Universitätsrat
Der Universitätsrat besteht aus dem Senat und zusätzlichen 8 externen Mitgliedern aus Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft oder Wirtschaft.
Der Unirat fällt unter anderem die Entscheidungen über:
- die Einrichtung/Aufhebung von Studiengängen
- Forschungsschwerpunkte
- die Wahl der Hochschulleitung
- die Änderung der Grundordnung der FAU
- sowie weitere grundsätzliche Angelegenheiten