Neuigkeiten zu den Überbrückungshilfen

Nach wie vor ist die wirtschaftliche Lage vieler Studierender pandemiebedingt sehr angespannt. Aufgrund der unverändert schwierigen Rahmenbedingungen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage seit dem 20. November und bis zum Ende des Wintersemesters 20/21 wieder eingesetzt, nachdem die Hilfen zunächst nicht verlängert wurden. Die Umsetzung erfolgt wie bisher über die örtlichen Studierendenwerke.

Darüber hinaus wurden die Zugangsvoraussetzungen zu den Hilfen etwas weiter gefasst:

  • Die pandemiebedingte Notlage kann nun auch durch eine Selbsterklärung erbracht werden, wenn die pandemiebedingte Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses oder die geforderten zwei schriftlichen Ablehnungen von mindestens zwei Stellenbewerbungen nicht erbracht werden können.
  • Es müssen nur noch die Kontoauszüge vom Vormonat sowie vom laufenden Monat bis zum Vortag der Antragstellung hochgeladen werden, nicht mehr die Kontoauszüge seit Februar.

Die Beantragung der Überbrückungshilfe ist online möglich unter www.überbrückungshilfe-studierende.de