Gerade jetzt, wo viele Menschen bei uns Zuflucht suchen, zeigt sich das Ausmaß der Kriege in der Welt. Deutschland nimmt dabei als einer der größten Waffenexporteure eine kriegsfördernde Rolle ein. Auch Hochschulen sind hierfür mitverantwortlich, wenn sie bei Projekten militärische Forschung betreiben.
Der Ruf von Studierenden und Wissenschaftlern in den universitären Zukunftswerkstätten wird daher immer lauter, in einer rein zivilen Forschungswelt zu wirken und freiwillig auf Militärforschung zu verzichten. Eine Zivilklausel ist dabei die Selbstverpflichtung einer Hochschule, sich als Gemeinschaft für rein friedlich orientierte Forschung zu positionieren.
Der Arbeitskreis Zivilklausel (AK ZivK) stimmt sich seit dem Sommersemester 2015 in regelmäßigen Treffen mit dem Präsidenten der Universität über die Realisierung ziviler Forschung und die Implementierung einer Zivilklausel im Leitbild der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) ab. Parallel dazu führt der AK ZivK Gespräche mit Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern an der FAU, um den Kreis der Unterstützer für die Einführung einer Zivilklausel stetig zu erweitern. Erste Lehrstühle verpflichten sich an der FAU inzwischen selbst zu ausschließlich ziviler Forschung, indem sie sich mehrheitlich für eine Zivilklausel aussprechen.
Der Wortlaut unserer Zivilklausel wurde gemeinsam mit dem Zentralinstitut für angewandte Ethik und Wissenschaftskommunikation (ZIEW) der FAU ausgearbeitet. Sowohl der studentische Konvent als auch die Vollversammlung aller Studierenden haben sich für die Implementierung dieser Zivilklausel im Leitbild der FAU ausgesprochen.
Weitere Informationen findet ihr auch auf unserer Internetseite: https://stuve.uni-erlangen.de/friedlich