Hat sich zwar schon seit letzter Woche angekündigt aber nun hat die BAföG-Novelle endlich auch den Bundesrat passiert.
Dazu siehe auch Artikel in DER ZEIT und dem SPIEGEL.
Außerdem habe ich im Mai eine Aufstellung der kommenden Änderungen gemacht die so weiter Gültigkeit hat.
Falls sich jemand wundert (ich tue das gerade) wie man beim jetzigen Höchstsatz von 648 EUR mit einer Erhöhung von 2% bzw. 13 EUR zu dem angeblich neuen Höchstsatz von 670 EUR kommt (das wird leider in der Presse nicht erklärt): Ich vermute mal die fehlenden 9 EUR ergeben sich durch die Pauschalierung bei der Miete, bei dem der bislang nachweispflichtige Zuschlag für besonders hohe Wohnkosten einbezogen wird. Aber wenn das jemand besser weiß möge er/sie sich melden. Wenn das so stimmt beträgt die BAföG-Erhöhung für viele Studierenden die auswärts wohnen allerdings 22 EUR und nicht 13 EUR pro Monat wie alle Medien melden!
So wie ich das verstehe ist es ja der Durchschnitt und nicht die Erhöhung für die Leute mit Höchstsatz. Soll heißen, dass “im Durchschnitt” auf alle Bafög-Empfänger bezogen nun 13 Euro mehr ausgegeben werden. Es bekommt ja nicht jeder den Höchstsatz. So verstehe ich das zumindest.
@Chris
Nö im Gesetz stehen die 2% Erhöhung, das sind beim aktuellen Höchstsatz von 648 EUR genau jene 13 EUR.
Der Durchschnitt liegt aktuell bei 413 EUR. Die allermeisten würden rein durch die 2% also deutlich weniger als 13 EUR Erhöhung bekommen.
Toll 2% 0_o !
Wie groß war die jährliche Inflationsrate nochmal ? …
Ok, da habe ich mich dann geirrt.
Jetzt wo ich darüber nachdenke muss es ja so sein wie bei der letzten Bafögerhöhung. Es werden nämlich auch die Freibeträge bei den Eltern angehoben, sprich: Sie müssen weniger Geld für das Kind bezahlen, was dann wiederum im Bafög mehr enthalten ist.
Aber korrigiert mich bitte wenn ich diesmal wieder falsch liege.
@Chris
Bei der Logik kann ich dir auch net folgen fürchte ich. Die Freibeträge haben ja nichts mit dem max. Bedarfssatz zu tun, sondern haben nur einen Einfluss darauf wieviele überhaupt Anspruch auf BAföG haben und wie hoch dieses dann ausfällt. Die 670 EUR kann das also auch nicht erklären…
Die 22 Euro ergeben sich durch eine Anhebung des KV-Zuschlags von 54 auf 62 (+8) und des PV-Zuschlags von 10 auf 11 (+1 … yeah!) Euro. 13+8+1=22. Da ich allerdings auch über meine Eltern versichert bin habe ich auch nur die besagten 13 Euro mehr in der Tüte. Wow, wenn ich die jeden Monat zurücklege brauche ich nur 15 Monate sparen um mir ne Fahrkarte nach Berlin und zurück zu kaufen! YEEHAAR!!!
@Jean
danke – zumindest einer der sich das Gesetz wirklich mal durchgelesen hat 😉