Gespräch mit Universitätsleitung am 6. August 2014

Am Mittwoch, den 6. August haben sich Studierende zum Semestergespräch mit der Universitätsleitung getroffen und sich über die Probleme der Studierenden ausgetauscht.
Anbei ein Gedächtnisprotokoll der Sitzung von Romana Gassner und Thorsten Wißmann (das offizielle Protokoll folgt noch).

Anwesend von Seiten der Universitätsleitung (UL) bzw. erweiterter Universitätsleitung: Karl-Dieter Grüske, Antje Kley, Markus Leber, Jochen Weinzierl, Joachim Hornegger, Christoph Korbmacher.

Von den Studierenden (im folgenden „Wir“): Anna Wieser, Henriette Hofmeier, Bernhard Heinloth, Ingwer Andersen, Nicolas Seufert, Johannes Schilling, Romana Gassner, Carolin Kister, Thorsten Wißmann, Lukas Mödl, Fabian Kinneni, Sascha Scharpf.

 

Wahlbeteiligung

Rückblick auf die Wahl und Wahlbeteiligung — Stuve-Flyer & Semesterticket-Flyer in FAU-Taschen und Einschreibemappen

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit mit der UL bei der Werbung zur Erhöhung der Wahlbeteiligung, besonders auch mit dem Referat M2. Schade ist, dass die Briefe zur Wahlaufruf nur an die Erstsemester ging. Es ist jetzt schon vorgemerkt, dass das das nächste mal wieder gemacht wird. Genauer steht noch nicht fest, wer alles angeschrieben wird. Denkbar sind hier alle Studierenden im 1. und 2. Fachsemester.

Oft ist auch das Problem, dass viele aus zeitlichen Gründen nicht wählen können. Vor 15 Jahren gab es schonmal einen zweiten Tag. Nach Hr. Leber ist vor allem das Personelle das Problem. Ein zweiter Tag ist auch in Hinblick auf die Räume schwierig. Diesesmal wurde die Wahl Mittwochs statt Dienstags durchgeführt, wodurch die Wahlbeteiligung an der EWF in den Keller sackte, da Mittwochs dort Praktikumstag ist.

Sollten wir die Studierenden motivieren können, bei der Wahl zu helfen, sollte ein zweiter Wahltag nach Hr. Grüske und Hr. Leber gehen. Wir sollten das natürlich evaluieren, um herauszufinden, ob sich das bewährt und der Aufwand sich lohnt. Nächstes Jahr ist eine große Wahl, d.h. das ergibt bis zum Doppelten Aufwand für die Wahlhelfer. Hr. Leber spricht erst einmal mit den Wahlvorständen.

Eventuell bekommen wir bald die Ergebnisse zum Semesterticket. Falls genaueres bekannt ist, können wir auch einen Flyer zum Wahlaufruf in der Tasche plazieren.

 

Mindestlöhne bei Hiwi-Stellen

Welche Probleme gab es bei der letzten Erhöhung?

Die letzte Erhöhung der Hiwi-Löhne war eine Erhöhung um 70cent. Die Frage ist jetzt, welche Probleme es da gab. Nach Hr. Grüske und Hr. Leber gab es keinen Ausgleich, d.h. es gab in Summe weniger Hiwi-Jobs für Studierende. Das gleiche wird also bei der nächsten erhöhung passieren.

Hr. Grüske berichtet, dass an seinem Lehrstuhl damals, nicht nur aus Gründen des Geldes ein Hiwi-Job von Studierenden angenommen werden, sondern auch um den Lehrstuhl kennen zu lernen.

Im Moment sind wir nicht sicher, ob die aktuellen 8,50€ sich überhaupt auf Universitäten anwenden. Die Personalabteilung überprüft es gerade. Wir bitten darum, Bescheid zu bekommen, wenn die Personalabteilung zu einem Ergebnis kommt. Eine Änderung würde zum 1. Januar in Kraft treten.

 

Studierende zu Q-Gesprächen

Studierende sollen besser in das QM-System eingebunden werden und bei den Q-Gesprächen der Studien-Dekane mit VP-L dabei sein.

Henriette berichtet, dass die Studierenden besser in den QM-Prozess eingebunden werden. Das Gespräch der Studiendekane führt Fr. Kley mit jeder Fakultät getrennt. Deshalb regt sie an, dass dann auch Studierende der jeweiligen Fakultät dabei sind. Fr. Kley bespricht das noch mit den Studiendekanen, sieht unseren Vorschlag sehr positiv.

Wir sind gerade dabei die studentische Stellungnahme zur Systemakkreditierung zu schreiben, das wird diese Woche noch fertig.

 

Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht

bei Attesten bei Erkrankung vor der Prüfung?

An uns trat ein Studierender, der es kritisch sieht, dass der Arzt im ausgestellten Attest aufführen muss, weshalb der Student nicht prüfungsfähig ist. Konkret haben wir folgende Probleme damit:

  • Es wirkt, als würde die Entscheidung des Arztes über die Prüfungsfähigkeit angezweifelt werden.
  • Der Prüfungsausschuss erhält zu private Informationen des Studierenden
  • Wie lang wird das aufgehoben und wer kann das Attest alles einsehen?

Fr. Kley hat sich gestern mit Fr. Eberhard dazu unterhalten. Sie berichtete, Ärzte müssen nur Symptome und keine Diagnosen aufschreiben, aus denen Prüfungsämter — also Nicht-Mediziner — nachvollziehen können, dass der Studierende nicht prüfungsfähig war. „Nicht Prüfungsfähig“ zu sein ist kein Rechts-Begriff — im Gegensatz zu „Nicht arbeitsfähig“. Deshalb kann diese Entscheidung nur der Prüfungsausschuss — eben auf Grund des Attestes — und nicht der Mediziner fällen.

Grundsätzlich werden die Atteste — mit den Symptomen — zu den Akten gelegt und werden entsprechend vertraulich behandelt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind zum stillschweigen verpflichtet.

Fr. Kley berichtet, dass vor der Prüfung ein Hausärztliches Attest genügt. Bei der Staatsexamsprüfung sind andere Regularien, die vom Ministerium vorgegeben werden. Sollte also jemand während der Prüfung erkranken, ist also ein Attest eines Vertrauensarztes nötig, dass die entscheidenden Symptome auflistet. Von Seiten der Stuve wird es auch noch eine Informationsmail dazu geben, sobald die Liste der Vertrauensärzte feststeht.

 

Anwesenheitspflicht

Klarstellung gegenüber Dozierenden, dass in normalen Vorlesungen Anwesenheitspflicht nicht zulässig ist.

Es gibt die Regelung, dass Anwesenheitspflicht nur dann zulässig ist, in etwa wenn 1. das Gelingen der Veranstaltung für alle vom einzelnen Abhängt (z.B. Chor), 2. es sich um ein Praktikum handelt oder 3. die Kompetenzen nicht außerhalb der Veranstaltung erwerbbar sind (z.B. gemeinsame Diskussion). Das impliziert, dass in normalen Vorlesungen eine Anwesenheitspflicht nicht zulässig ist. Jedoch scheint das noch nicht bei allen Dozierenden angekommen zu sein, da diese Formulierung scheinbar teils falsch ausgelegt wird.

Der Vorschlag von uns, Vorlesungen konkret als 4. Punkt aufzunehmen, lässt sich nicht umsetzen, da die ersten drei Punkte juristisch schon eindeutig sind. Jedoch wird die Anmerkung in das Merkblatt zur Anwesenheitspflicht aufgenommen, damit das klar ist.

Allgemein sollten wir bei Problemen zum Studiendekan, das ist besser als wenn Kritik an Dozierende jetzt von UL-Seiten kommt.

Aus Sicht von Hr. Grüske und Hr. Leber provoziert selbst das Herumgeben einer Anwesenheitsliste den Gedanken, dass Anwesenheitspflicht herrschen würde. Wir sehen das auch so und würden es begrüßen, wenn in Veranstaltungen ohne Anwesenheitspflicht auch keine Anwesenheitsliste herumgegeben wird. Das wird noch einmal in der UL besprochen und dann in das Merkblatt aufgenommen.

Im Moment gibt es das Problem, dass Studierende behaupten, anwesend gewesen zu sein, das der Dozent jedoch abstreitet. Deshalb besteht der Wunsch der Studierenden, in die Liste einsehen zu können um ihre Anwesenheit zu beweisen. Es konnte noch nicht aufgeklärt werden, ob es rechtlich erlaubt ist die Einsicht in die Anwesenheitslisten zu fordern. Grundsätzlich hilft auch hier der Studiendekan, oder weiterführend das Prüfungsamt.

Hr. Grüske betont nochmal, dass am Ende eigentlich nur die Prüfung zählen sollte und es allen egal sein sollte, wie derjenige sich das Wissen aneignet, das sehen wir genauso.

 

Semesterticket und Theaterflat

Die UL hat mit der Stadt Erlangen zur Theaterflat gesprochen. Die UL unterstützt uns bei der Umsetzung des Semestertickets. Sollte es auch zu einer Abstimmung über die Theaterflat kommen, ist jedoch die Frage, ob man das wirklich gemeinsam abstimmen möchte. UL und Stuve fänden es schade, wenn das Semesterticket auf Grund der Theaterflat scheitern würde, weil sich Studierende vom großen Gesamtbetrag abschrecken lassen würden.

Das Studentenwerk kennt die Problematik und sieht das Semesterticket als das Vorrangige Projekt. Wir – also u.a. der studentische Konvent – sieht das ähnlich und setzt erst einmal auf die Durchführung der Urabstimmung zum Semestertickets.

 

Rede der Studierenden beim Dies

Am 4. November ist wieder der Dies Academicus. Hr. Grüske bietet an, dass von Seiten der Studierenden ein Beitrag von etwa 5 Minuten gemacht wird. Wir nehmen das Angebot gerne an, Henriette wird als neue Senatorin die Rede halten.

 

Stand in Tennenlohe

Die UL war mit Hr. Spaenle in Tennenlohe. Dabei wurde erzählt, dass es Küchenwägen gibt, die Essensangebote machen. Beim letzten UL-Gespräch wurde angeboten, da die Bus-Linien anzupassen. Bisher gab es da kein Feedback von den Stadtwerken. Bei den Stadtwerken gingen Briefe von Professoren, Studierenden und der UL ein. Im Moment gibt es auf Grund der laufenden Ferien zwar noch keine Nachfrage an Bussen, jedoch wird diese zu Beginn des Wintersemesters kommen. Das betrifft dann nicht nur Studierenden sondern auch Dozierende. Natürlich wäre es besser, wenn der Dozent nach Erlangen kommt und nicht viele Studierende nach Tennenlohe pendeln müssen, das sehen wir so wie die UL. Die UL fragt noch einmal bei den Verkehrsbetrieben nach. Bei einer Absage der Verkehrsbetriebe kann die FSI Geographie weitere öffentlichkeitswirksame Aktionen starten, nachdem von seiten der Universität alles versucht wurde.

Wir hatten bei einem vergangen Treffen besprochen, dass der Geographie ein Erstbelegungsrecht in ein paar Räumen zugesichert bekommt. Jedoch gibt es da Probleme mit den jeweiligen Verantwortlichen der PhilFak. Die UL unterhält sich deshalb nochmal mit den Verantwortlichen.

2 Antworten auf „Gespräch mit Universitätsleitung am 6. August 2014“

  1. Nur ganz kurz:
    1) Die Raumfrage mit den Geographen ist geklärt !
    2) Anwesenheitspflicht: Für die PhilFak und FB Theologie gibt es verbindliche Regeln, die der Fakultätsrat beschlossen hat, und zwar, dass die Modulverantwortlichen das autonom für alle Veranstaltungen (unabhängig von der Vranstaltungsform!!) in den Modulbeschreibungen festlegen!
    RT

  2. Ich arbeite derzeit 19 Stunden pro Woche als Hiwi, weil ich mir damit mein Studium finanzieren muss. Andere Jobs bieten nicht die Flexibilität, die die Uni anbietet. Ich könnte also die ein oder andere Vorlesung oder Übung nicht besuchen.

    Bei 619,62€ Brutto bleiben rund 560€ Netto übrig für Miete, Krankenversicherung, GEZ, Fahrtkosten, etc.
    Abzüglich meiner Fixkosten bleiben mir für Essen, Bücher, „Leben“ etwa 170€.

    Tut mir ja leid, dass manch einer gerne einen Job am Lehrstuhl hätte, um ihn „kennenzulernen“, aber es gibt weitaus wichtigere Probleme. Für sowas gibt es in Unternehmen unbezahlte Praktika.

    Bis der Mindestlohn kommt kann ich mich mit Plasmaspenden überm Wasser halten, aber sollte er an den Universitäten nicht gelten muss ich mein Studium aufgeben.

Kommentare sind geschlossen.