Gebühren-Befreiung für ausländische Studierende

Ausländische Studierende an der FAU unterliegen genau wie deutsche Studierende der Pflicht zu Studiengebühren. Allerdings haben Ausländer nicht das Anrecht auf Studienbeitragsdarlehen und außerdem sind Arbeitsmöglichkeiten deutlich beschränkter. Die FAU trägt mit 2611 ausländischen Studierenden eine hohe Verantwortung gegenüber dieser Gruppe. Mit einer Befreiungsquote von ca. 20%  bei Ausländern liegt sie im Vergleich mit den anderen bayerischen Universitäten im guten Mittelfeld. Zur Unterstützung der anderen 80% existiert ein Unterstützungsfonds, bei dem man sich bis zum 23. Juni bewerben kann.

Der Unterstützungsfonds richtet sich besonders an ausländische Studierende, die bereits vor der Einführung der Studiengebühren ihr Studium aufgenommen haben. Er finanziert sich aus Spenden von Einzelpersonen und Unternehmen und wurde durch eine Initiative der KHG / ESG eingerichtet. Interessierte ausländische Studierende sollten sich so bald wie möglich bei Dr. Monika Tremel (tremel@khg.erlangen.de) um Fördermöglichkeiten informieren. Merkblatt Unterstützungsfonds

Die Gebühren-Befreiung ausländischer Studierender im SS08 liegt an der FAU mit 19,4% auf dem gleichen Niveau wie die Befreiung aller Studierender an der FAU. Allerdings sind innerhalb der neun bayrischen Universitäten große Unterschiede erkennbar: So befreien die Universität Passau (7,4%), TU München (10,0%), LMU München (12,8%), Regensburg (15,1%) und Augsburg (18,1%) einen teilweise deutlich geringeren Anteil der ausländischen Studierenden. Eine deutlich großzügigere Befreiungspraxis haben die Universität Würzburg (28,0%), Bamberg (30,5%) und Bayreuth (44,1%), bei denen allerdings auch weniger Ausländer immatrikuliert sind. (Daten: Bayerischer Landtag Drucksache 15/9287, Anfrage Dr. Vogel)

Neben dem Unterstützungsfonds hat das akademische Auslandsamt an der FAU ein 12 Punkte-Programm zur Verbesserung der Situation der ausländischen Nicht-EU-Studierenden aufgelegt, welches kürzlich in der Netzzeitung positiv erwähnt wurde. Link zum Artikel

4 Replies to “Gebühren-Befreiung für ausländische Studierende”

  1. auch der Sprecherrat kümmert sich intensiv um diese Problematik! Das Programm der EHG und KHG ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, es kann aber nicht schaden, wenn man auf diesem Weg noch weitere Erfolge erzielen könnte.
    Dazu braucht der Sprecherrat (Sprecherrat@stuve.uni-erlangen.de) aber auch Unterstützung anderer Studierender!

  2. @jemand
    “mit Stand 10.7.07 ergeben sich folgende Zahlen:

    24.040 immatrikulierte Studenten, davon 7.3 % von Amts wegen befreit (Beurlaubung, Praxissemester, Praktisches Jahr u. Promotionsstudium) und 17,8 % auf Antrag befreit (Kindererziehung, Kinderreiche Familie, Internat. Abkommen und allgem. Härtefälle)”

    aktueller und genauer aufgeschlüsselt habe ich in meinen Mails gerade nix gefunden

  3. Die Zahlen zu den befreiten Studierenden beziehen sich nur auf die auf Antrag befreiten, nicht auf die von Amts wegen (siehe Kommentar von Martin).

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