Kommission für Lehre, 25.04.07

Die Kommission für Lehre hatte letzten Mittwoch ihre erste Sitzung dieses Semesters. Das einzige aus studentischer Sicht interessante Thema war die Anwesenheit von Herrn Purr vom Prüfungsamt und die Festlegung auf ein gemeinsames Prüfungszeitraum Modell für die Bachelor/Master Studiengänge. Folgende Punkte sind dabei wesentlich:

  • Aufteilung in zwei Prüfungszeiträume, ein Zeitraum von 2 Wochen zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit und ein Zeitraum von 3 Wochen zum Ende der vorlesungsfreien Zeit
  • Die Studienkommission der betroffenen Studiengänge muss die Aufteilung der Prüfungen auf diese beiden Zeiträume in Absprache mit den Prüfern einmalig festlegen
  • Es kann eine Wiederholmöglichkeit von Prüfungen des 1. Zeitraums im 2. Zeitraum angeboten werden. Dies muss ebenso von der StuKo festgelegt werden. Für diese Prüfungen besteht Wiederholpflicht
  • Die Prüfungen der GoP (Grundlagen- und Orientierungsprüfung) sind wegen ihrer einmaligen Wiederholungsmöglichkeit vom vorhergehenden Punkt ausgeschlossen
  • Mündliche Prüfungen müssen vom jeweiligen Prüfer in einem der beiden Prüfungszeiträume angeboten werden, können in Übereinkunft mit den Studenten aber in der gesamten vorlesungsfreien Zeit abgehalten werden
  • Mit dieser Regelung wurde nach sehr vielen Sitzungen endlich ein Konsens gefunden, nun muss abgewartet werden, was die einzelnen StuKos daraus machen werden und ob sich die festgelegte Aufteilung bewähren wird.

    Ein mögliches jetzt schon abzusehendes Problem ist, dass die Regelung nur für BA/MA gelten wird, die noch laufenden Diplomstudiengänge aber beim alten 5 Wochen Zeitraum bleiben. Prüfungen die von BA/MA- und Diplomstudenten abgelegt werden müssen, werden so wohl in den 2. Zeitraum gelegt werden müssen, außer es werden zwei getrennte Prüfungen abgehalten, was ich aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwands als eher unwahrscheinlich erachte.

    2 Antworten auf „Kommission für Lehre, 25.04.07“

    1. Vielen Dank für die kompakte Information, Bruno!

      Dass die mündlichen Prüfungen weiterhin in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden müssen, liegt wohl mal wieder an den üblichen Neinsagern 😉

    Kommentare sind geschlossen.