Ab diesem Sommersemester gelten wieder die üblichen Regelungen bezüglich Rücktritten von Prüfungen, also an den meisten Stellen die 3-Tages-Regel. Zu genaueren Informationen, was auf euch zutrifft, erkundigt euch am besten bei eurer jeweiligen Prüfungsordnung.
Die für Prüfungen aus den Semestern vom SoSe20 – WiSe21/22 geltende Regelung für Rücktritte durch Nichterscheinen aus der Corona-Satzung wird damit nicht auf dieses Semester erweitert.