50 Jahre ist es her. Am 21.12.1973 wurde in Bayern die Auflösung der Verfassten Studierendenschaft (VS) beschlossen. Ziel damals war, „den linken Sumpf an den Universitäten trocken zu legen“. Erreicht wurde ein Einschnitt in die Rechte und Möglichkeiten der Studierendenvertretung.
Aber zurück zum Anfang: Was ist eigentlich eine VS?
Eine VS ist in erster Linie ein Körper öffentlichen Rechts, von der alle Studierenden einer Hochschule ein Teil sind. Diese entscheidet eigenständig über die eigene Satzung und auch über die eigenen Finanzen.
Inwiefern wurden die Studierenden denn entrechtet?
Ohne einen Körper öffentlichen Rechts kann die Studierendenschaft keine eigenen Verträge schließen. Bei einem Thema wie dem Semesterticket ist man dann immer auf das Wohlwollen anderer angewiesen, zum Beispiel der Universität oder des Studierendenwerkes.
Auch die eigene Satzung und die eigene Organisation der Studierendenvertretung ist nun vom Gesetzgeber diktiert, praktischerweise ohne Zähne.
Nach ähnlichem Prinzip werden auch die wenigen Geldmittel verwaltet, wieder von jemand anderem. Jede Ausgabe muss nun von der Universität gemäß der Richtlinien vom Gesetzgeber abgenickt werden.
Kurzum, die VS steht für die Fähigkeit der Studierendenschaft, selbstständig zu handeln und zu entscheiden. Einer Fähigkeit, die den Studierenden aller Hochschulen in Deutschland zugesprochen wird. Allen außer in Bayern.