Neues Hochschulgesetz in Bayern

Das Wissenschaftsministerium plant einige Änderungen im Hochschulgesetz, die uns Studierende direkt betreffen. Die Vorlage ist derzeit im Stadium der Verbändeanhörung – u.a. wird auch die LAK Bayern darüber beraten und eine Stellungnahme erarbeiten.

Geplante Änderungen sind:

  • Die Ergebnisse von Lehrevaluationen sollen künftig auch den Studis der jeweiligen Fakultät zugänglich gemacht werden. Diese Forderung wurde nicht zuletzt auch von der  Studierendenvertretung der FAU (speziell FSV der Phil-Fak) erhoben. Unsere Petition vom Juli letzten Jahres wurde damit in einem zentralen Punkt berücksichtigt.
  • Bei Berufungen von Professoren liegt die Entscheidungsgewalt künftig vollständig bei der Hochschule – das Ernennungsrecht des Ministers entfällt. Mehr Autonomie für die Hochschule mag an sich eine gute Sache sein – allerdings bringt dieser Vorschlag gerade für die studentische Mitbestimmung auch große Nachteile mit sich (siehe Pressemitteilung der LAK Bayern hierzu).
  • Der Hochschulzugang über berufliche Qualifizierung soll ausgebaut werden
  • Studiengebühren sollen künftig nur noch für EIN Kind pro Familie fällig werden (wenn also das ältere Geschwisterteil irgendwo in Europa Studiengebühren zahlt bleibt das jüngere Kind davon verschont). Damit wird eine Klausel im Koalitionsvertrag, der zwischen CSU und FDP ausgehandelt wurde, umgesetzt.
  • Es wird klargestellt, dass Studierende auch dann für die Gruppe der Studierenden wahlberechtigt sind wenn sie als HiWi arbeiten. Nach der alten Regelung hätten HiWis die mehr als 10 Stunden arbeiten eigentlich bei den wiss. Mitarbeitern wählen müssen (und hätten auch nicht für Studi-Gremien kandidieren können). Auch hier wurde eine Forderung der LAK Bayern erfüllt.

Das Gesetz wird wohl erst im Sommer in Kraft treten (muss davor noch durch die Ausschüsse und den Landtag).

8 Replies to “Neues Hochschulgesetz in Bayern”

  1. wie steht ihr eigentlich zu dieser Neuregelung zum Studiengebühren zahlen? Also, dass nur noch ein Kind zahlt? Eine Diskussion darüber fände ich sehr interessant…

  2. Das ist auf jedenfall eine Erleichterung für Mittelklasse-Familien, die zuviel Geld haben, damit die Kinder ausreichend BAföG zu bekommen aber zu wenig, um selbst 2 Kinder zu unterstützen.

    Problematisch ist es für die Hochschulen, weil nur jeder 1.-Zahler wirklich Geld in die Kasse bringt. Ein Ausgleich ist da wahrscheinlich nicht vorgesehen, oder?

  3. @Bruno
    richtig – Ausgleich ist nicht vorgesehen und ebtsprechend “begeistert” sind auch die Hochschulleitungen von dem Plan…

    Ansonsten ja – Familien bei denen gleichzeitig 2 Kinder studieren sind ohnehin schon finanziell stark belastet – bzw. können kaum angemessen Unterhalt an die Kinder zahlen. Da ist das schon eine wichtige Erleichterung.
    Bedenkt man, dass ja auch das Kindergeld inzwischen nur noch bis 25 Jahre (früher 27) gezahlt wird wirds umso wichtiger.

    Schwierig finde ich, dass grundsätzlich die älteren Gewschwister die Dummen sind die zahlen müssen – die jüngeren Geschwister aber nicht.

  4. Das ist ja bei der Bundeswehr nicht anders, die älteren müssen hin und die jüngeren nicht. Wüsste auch nicht, wie sich das anders regeln lassen würde.

  5. Die Aenderung, dass nur noch maximal das 1. Kind Gebuehren zahlen muss ist definitiv schon mal ein Schritt in die Richtige Richtung. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sowieso zu viel Geld aus den Gebuehren da ist um es zweckgemaess auszugeben, das sehe ich also nicht als groesses Problem fuer die Hochschulen. Vielleicht kommt dann ja doch noch ein Gebuehrensenkung auf 300 EUR…

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