Am 12. Juni wurden die nötigen 20.000 Unterschriften für des Volksbegehren “Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen”! beim Bayerischen Innenministerium eingereicht. Dieses hat heute verkündet, dass das Begehren zunächst dem Bayerischen Verfassungsgericht vorgelegt werde, weil es nicht mit Artikel 73 der Bayerischen Verfassung vereinbar sei. (“Über den Staatshaushalt findet kein Volksentscheid statt.“)
Zur Info: Studiengebühren sind nicht Teil des Staatshaushaltes, sondern des Körperschaftshaushalts der Hochschulen. Warum die Abschaffung der Gebühren aber trotzdem den Staatshaushalt betreffen würden, begründet das Innenministerium so:
“Könnten zukünftig keine Studienbeiträge mehr erhoben werden, würde eine nicht unwesentliche Grundlage der Finanzierung der staatlichen Hochschulen entfallen.”
Wenn man nun allerdings in Art. 71 des Bayerischen Hochschulgesetzes sieht, dann steht dort geschrieben:
“Die Studienbeiträge dienen der Verbesserung der Studienbedingungen.”
Das bedeutet also, dass die Gebühren genau keine Grundlage der Finanzierung sein dürfen, sondern nur eine Verbesserung. Wie passt das zusammen?
Das Bayerische Verfassungsgericht hat jetzt drei Monate Zeit, zu entscheiden, ob das Volksbegehren zulässig ist oder nicht.
edit: Der Artikel der Südwest Presse bringt das Dilemma, vor dem die Bayerische Regierung steht, auf den Punkt: “Bayerns Innenminister Herrmann (CSU) hält ein Volksbegehren gegen Studiengebühren für unzulässig. Es betreffe den Staatsetat. Das Wissenschaftsministerium erklärt das Gegenteil.“