Universitätsrat

Der Universitätsrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen 8 externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft oder Wirtschaft.

Der Unirat fällt unter anderem die Entscheidungen über:

  • die Einrichtung/Aufhebung von Studiengängen
  • Forschungsschwerpunkte
  • die Wahl der Hochschulleitung
  • die Änderung der Grundordnung der FAU
  • sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten