
Universitätsleitung reichten am gestrigen Mittwoch mehrere studentische
Mitglieder des ZGS ihren sofortigen Rücktritt persönlich beim
Präsidenten der FAU ein. In ihrem Rücktrittsschreiben stellten sie
klar, dass sie unter diesen Umständen im ZGS nicht mehr als eine
Fassadenbeteiligung sähen und dafür nicht weiter zur Verfügung stünden.

Die Pressemitteilung und Rücktrittserklärung im PDF-Format

5 Antworten auf „Pressemitteilung: Studierende kritisieren Scheinbeteiligung“

  1. Da der Text recht lange ist, fass ich mal zusammen:
    – Laut Gesetz müssen die Studierenden bei der Verwendung der Gelder (abzüglich Verwaltungskosten) paritätisch beteiligt werden.
    – Die höchste Ebene dieser paritätischen Beteiligung ist das ZGS, wobei auch dort bei einer Patt-Situation, z.B. alle Professoren gegen alle Studierenden im Gremium, der/die Vorsitzende entscheidet, grundsätzlich also die Professorenseite.
    – Die Hochschulleitung hat selbst diese quasi-paritätische Beteiligung schon bisher regelmäßig übergangen, indem einzelne Anträge trotz gegenteiligem Votum des ZGS finanziert wurden.
    – Durch einen hoch angesetzten Vorabzug kann die Hochschulleitung im großen Stil die Gelder ausgeben, ohne die Studierenden dabei auch nur anhören zu müssen. Dieser Vorabzug wird aber durch das ZGS, also mit quasi-paritätischer Beteiligung der Studierenden, festgelegt.
    – Wenn der Senat das Votum des ZGS bzgl. des Vorabzugs überstimmt, dann ist das eine klare Verletzung der paritätischen Beteiligung; denn der Senat ist ja keineswegs paritätisch besetzt.

    So könnte der Senat bei der nächsten Sitzung auch beschließen, dass der Vorabzug nun 100% beträgt, und die Gelder könnten frei ohne studentische Beteiligung ausgegeben werden.
    Das ZGS ist damit ein Gremium, das den Studierenden viel Arbeit beschert, wobei dann im Ernstfall diese Arbeit gerne über den Haufen geworfen wird. Die aktuellen Umstände manifestieren nun eine Herangehensweise, die in den letzten Jahren stets als „geringfügige Ausnahmen“ kleingeredet wurde. Dass die Studierenden das Theaterstück nicht mehr mitspielen und zurücktreten, ist nur konsequent.

  2. Ich möchte noch etwas ergänzen, da in der Pressemitteilung soweit ich das sehen kann ein Fehler enthalten ist. Im Bayerischen Hochschulgesetz war in keiner Fassung ab 2006 die Rede von einem Vorabzug, Eliteförderung oder dergleichen. Nur, dass die Universitäten sich verpflichten, bis zu 10% an den Sicherungsfonds für Studiendarlehen (außeruniversitär) abzugeben. Die 9% kommen also auch historisch betrachtet nicht aus dem Gesetz.
    Auch die 9%, die jetzt als maximaler Vorabzug in der Satzung stehen, sind hausgemacht und können durch den Senat, der diese Satzung verabschiedet, entspr. geändert werden.

  3. …und verfasst, mit AStA, könnte man das wohl auch judikativ lösen, gegen den Willen der exekutiv-legislativen Uni-Leitung. So bleibt’s leider bei Symbolhandeln und einer kritischen Zeitungsnotiz…

  4. Die UL hat dazu gestern folgendes Presse-Statement veröffentlicht:

    Prof. Dr. Karl-­Dieter Grüske, Präsident der FAU:

    Der Freistaat Bayern stellt der Universität als Kompensation für die weggefallenen Studienbeiträge einen Betrag von jährlich rund 20 Millionen Euro an Studienzuschüssen zur Verfügung. Die Studierendenvertreter entscheiden in den Fakultätsgremien und im Zentralen Gremium zur Verwendung von Studienzuschüssen (ZGS) über die Verwendung von 91 Prozent dieser Summe mit. Der Vorabzug, den die Studierenden monieren, entspricht exakt dem Prozentsatz zu Zeiten der Studienbeiträge – allerdings war für diese Summe damals keinerlei Studierendenbeteiligung vorgesehen, während heute das ZGS zu den Projekten angehört wird.

    Eventuelle Bedenken der Studierenden bringt die Vizepräsidentin für Lehre in die Universitätsleitung ein, wo sie intensiv diskutiert und abgewogen werden. Auf der ZGS-­Sitzung am 25. Februar 2014 ergab sich für die Mehrheit der vorgesehenen Maßnahmen aus dem Vorabzug ein positives Stimmungsbild. Letztlich ist es dennoch Aufgabe der Universitätsleitung, bei längerfristig wirkenden Maßnahmen strategisch und im Sinne künftiger Studierendengenerationen zu entscheiden. Um hier Planungssicherheit zu schaffen – nicht zuletzt für länger laufende Arbeitsverträge – und nicht jährlich wechselnde Voten befürchten zu müssen, sind daher neben den bei den Studierenden unstrittigen Verwaltungskosten einige fakultätsübergreifende Projekte, die für die Förderung der Lehre aus den Studienbeiträgen erwachsen sind, in den Vorabzug mit aufgenommen worden.

    Die unangekündigte, einseitige Aufkündigung des konstruktiven Dialogs durch die Studierenden bedauert die Universitätsleitung sehr. Wir sind über die Jahre über die Gremien in fast 99 Prozent der Fälle zu einer Einigung gelangt. In der letzten Antragsrunde hatten wir bei universitätsweit 28 paritätisch mit Studierenden besetzten Gremien abgesehen von dem jetzt diskutierten Thema Vorabzug überhaupt keinen Dissens mehr zu verzeichnen. Diese kooperative Zusammenarbeit möchten wir aus Sicht der Universitätsleitung fortführen.

    Und die Erlanger Nachrichten haben heute einen Artikel zum Thema abgedruckt.

  5. Kleine Anmerkung meinerseits zu dem Statement der UL:

    1. Die Stuve hat sich im Vorfeld mehrfach um Gespräche zum Vorabzug bemüht und dort bereits die studentische Sicht dargelegt. Leider hat die UL bei den Treffen sehr deutlich gemacht hat, dass sie nicht bereit ist, auch nur Kleinigkeiten zu abzuändern (nicht einmal Vorschläge wie z.B. weniger strittige Themen wie die Stellen des Sprachenzentrums in den Vorabzug zu übernehmen!). Ich weiss nicht, in wie weit man deshalb hier von einem „konstruktiven Dialog“ sprechen sollte.
    2. Nach den Treffen haben die beteiligten Studierenden auch deutlich gemacht, dass die Entscheidung nicht tragbar ist, und weitere Wege – unter anderem die Presse und eine Klage – in Betracht gezogen werden.
      Die Aussage, dass die Aktion „unagekündigt“ war, ist in meinen Augen reichlich lächerlich. Und in wie weit man unter einem konstruktiven Dialog konnte ich dieses Jahr leider nichts erkennen.
    3. Selbst Widersprüche wie die Kritik an (nicht belegten!) ständig wechselnden Voten der Studierenden und dann die die Aussage „Wir sind […] in fast 99 Prozent der Fälle zu einer Einigung gelangt“ konnten uns nie erklärt werden und haben sogar in das Pressestatement Einzug gehalten.
    4. Der Senat hat die UL dazu ermächtigt, bis zu 9 Prozent Vorabzug einzubehalten – die 9 Prozent stellen nur die Obergrenze dar, eine Senkung auf die Verwaltungskosten (1.6%) würde auch die Zustimmung der studentischen ZGS-Mitgliedern erhalten. Ein entsprechender Antrag erhielt in der ZGS-Sitzung eine Mehrheit, wurde aber von der UL ignoriert.

    Da die Informationen sonst gut versteckt sind, hier die Aufteilung der Kosten im Vorabzug (jährlich):

    • StudOn: 350 000 Euro
    • Qualitätsmanagement (QM): 500 000 Euro
    • Leonardo-Kolleg (LK): 180 000 Euro
    • Zentralinstitut für Angewandte Ethik und Wissenschaftskommunikation (ZIEW)/Schlüsselqualifikationen: 140 000 Euro
    • Internationalisierung: 77 000 Euro
    • Studierendenservice: 77 000 Euro
    • Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL): 200 000 Euro
    • Verwaltung der Studienzuschüsse: 320 000 Euro

    Die studentische Kritik zu StudOn, ZIEW usw kann den Stuve-Protokollen der Vorjahre entnommen werden. Außerdem wurde diskutiert, ob ZfL und QM (insbesondere im Zuge der notwendigen Akkreditierung) tatsächlich eine Verbesserung der Lehre darstellt oder eher Grundausstattung ist (und somit rechtlich gesehen aus anderen Geldmitteln finanziert werden müsste).

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