Zentrales Gremium zur Verwendung der Studienzuschüsse

Das Zentrale Gremium zur Verwendung der Studienzuschüsse (ZGS), ehemals Zentrales Gebührengremium, berät über die Vergabe des für die zentralen Einrichtungen bestimmten Anteils der Studienzuschüsse (aktuell 25%). Es besteht aus der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten für Studium und Lehre, fünf Professorinnen oder Professoren, 7 Studierenden, einer Vertreterin oder einem Vertreter des wissenschaftlichen Mittelbaus und der oder dem Frauenbeauftragten (ohne Stimmrecht). Die studentischen Mitglieder im ZGS werden vom Konvent bestimmt.

Nach der Beratung über die Anträge der zentralen Einrichtungen (z.B. Universitätsbibliothek, Rechenzentrum, Sprachenzentrum, Studienberatung) gibt das Gremium Beschlussempfehlungen für die Entscheidungen der Hochschulleitung ab. Daneben findet auch eine Beratung über die Anträge der Fakultäten, Fachbereiche und Departments statt. Auch diese werden dann mit einer Beschlussempfehlung für die Hochschulleitung versehen.

Letztendlich entscheidet die Hochschulleitung über die Beschlussempfehlungen des Zentralen Gebührengremiums. Diese Entscheidungen können abweichend ausfallen.

Stimmberechtigte Studierende: Weidenfeller, Martin, Büttner, Marie, Grundmann, Craig, Schiller, Johanna, Scholl, Ann-Sophie, Peppel, Christian
Beratend: