Thematik »VG Wort«

Die VG Wort ist das GEMA-Äquivalent für Schriftstücke, im Hochschulkontext vor allem für Lehrbücher, die auszugsweise in Skripten, Vorlesungsfolien und weiterführender Literatur die im Rahmen von Lehrveranstaltungen zur Verfügung gestellt werden.

Bisher wurde von den Hochschulen ein jährlicher Pauschalbetrag bezahlt, mit dem der Verwaltungsaufwand an allen Stellen gering gehalten wurde, und alle in der VG Wort zusammengeschlossenen Verlage und Rechteinhaber nach einem pauschalen Schlüssel vergütet wurden.

Vor einiger Zeit hat die VG Wort dann vor Gericht erstritten, dass die Einzelabrechnung von Literaturauszügen ggü. den Hochschulen zumutbar ist. Dementsprechend bieten sie den Hochschulen ab dem 1.1.2017 keinen pauschalen Vertrag mehr an, sondern nur noch Einzelabrechnung.

Einige Bundesländer haben ihren Hochschulen empfohlen die Kröte zu schlucken, und dem Einzelabrechnungs-Vertrag beizutreten. Andere wollen weiter Verhandeln und treten deshalb demonstrativ nicht dem neuen Vertrag bei; dazu gehören u.A. die Hochschulen in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Die FAU und andere Hochschulen haben ihren Dozierenden deshalb in einem Rundschreiben empfohlen, ab 1.1.2017 alle Materialien, die nicht komplett eigene Schriftstücke sind, vorerst offline zu nehmen.

Studierendenvertretungen rufen Dozierende dazu auf, bis Jahresende alles an Lehr- und Lern-Materialien fürs laufende Semester online zu stellen, und Studierende auf Vorrat alle Materialien herunterzuladen, die aktuelle Kurse betreffen.

Weitere Infos gibt’s unter anderem bei Netzpolitik.org, die FAU hat ein Merkblatt zum Urheberrecht und ergänzende Hinweise zum Rundschreiben veröffentlicht. Fragen gerne jederzeit an stuve-sprat@fau.de.

2 Antworten auf „Thematik »VG Wort«“

Kommentare sind geschlossen.