Stuve-Sitzung

Am Montag findet wieder ab 18 Uhr die wöchtentliche Sitzung der Studierendenvertretung im Sprecherratsgebäude in der Turnstraße 7 in Erlangen statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Diese Woche geht es neben vielen kleinen Themen vor allem um die Rechnungslegung der Studiengebühren sowie um die Nachbesprechung der Demo vom letzten Donnerstag.

Du kannst selbstverständlich deine eigenen Ideen, Anliegen und Probleme zur Sprache bringen. Bis mindestens 20 Uhr werden wir im Sprecherratsgebäude anzutreffen sein. Wenn du es nicht zur Sitzungen schaffst, kannst du dich natürlich jederzeit an sprecherrat@stuve.uni-erlangen.de wenden.

3 Antworten auf „Stuve-Sitzung“

  1. Grüß dich Rainer,

    nächste Woche Montag, welche Zeit? selber Ort? Ich möchte kommen und mich einbringen in die Studierendenvertretung. Ich will die Universität verbessern.

    Grüße
    Robert

  2. Hallo Robert,

    richtig, wir treffen uns jeden Montag abend im Sprecherratsgebäude. Allerdings werden wir unseren Beginn wohl auf 19 Uhr verschieben müssen, da einige andere aufgrund von Veranstaltungen nicht früher kommen können.

  3. Hallo Robert,

    Ich bin Student der Wirtschaftsinformatik II. Semester. Ich hab eine Problem. Ich bin zeit einem Jahr als ehrenamtlicher Mitarbeiter bei der Lebenshilfe Herzogenaurach tätig. Letzten Sonntag war ich nochmal als ehrenamtlich Mitarbeiter mit Lebenshilfe unterwegs. Leider hier bei Hebung eines Tisches (Beschprechung-Tisch circa 80 kg) ist meine Bizeps Sehne gerissen. Nun ich bin mit eine Krankenwagen nach Uni-Klinik Erlangen gefahren worden. Und meine Fall als Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall auf genommen worden. Mit dem Befund Verdacht auf Bizepssehnenriss bin ich nach Hause geschickt worden. Als ich am Montag noch mal im Krankenhaus war, war noch immer die Rede von Arbeitsunfall. Gestern war ich dann zum Aufnahmegespräch für den OP Termin, da wurde dann ganz nebenbei erwähnt, dass es sich hier nicht um einen Unfall im Sinne des Gesetzes handelt, da es keine äußerlichen Einwirkungen gibt. Dies wurde vom Professor der Klinik an die Berufsgenossenschaft so mitgeteilt. Nun stellt sich die Frage, ob dies die Aufgabe des Arztes im vorab ist, festzustellen ob es sich hier um einen Arbeitsunfall handelt oder ob die BG dies feststellen muss. Wenn solche Unfälle nicht übernommen werden, kann man auch nicht ehrenamtliche Tätigkeiten übernehmen. Vielleicht gibt es ja Kommilitonen aus der Rechtsfakultät, die mir hier behilflich sein können.
    Gruß
    Mustafa

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