Kompensation der Studiengebühren

Am 24. April 2013 hat der bayerische Landtag sowohl die Abschaffung, als auch die Kompensation der Studiengebühren beschlossen. Die Abschaffung geschah durch Annahme des Volksbegehrens (keine inhaltlichen Änderungen daran möglich). Die Kompensation wird im „Bildungsfinanzierungsgesetz“ geregelt. Detailliert kann man das Gesetz hier einsehen, die wichtigsten Punkte jedoch zusammengefasst:

  • Pro Jahr werden bayernweit 189 Mio. Euro kompensiert (=100%) und als Studienzuschüsse bezeichnet.
  • Die Verwendung bleibt weiterhin der Verbesserung der Studienbedingungen vorbehalten.
  • Die Studis sind weiterhin paritätisch (also exakt mit der Hälfte der Stimmen) in den Gremien zu beteiligen.
  • Jetzt das Problem: Wie die 189 Mio. Euro auf die bayerischen Unis und Hochschulen verteilt werden, wird nicht durch das Gesetz geregelt, sondern vom Ministerium per Verwaltungsvorschrift bekanntgegeben. Dies ist trotz unseres mehrmaligen Drängens bis heute noch nicht geschehen. Aus Gesprächen wissen wir, dass vermutlich jede Uni den Betrag des letzten Jahres bekommen wird. Da bisher niemand dies schwarz auf weiß hat, verfährt die Uni vorsichtig. Die Befürchtungen, dass Hiwis oder kleine Bibs nicht mehr komplett finanziert werden können, sind das Ergebnis davon.

Bei Problemen in den Gremien zögert bitte nicht, uns um Rat zu fragen oder zu informieren: sprecherrat@stuve.uni-erlangen.de
Wir halten euch weiter auf dem Laufenden.