Änderungen bezüglich des BAföG-Leistungsnachweis

Es sind einige Probleme mit dem Leistungsnachweis für das BAföG aufgetreten.

Konkret gab es Schwierigkeiten, dass Module, die noch nicht komplett abgeschlossen wurden, und Punkte, die noch nicht im MeinCampus-System eingetragen waren, nicht anerkannt wurden. Zudem wurde von BAföG-Sachbearbeitern die Entscheidungen der Uni, wann ein Studium in Regelstudienzeit vollendet werden kann, angezweifelt und Notenspiegel von Studierenden eingefordert.

Hier haben sich in Gesprächen zwischen der Uni und dem BAföG-Amt nun Lösungen und Neuerungen ergeben, die wir euch mitteilen wollen.

Zuerst einmal für die vom aktuellen Problem betroffenen Studierenden:

Nach Abschluss aller Leistungsverbuchungen des Sommersemesters 2014 kann erneut eine Bescheinigung aus MeinCampus heruntergeladen und dem BAföG-Amt vorgelegt werden.
Sollten die ECTS-Punkte dann nicht reichen, erhalten die jeweiligen Studierenden ein Informationsblatt und sollen sich direkt an ihre/n BAföG-Beauftragte/n wenden.
  • Wenn die/der BAföG-Beauftragte das Formblatt 5 positiv ausfüllt, soll unbedingt vermerkt werden, dass das Studium aus derzeitiger Sicht voraussichtlich innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann.
  • Wenn die/der BAföG-Beauftragte das Formblatt 5 negativ ausfüllt, kann beim BAföG-Amt eine Verschiebung des Leistungsnachweises nach § 48 (2) unter Angabe der Verzögerungsgründe beantragt werden.
Die letzte Möglichkeit den positiven Bescheid nachzureichen ist der 31. Januar 2015. Bei ursprünglich rechtzeitiger Antragstellung wird dann rückwirkend nachgezahlt!

 

 

Und ganz allgemein die Neuerungen kurz zusammengefasst, ausführlich findet ihr alles im angehängten PDF-Dokument (BAföG-Informationen):

  • Lehramts- und Bachelorstudierende haben zusätzlich zu der jetzigen Regelung (Leistungsnachweis nach dem vierten Fachsemester) die Möglichkeit, den Leistungsnachweis bereits nach dem dritten Fachsemester vorzulegen und so die Weiterförderung zu sichern.
  • Im persönlichen MeinCampus-Account kann, sobald ein bestimmter ECTS-Schwellenwert erreicht wurde, eine automatisierte Bescheinigung heruntergeladen werden. Diese kann anstelle des Formblatt 5 beim BAföG-Amt vorgelegt werden.
  • Sollte man die nötigen ECTS-Punkte nicht erreichen, wir auf MeinCampus ein Informationsblatt angezeigt, dass auf die BAföG-Beauftragten verweist.
  • Entscheidungen der BAföG-Beauftragten bzw. die automatisierte Bescheinigung können zwar vom BAföG-Amt angezweifelt werden, jedoch sind Studierende nicht verpflichtet dort ihren Notenspiegel vorzulegen.
    Im Zweifelsfall, wird der Einzelfall an die Universität zur erneuten Evaluation zurückgegeben.
  • Für Lehramtsstudierende sind die BAföG-Beauftragten der einzelnen Studienfächer verantwortlich.
    Erziehungswissenschaftliche Module können grundsätzlich mitangerechnet werden.