Begründung der Unzulässigkeit der Anfechtung

Liebe Leute,

André hat ja schon über die Sitzung des Wahlausschusses berichtet. Nun haben wir auch die offizielle Antwort der Universitätsleitung auf die Anfechtung erhalten. So ganz plausibel ist sie in meinen Augen nicht, aber jeder kann sie sich ja mal selber ein Bild machen: Antwort der UL auf Anfechtung

Im Bündnis “Bildung-Grün-Links”, in dem wir uns verständigt hatten die Wahl anzufechten, sind wir uns aber dennoch einig, dass ein weiteres rechtliches Vorgehen gegen die Erklärung der Unzulässigkeit der Ablehnung wenig sinnvoll wäre. Continue reading “Begründung der Unzulässigkeit der Anfechtung”