Information vom Prüfungsamt an die "alten" Studiengänge

Auf der Webseite des Prüfungsamt steht folgender Hinweis. Diese Information kann für alle nicht Bachelor-Studis interessant sein:

Dieser Hinweis richtet sich an alle Studierende, die keinen (!) Studiengang nach dem neuen Bachelor-/Mastersystem studieren,sondern in „alten“ Studiengängen (z.B. Diplom) eingeschrieben sind.

In einigen Prüfungsordnungen ist geregelt, dass es Fristen für die Ablegung der Prüfungen in den „alten“ Studiengängen gibt.


Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Prüfungen nicht mehr angeboten.

Was ist für Sie jetzt zu beachten?
Nach Ablauf der Frist sind die Prüfenden nicht mehr verpflichtet, Prüfungen für die „alten“ Studiengänge anzubieten. Daher ist
darauf zu achten, die Prüfungen so rechtzeitig abzulegen, dass alle Prüfungsversuche noch vor dem Fristende abgelegt werden
können. Gelingt dies nicht, müssten Studierende – um noch einen Abschluss zu bekommen – in einen Bachelorstudiengang
wechseln. Eine automatische Umschreibung findet in keinem Fall statt.

Diese Fälle, in denen ein Abschluss im „alten“ Studiengang nicht mehr erworben werden kann, sollten aber hoffentlich die
Ausnahme bleiben. Die Universität ist bemüht, den Studierenden zu ermöglichen, den von Ihnen gewählten Abschluss zu
erlangen. Soweit Sie in Ihrem Studium Probleme mit den oben genannten Fristen bekommen sollten, bitte wir Sie, sich mit uns
in Verbindung zu setzen.

Informationen stammen von hier!

2 Antworten auf „Information vom Prüfungsamt an die "alten" Studiengänge“

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