Ein Spiegel-online Artikel berichtet von der erfolgreichen Klage eines Thüringer Studenten gegen seine Exmatrikulation, weil er den auch dort erhobenen Verwaltungskostenbeitrag nicht gezahlt hat. Leider ist der Erfolg auf eine Ungenauigkeit im dortigen Hochschulgesetz zurückzuführen, diese Lücke wurde in Bayern nicht gelassen…
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