Novellierung des Urheberrechtes

In der Politik wird zur Zeit die Novellierung des Urheberrechtes diskutiert, sollte der Vorschlag zum sogenannten „2. Korb der Urheberrechtsreform “ durchgehen, werden starke Einschränkungen beim Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen in Kauf zu nehmen sein.
So werden z.B. elektronische Zeitschriften nur von Rechnern in einer Bibliothek und nicht mehr wie bisher Campusweit oder sogar von zu Hause aus zugänglich sein.

Es gibt ein Aktionsbündnis gegen diese Form der Novellierung, das von diversen Forschungsverbänden, Universitäten, Fachbereichen und Einzelpersonen unterstützt wird. Nachdem ich dieses Problem im Senat der Universität Erlangen-Nürnberg und im studentischen Konvent angesprochen habe, unterstützen sowohl die gesamte FAU als auch die Studierendenvertretung das Aktionsbündnis, in dem sie dessen „Göttinger Erklärung“ unterzeichnet haben. Auch der bayernweite Zusammenschluss der Studierendenvertretungen, die Landes-ASten-Konferenz (LAK), hat die Erklärung unterzeichnet. Die Erklärung spricht sich nicht nur gegen die konkreten Nachteile aus, sondern fordert auch dass mit öffentlichen Geldern geschaffenes Wissen auch öffentlich zugänglich sein soll. Der Schutz geistigen Eigentums soll dabei natürlich nicht verloren gehen, aber die großen Verlage sehen hier natürlich ihre stetig fließenden Einnahmen gefährdet und setzten sich für eine strikte Neufassung ein.
Autoren schreiben umsonst Artikel, die von renommierten Wissenschaftlern umsonst reviewed werden um dann anschließend für sehr viel Geld (und das jährlich bis zu 10% steigend) zwangsweise gekauft zu werden, da man als Wissenschaftler ja auf dem Laufenden sein muss. Der ach so wichtige Impact Faktor einer Zeitschrift ist dabei leider auch nicht immer mit dem tatsächlichen wissenschaftlichen Wert korelliert.

Weitere Informationen zu dem Thema finden sich z.B. auf www.heise.de:
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