Pressemitteilung – Es braucht endlich Klarheit beim 49€-Ticket

Der weiterhin unklare Starttermin des 49€-Tickets sorgt für große Verunsicherung und zunehmenden Unmut unter den Studierenden. Für die ca. 55.000 Studierenden von FAU Erlangen-Nürnberg, TH Nürnberg, evangelischer Hochschule Nürnberg sowie der Hochschule für Musik Nürnberg wird seit 2015 Semesterticket, bestehend aus einer von allen gezahlten solidarischen Basiskomponente sowie einem freiwillig erwerbbaren Zusatzticket, angeboten. Zusammen zahlen die Studierenden aktuell 296€ pro Semester (umgerechnet 49,33€ pro Monat), zum Sommersemester sollte der Betrag auf 299€ pro Semester (umgerechnet 49,83€ pro Monat) steigenund : Einerseits werden die Studierenden durch eines der teuersten Semestertickets in ganz Deutschland aktuell schon belastet, andererseits wird ihr Semesterticket nicht als 49€-Ticket anerkannt werden, wodurch sie gleichzeitig bei höheren Kosten auch eine wesentlich schlechtere Leistung als alle anderen Fahrgäste erhalten. Das 49€-Ticket soll nämlich kein automatisches Upgrade des Gültigkeitsbereiches enthalten, wie es beim 9€-Ticket im vergangenen Sommer noch war.  Für die Studierenden in Erlangen-Nürnberg ist daher klar, ein einfaches Weiter-so kann es nicht mehr geben.
Da aktuell unser gewünschtes 29€-Bildungsticket nicht absehbar ist, wäre es naheliegend das bestehende Semesterticket zu kündigen und ab dem kommenden Semester das 49€-Ticket zu nutzen. Dann würden Studierende wenigstens von der deutschlandweiten Gültigkeit im ÖPNV und Regionalverkehr profitieren. Doch der unklare Startzeitpunkt des 49€-Tickets bereitet ein massives Problem. Die Zeit drängt, die Studierenden und die Hochschulen brauchen diesen Startzeitpunkt schnellstmöglich, denn die Studierendenvertretungen und das Studierendenwerk müssen bereits Anfang Januar über die Fortsetzung oder Kündiung des Semestertickets entscheiden. Hintergrund ist die verpflichtende Erhebung des Solidarbeitrags, die mit der Rückmeldung für das kommende Semester geschehen muss und bereits jetzt verschoben wurde. Da zudem seitens des VGN bisher kein Vorschlag für eine Überbrückung zum Start des 49€-Tickets vorgeschlagen wurde, drohen Studierende in der Lücke in kaum bezahlbare Tarife abzurutschen. Andererseits steht auch eine Verrechnung zwischen Semesterticket und 49€-Ticket nicht im Raum. Deshalb schlägt die Studierendenvertretung der FAU Erlangen-Nürnberg nun Alarm. Sollte der Starttermin bis Anfang Januar nicht klar sein, müssen die Studierendenvertrungen eine schwere Entscheidung treffen. 
„Entweder wir kündigen das Semesterticket und riskieren, dass zahlreiche Studierende für einen oder mehrere Monate jeweils bis zu 235€ zahlen müssen oder wir setzten das Semesterticket fort und die Studierenden, die das Deutschlandticket erwerben wollen, zahlen doppelt. Beides ist nicht zu tolerieren. Gerade jetzt leiden die Studierenden besonders unter der Inflation und der explodierenden Mietpreise. Viele Studierende wissen bereits heute nicht mehr, wie sie ihre Mobilität finanzieren sollen.“, so Lars Longerich, 2. Vorsitzender des studentischen Konvents an der FAU
„Wir befürworten die Einführung des 49€-Tickets. Doch wir brauchen schnell Klarheit, wann es starten soll. Starttermine zum 01.03. oder 01.04. wären für uns gut umsetzbar, da dies pünktlich zum Semesterwechsel umgesetzt werden kann. Doch bei späteren Terminen würde eine Lücke klaffen. Wenn wir bis Anfang Januar den Starttermin des 49€-Tickets wissen, lässt sich alles noch studierendenfreundlich umsetzen. Sollte der Starttermin Anfang Januar noch nicht feststehen, stehen jetzt bereits die ersten Verlierer da: Die Studierenden.“, so Paulus Guter, Koordinator des AK Semesterticket Erlangen-Nürnberg
Falls der Starttermin des deutschlandweit gültigen 49€-Tickets bis Anfang Januar nicht klar ist, braucht es aus Sicht der Studierenden zwingend eine bezahlbare Übergangslösung. „Am Einfachsten und Besten wäre ein 49€-Übergangsticket mit VGN-weiten Geltungsbereich nur für Studierende bereitzustellen. Das ist der heutige monatliche Durchschnittspreis und wäre aus studentischer Perspektive am Einfachsten umsetzbar. Falls der VGN dies finanziell nicht stemmen kann, sollten der Bund oder der Freistaat einspringen, die für den Schlingerkurs bei der Einführung des 49€-Tickets verantwortlich sind. Wir nehmen nicht hin, dass die zeitliche Unklarheit auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen wird.“, so Conrad Schröder, Studentischer Senator an der FAU.
Das 49€-Ticket bedeutet für die Studierenden in der Region sowieso schon keine finanzielle Entlastung, lediglich eine Angebotserweiterung – für diejenigen Studierenden, die deutschlandweit auch regelmäßig in anderen Regionen unterwegs sind. „Zahlreiche Pendler*innen werden finanziell durch das 49€-Ticket enorm entlastest, jedoch nicht die Studierenden, welche in den Krisen der vergangen Jahre allesamt immer vernachlässigt wurden. Gelder wie die Corona-Soforthilfe wurden z.B. erst Monate verspätet ausgezahlt, auch die Umsetzung der 200€-Energiepreispauschale für Studierende ist weiterhin unklar und wird sich voraussichtlich bis ins Jahr 2023 ziehen. Um eine echte Entlastung bei den Studierenden zu spüren und damit Studierende, die aktuell nur mit dem Solidarticket zu Randzeiten unterwegs sind, nicht vom ÖPNV auf Kfz wechseln, ist es drigend notwendig, dass ein 29€-Bildungsticket mit mindestens landesweiter Gültigkeit eingeführt wird. Baden-Württemberg oder Niedersachsen schaffen das auch!“, so Lara Ebbinghaus, Studentische Senatorin an der FAU.
    
    
    
    
Ansprechpartner:innen:
Lars Longerich, 2. Vorsitzender des stud. Konvents, Tel: +49 151 86417945 (aktuell in Zeitzone CET-8h; Anruf möglichst über Whatsapp/Signal)
Paulus Guter, Koordinator AK Semesterticket Erlangen-Nürnberg, Tel: 0170-5821704

Pressemitteilung der Studierendenvertretung 2021/05 | #KeineUniOhneUns – Studierendenvertretung kritisiert Gesetzesentwurf

#KeineUniOhneUns – Studierendenvertretung kritisiert Gesetzesentwurf

Anlässlich der heute endenden Einreichungsfrist für die schriftliche Verbändeanhörung zum Referent*innenentwurf des Hochschulinnovationsgesetzes, hat die Studierendenvertretung der FAU Erlangen-Nürnberg sich entschlossen, noch einmal Stellung zu den Inhalten und vorgesehenen Regelungen zu beziehen.
Die Entstehung des Gesetzes wird von der Studierendenvertretung kritisch beurteilt; die Kommunikation war intransparent und Wissenschaftsminister Bernd Sibler hielt einige Versprechen nicht ein (u.a. Beibehaltung der Studienzuschüsse, keine Gebühren für Nicht-EU-Studierende, zusätzliche Gelder für neue Aufgaben von Beginn an). Außerdem stellt sich die Frage, warum der Zeitplan nicht an die pandemiebedingt eingeschränkten demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten angepasst wurde.
Die Studierendenvertretung hat sich intensiv mit dem Entwurf auseinandergesetzt und auf lokaler und landesweiter Ebene Stellung bezogen [siehe Quelle 1 & 2].
„Wir wiederholen quasi vollständig unsere Anmerkungen zum Eckpunktepapier aus 2020, da unsere Vorschläge kaum Eingang in die Erarbeitung des Entwurfs gefunden haben und fügen unserer Kritik noch entscheidende Punkte hinzu, da der aktuelle Gesetzesentwurf einige unserer Befürchtungen zu Realität werden lässt.“, so Richard Schmidt (Vorsitzender des Studentischen Konvents).

Verlust der demokratischen Binnenstrukturen

Der Gesetzesentwurf strebt das große Ziel der Deregulierung in einem beunruhigenden Maß an und macht kaum Vorgaben für eine Mindestbeteiligung der Statusgruppen an den unterschiedlichen Verwaltungs- und Organisationsebenen der Hochschulen. Der Schutz der Rechte von Statusgruppen, die aktuell schon nicht genug in Entscheidungen eingebunden werden (wie Studierende, Mitarbeitende und Promovierende), wird weitgehend aufgehoben.
Der Gesetzestext stellt eine enorme Stärkung der Exekutive – der Hochschulleitung und des*der Präsident*in – zu Lasten der Legislative, des Senats und weiterer Gremien dar. So soll laut Gesetzesentwurf der*die Präsident*in alleine die Vorschläge für den*die Kanzler*in und die Hälfte des Hochschulrats geben, der*die auch die Hochschulleitung kontrollieren soll. Auch wird ermöglicht, dass die Leitungen der Fakultäten (in Zukunft: „akademische Selbstverwaltungseinheiten“) durch den*die Präsident*in ernannt werden können, ohne dass eine demokratische Wahl stattfindet.
„Die Deregulierung der Demokratie ist sehr gefährlich, denn eine ausreichende Beteiligung aller Statusgruppen ist essentiell – sie darf nicht noch weiter beschnitten werden. Daher fordern wir einen viertelparitätischen Senat nach Thüringer Modell für dieses Gesetz. Das inkludiert mindestens zwei stimmberechtigte Studierende in allen Gremien und Berufungsausschüssen der Universität“, so Michael Ruppert (Sprecher*innenrat).

Anerkennung studentischen Engagements

Auch wenn wir die rechtliche Anerkennung der Landesstudierendenvertretung begrüßen, so hat Bayern als einziges Bundesland keine verfasste Studierendenschaft. Wären die knapp 39.000 Studierenden Arbeitnehmer*innen in einem Unternehmen, hätten sie einen gesetzlichen Anspruch auf 27 freigestellte Betriebsrät*innen.
„Durch fehlende Entlastungen, z.B. in Form einer Freistellung oder der Verlängerung der Regelstudienzeit, werden Studierendenvertretungen auch in Zukunft massiv unterbesetzt sein. Dies schwächt auch die Mitsprache und Innovationskraft der Hochschulen nach innen und außen.“, so Moritz Wicklein (Studentischer Senator).
Für die Studierendenvertretung ist zudem unklar, warum immer wieder nicht haltbare Vorurteile gegen eine gesetzlich verankerte eigenständige Vertretung kundgetan werden. „Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass es Studierendenschaften braucht, die sich zu allen politischen Themen äußern dürfen, die die Studierenden als Teil der Gesellschaft betreffen und dass Studierende politische und gemeinschaftliche Verantwortung auch in Form von finanziellen Mitteln übernehmen dürfen müssen. Zur Kontrolle können Schlichtungskommissionen gebildet werden. Auch der Vorwurf der Zwangsgebühren und -mitgliedschaft ist haltlos. Opt-Out-Modelle, bei denen Individuen ohne Angabe von Gründen austreten können und die Bindung der Gebühren an die Wahlbeteiligung, haben sich in anderen Bundesländern bereits bewährt.“, so Lisa Heger (Studierendenvertretung).

Finanzielle Situation der Hochschulen 

„Die Grundfinanzierung aller Fachbereiche, die den Konkurrenzkampf zwischen Lehre und Forschung um finanzielle Mittel hätte beenden sollen, ist im Gesetzesentwurf nicht verankert. Gute Lehre wird in Zukunft ein Luxusgut werden, dass sich die Hochschule leisten können muss.“, so Theresa Brunner (Stellvertretende Vorsitzende des Studentischen Konvents). Die erwartbare Verschärfung der angespannten finanziellen Lage an den Hochschulen rührt auch daher, dass im Rahmen des Gesetzesentwurfes kein zusätzliches Budget für neu definierte Aufgaben, keine zusätzlichen Stellen für neu definierte Ämter und veränderte Anforderungen und keine Dynamisierung der Löhne vorgesehen sind.
Besonders schmerzhaft aus Sicht der Studierendenvertretung ist der Wegfall des bisher gesetzlich festgelegten Budgets, bei dessen Verteilung die Studierenden bisher paritätisch mitbestimmen, den so genannten Studienzuschüssen. Aus diesen werden bisher Verbesserungen bzw. an vielen Stellen auch nur der Erhalt von anständigen Studienbedingungen finanziert. In Zukunft wird es die Entscheidung jeder Hochschule sein, einen Haushaltsposten einzurichten, bei dem sie den Studierenden ein Mitspracherecht zubilligt. Die Summe der Studienzuschüsse stagnierte auf dem Level von 2013/14 bei einer Gesamtinflation von 11,4% und einer bayernweiten Steigerung der Studierendenzahlen von 14%.
Ebenfalls lokal soll die Entscheidung getroffen werden können, die Kasse der Hochschule durch das Erheben von Studiengebühren (ohne Obergrenze) für internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern aufzubessern. „Wir stehen hinter der Forderung nach kostenfreier Bildung für alle und sehen diese so offen formulierte Einkommensoption für die Hochschule sehr kritisch.“, so Lara Ebbinghaus (Studierendenvertretung).
Schließlich fordert die Stuve auch, dass bereits Lehren aus der Coronasituation in das Gesetz einfließen. So schlägt z.B. der Landesverband LAK Bayern vor, dass zukünftig die individuelle Regelstudienzeit per Rechtsverordnung regionsspezifisch, hochschulspezifisch oder für ganz Bayern verlängert werden kann, wenn ein signifikanter Anteil der Studierenden aufgrund äußerer Umstände nicht regulär studieren kann. „Denn Naturkatastrophen und Zoonosen werden aufgrund der Klimakrise häufiger. Auch die Verantwortung der Hochschulen und ihr Beitrag zur Lösung der Klimakrise, sowie ein Bekenntnis zum bayerischen Klimaschutzkonzept fehlen in der Gesetzesvorlage nahezu vollständig.“, so Paulus Guter (Studierendenvertretung).
„Wir sind also eher nicht zufrieden mit dem aktuellen Gesetzesentwurf, fast alle unsere Befürchtungen wurden bestätigt und es ist in unseren Augen nicht das bestmögliche Gesetz, um die bayerischen Hochschulen fit für die Zukunft zu machen. Wir hoffen auf umfangreiche Nacharbeiten im parlamentarischen Verfahren und appellieren an alle Verantwortlichen, der größten Statusgruppe, den Studierenden, Gehör zu schenken und sich der gesellschaftlichen Verantwortung der Hochschulen bewusst zu sein.“ so Luisa Weyers (Studentische Senatorin).
#KeineUniOhneUns #ReformTheReform

Pressemitteilung „Freischussregelung jetzt“

Nachdem innerhalb der letzten Woche auch die Universitäten Passau und Regensburg noch die Freischussregelung beschlossen haben, haben wir eine erneute Pressemitteilung hierzu verfasst.
Es dürfen keine Studierende zurückgelassen werden und auch aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit sollte diese Regel noch rückwirkend für alle Prüfungen des Wintersemesters gelten.

Auch der Minister appelliert in einem Brief, der uns Freitag zuging, an die Hochschulen und Universitäten, dass eine Freischussregelung erneut geprüft werden solle!

Liebe Universitätsleitung und Fakultätsleitungen, bitte ermöglichen Sie diese Regelung jetzt! Es werden so mehr Studierende einen Studienfortschritt erlangen, weniger Studierende ihr Studium abbrechen und auch weniger Studierende die Universität wechseln!

Petition: Keine Uni ohne uns! – Keine Innovation auf Kosten der Demokratie und der Lehrqualität

Die bayerische Staatsregierung beabsichtigt, das Hochschulgesetz zu  novellieren und gemeinsam mit dem Hochschulpersonalgesetz zu einem Hochschul-„Innovations“-Gesetz zu vereinen.
Dieser „große Wurf“, so das Staatsministerium, soll die Hochschulen entfesseln, deregulieren, unternehmerische Aktivität stärken und den Hochschulen im Rahmen einer Körperschaftsumwandlung die Möglichkeit geben, ihre Strukturen und Prozesse selbst zu definieren.
Dass diese Begriffe unter Studierenden und vielen Mitarbeiter*innen der Hochschulen auf große Kritik stoßen, sollten die Köpfe hinter dem erst sehr spät veröffentlichten Eckpunktepapier der bayerischen Staatsregierung ahnen können.
Die Studierendenvertretung (Stuve) der FAU Erlangen-Nürnberg hat noch vor der Anhörung von Expert*innen im Wissenschaftsausschuss am 14.10.2020 einen Arbeitskreis gebildet, dem mittlerweile über 30 Studierende angehören. Aufgrund der sehr einseitigen Schwerpunktsetzung des Eckpunktepapiers und zahlreicher Bedenken hat die Stuve nun eine Petition unter dem Namen „Keine Uni ohne uns! – Keine Innovation auf Kosten der Demokratie und der Lehrqualität“ veröffentlicht.
„Wir fordern deshalb Reform the Reform und haben dazu fünf Forderungen aufgestellt: Demokratie stärken und paritätische Mitbestimmung über ein festgelegtes Budget zur Verbesserung der Studienbedingungen. Weiterhin dürfen unternehmerische Aktivitäten nicht über Forschung und Lehre gestellt werden, Gleichstellung und Diversität müssen verankert werden und ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Fragestellungen sollten bei Entscheidungen an einer (innovativen) Hochschule stets mitgedacht werden.“, so Michael Ruppert, einer der Initiator*innen und Mitglied des Sprecher*innenrats der Stuve.
„Es ist am Besten durch Mitbestimmung in Gremien von unten Veränderung und Fortschritt zu erreichen. Die Macht sollte sich nicht auf einzelne Akteure konzentrieren!“, ergänzt Mareike Schildbach von der Amnesty Hochschulgruppe Nürnberg.
Die Interessen aller Statusgruppen sollten in einem neuen Hochschulgesetz berücksichtigt werden, daher „muss dieses Gesetz im Vergleich zu dem sehr einseitigen Eckpunktepapier wesentliche Verbesserungen enthalten“, so Moritz Wicklein, studentischer Senator der FAU.
„Studierende sind die größte Statusgruppe an den Hochschulen und müssen dementsprechend im Hochschulgesetz berücksichtigt werden. Sollte der Entstehungsprozess des Hochschulgesetzes weiter derart intransparent gehalten werden, sehen wir bei den bayernweit 400.000 Studierenden ein gewaltiges Mobilisierungs- und Protestpotenzial.“ erläutert Richard Schmidt, Vorsitzender des Studentischen Konvents der FAU. In diesem Sinne versteht die Stuve auch den Hashtag #KeineUniOhneUns, mit dem auch im Netz für ein besseres Hochschulgesetz gekämpft wird.
Unterschrieben werden kann die Petition unter stuve.fau.de/petition

Jetzt liegt es in den Händen der Studierenden – Abstimmung über das Semesterticket wird im Januar durchgeführt.

Seit mehr als 20 Jahren haben zahlreiche Studierendengenerationen auf ein Semesterticket hingearbeitet – bisher vergeblich. Nun steht zum ersten Mal seit 2002 wieder ein Angebot, über das die Studierenden abstimmen sollen. Nachdem der VGN und die Kommunen ihr endgültiges Angebot unterbreitet hatten, entschloss sich das Aktionsbündnis Semesterticket diese einmalige Chance nicht verstreichen zu lassen und im Januar eine Urabstimmung über das Angebot durchzuführen. Sowohl das Studierendenparlament der TH Nürnberg als auch der Studentische Konvent der FAU hatten sich zuvor mit deutlichen Mehrheiten für die Urabstimmung ausgesprochen.

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