Informationen zur 200€ Energiepreispauschale an der FAU

Die Energiepreispauschale steht nun auch für uns Studierende bald vor der Tür – leider versteckt hinter viel Bürokratie. Damit ihr trotzdem den Überblick behaltet und vorbereitet seid, wenn der Startschuss fällt, haben wir die wichtigsten Infos hier für euch zusammengefasst. Eine ausführlichere Übersicht findet ihr im Flyer zur Beantragung.

Update: Soeben wurde angekündigt, dass die Codes zur Beantragung von der FAU voraussichtlich am 15. März bereitgestellt werden sollen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Grundsätzlich müsst ihr am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert gewesen sein und euren Wohnsitz in Deutschland gehabt haben, um die Pauschale als Studi beantragen zu können. Das gilt auch für internationale Studierende. Im FAQ der Einmalzahlung könnt ihr Näheres zu diesen Voraussetzungen erfahren.

Was kann ich jetzt schon für die Beantragung vorbereiten?
Um die Pauschale beantragen zu können, müsst ihr ein bundID-Konto anlegen. Dort könnt ihr euch entweder jetzt schon per Online-Ausweisfunktion (Perso/eID) oder ELSTER-Zertifikat identifizieren, oder einfach schon mal das Konto erstellen und dann die PIN zur Identifizierung nutzen, die wir in Kürze von der FAU erhalten werden.

Wann bekommen wir die Codes für die Beantragung?
Das Ministerium (StMWK) wird den Hochschulen den Startschuss geben, sobald die aktuell laufende Testphase in den verschiedenen Bundesländern abgeschlossen und aufgekommene Probleme geklärt werden können. Im Moment wird damit gerechnet, dass dies spätestens am 15. März passieren wird. Die FAU bereitet unterdessen gerade bereits eine Rundmail und Infoseite vor, die dann zeitgleich mit den Zugangscodes und den PINs für die bundID freigeschaltet werden können.

Wo gibt es die Codes für die Beantragung?
Die persönlichen Zugangscodes und PINs für die bundID werden von der FAU auf campo zur Verfügung gestellt, sobald das Ministerium den Startschuss gegeben hat. Wo genau sie dann zu finden sind, erfahrt ihr in der Rundmail, die dazu kommen wird, oder auf den Infoseiten, die bereits in Vorbereitung sind.

Übrigens:
– Die Einmalzahlung von 200 Euro ist steuerfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet.
– Ihr habt auch einen Anspruch auf die Einmalzahlung, wenn ihr im September 2022 als Arbeitnehmer*in bereits eine Energiepauschale erhalten habt.
– Ebenso habt ihr einen Anspruch, wenn euch als BAföG-Empfänger*in vor Kurzem andere Pauschalen ausgezahlt wurden.