Begründung der Unzulässigkeit der Anfechtung

Liebe Leute,

André hat ja schon über die Sitzung des Wahlausschusses berichtet. Nun haben wir auch die offizielle Antwort der Universitätsleitung auf die Anfechtung erhalten. So ganz plausibel ist sie in meinen Augen nicht, aber jeder kann sie sich ja mal selber ein Bild machen: Antwort der UL auf Anfechtung

Im Bündnis „Bildung-Grün-Links“, in dem wir uns verständigt hatten die Wahl anzufechten, sind wir uns aber dennoch einig, dass ein weiteres rechtliches Vorgehen gegen die Erklärung der Unzulässigkeit der Ablehnung wenig sinnvoll wäre. Vor der ersten Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit wären die Erfolgsaussichten gering. Größer sind sie vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, allerdings würde so ein Verfahren etwa 3-4 Jahre dauern, was wenig Sinn machen würde und keinen Einfluss auf die Arbeit der Stuve hätte.

Statt einer Klage wollen wir als Bündnis mit hoffentlich vielen Gleichgesinnten und Unterstützern darauf hinwirken, dass die Bayerische Hochschulwahlordnung so geändert wird, dass eine Anfechtung bei solchen systematischen Lücken, wie bei dieser Wahl, berechtigt und die Wahl somit ungültig ist. Dafür haben wir bereits einen Brief an den Wissenschaftsminister Heubisch formuliert, in dem wir ihn auffordern die Bayerische Hochschulwahlordnung zu überprüfen.

Wir würden uns also freuen, wenn auch Ihr uns bei unserem Vorhaben unterstützt!

Weitere Infos findet Ihr hier:

6 Antworten auf „Begründung der Unzulässigkeit der Anfechtung“

  1. Ich kann da nur sagen: persönlich motivierter Ärger ist bei sowas immer fehl am Platz – der wird von den Juristen der FAU meistens sofort als sinnfrei weil nicht rechtlich stichhaltig entlarvt. Also versucht bitte gar nicht erst, gegen die juristische Windmühle zu kämpfen, wenn die Gesetzeslage so klar ist wie in dem Fall. Was mir grade eingefallen ist: Stand bei den Betroffenen auf meinCampus eine Nachricht, dass sie im SS2011 wahlberechtigt gewesen wären?! Sollte da etwas in Richtung wahlberechtigt vermerkt gewesen sein, hätte man zumindest einen Teilsieg im Sinne von „die von der FAU verwendeten Portale sind – wie schon öfter – einfach mal wieder suboptimal.“ Mehr ist auf kurze Sicht betrachtet leider wohl nicht drin. die Sache mit der Wahlbenachrichtigung sollte aber echt mal jemand überprüfen, den das Problem konkret betroffen hat.

  2. Vielen Dank für das Vertrauen in die Kompetenz der FAU-Juristen. 😉
    Bei den Wahlbenachrichtigungen haben wir tatsächlich ein (rechtlich folgenloses, aber in tatsächlicher Hinsicht zu lösendes) Problem. Das liegt aber nicht an den von der FAU verwendeten Portalen, sondern schlicht an der Formulierung der Wahlbenachrichtigung (die war irreführend) und vor allem am Zeitablauf der Zustellung: Da die Wahlbenachrichtigungen bisher immer lange vor der Erstellung des Wählerverzeichnisses verschickt wurden, konnte man an der Wahlbenachrichtigung nicht erkennen, ob es womöglich einen Fehler im Wählerverzeichnis gab. Das werden wir in Zukunft definitiv anders machen. Wie genau der Ablauf organisatorisch und technisch (das ist bei 30.000 Wahlbenachrichtigungen ja auch nicht ganz trivial) aussehen wird, werden wir im September besprechen, da dann sowieso der Zeitplan für nächstes Jahr vorbereitet werden muss. Dazu würde ich gerne auch einige Vertreter/innen der StuVe oder der FSIen einladen. Herrn Kunkel habe ich das bereits mündlich angeboten, weitere Intessenten sind willkommen. (Nur bitte nicht gleich hundert Leute, sonst kann man nicht sinnvoll arbeiten.)

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