Der Name war zwar noch “Zentrales Gremium zur Verwendung der Studienbeiträge”, jedoch ging es nun um die neuen Studienzuschüsse – den staatlichen Ausgleichszahlungen zu den nun abgeschafften Studiengebühren!
Die Antragssumme belief sich auf der heutigen Sitzung auf 3 551 145 €, während jedoch nur etwa 2 Millionen € zur Verfügung stehen. Wie bereits bei der letzten Sitzung sind inzwischen alle Restmittel ausgeschöpft.
Anbei der übliche Überblick über den Verlauf der Sitzung, die Anträge und die Ausgaben.
Vor der Abarbeitung der Anträge hat die Vorsitzende Frau Prof. Kley einen kurzen Einblick in den derzeitigen Entwurf der neuen Satzung gegeben:
So soll zum Beispiel die Anzahl von derzeit 26 Gremien reduziert werden. Dies stößt jedoch nicht nur bei uns auf Widerstand (die bei der Einführung der Studiengebühren gewonnene studentische Mitbestimmung soll nicht so einfach verspielt werden) – auch die Dekane der Fakultäten haben signalisiert, dass sie lieber dezentral den fachlich versierten Gremien die Entscheidung überlassen wollen.
Weiterhin soll der derzeitige (und bald hinfällige) Vorabzug von 9% (5% Verwaltung, 2% Leonardo-Kolleg, 2% Sicherungsfond) für sogenannte Querschnittsaufgaben aufgewandt werden. Die Beispiele dieser möglichen Aufgaben wurden jedoch bereits kontrovers diskutiert, die Eliteförderung aus den Studienzuschüssen wird von den anwesenden Studierenden abgelehnt.
Sehr aufgebracht äußerten sich einige Mitglieder aus der Reihe der Professoren über die fehlende Verwaltungsvorschrift des Ministeriums: Obwohl die volle Kompensation (mit Mitteln in Höhe von 219 Millionen €) im März beschlossen wurde, hat es das Ministerium von Dr. Heubisch noch immer nicht geschafft, die genaue Zuteilung dieser Gelder festzulegen. Dieses ist notwendig, da ca. ein Drittel der Studierenden von den Gebühren befreit war und manche Fachhochschulen niedrigere Studiengebühren verlangt haben und nicht einfach pro Studierendem gerechnet werden kann. Der Verteilungsschlüssel sollte bereits seit Monaten verfügbar sein, jedoch vertröstet das Ministerium immer weiter, wodurch keine konkrete Planung möglich ist.
Der Kanzler der Universität sah sich zu einer Sperre genötigt, weshalb derzeit keine davon betroffene Verträge über den 30.9.2013 hinaus verlängert werden dürfen. Das Gremium hat in einem Meinungsbild für die Aufhebung dieser Sperre plädiert, sowie der UL empfohlen, den Druck auf das Ministerium (ggf. in Verbindung mit anderen Hochschulen) zu erhöhen.
Universitätsbibliothek (UB)
Nachdem bekannt wurde, dass das gesamte Antragsvolumen die verfügbaren Mittel deutlich übersteigt, wurden bereits von Seiten der UB Vorschläge für die möglichen Kürzungen geliefert.
Antrag 1: Anschaffung zusätzlicher Literatur, Lehrbücher
260 000 € beantragt, auf Vorschlag der UB auf 100 000 € gekürzt (diese Summe ist aufgrund der Förderungsbedingung der Siemens-Stiftung wünschenswert)
Antrag 2: Übernahme von Fernleihgebühren
5000 € beantragt, auf Vorschlag der UB auf 3 000 € gekürzt
Antrag 3: Service-Erweiterung, dafür zusätzliche Personalkosten
184 200 € beantragt, auf Vorschlag der UB auf 171 390 € gekürzt
Antrag 4: Längere Öffnungszeiten in allen Bibliotheken
300 000 € beantragt, auf Vorschlag der UB auf 240 000 € gekürzt, es werden die Öffnungszeiten von bestimmten Zweigstellen eingeschränkt (zu den Zeiten, in denen sich nur selten Studierende dort aufhalten)
Antrag 5: Verbesserung der Literaturversorgung, E-Book-Paketlizenzen
165 200 € beantragt
Antrag 6: Ausweitung von FAUdok (“elektronischer Kopienlieferdienst”) auf die Studierenden
19 469 € beantragt
Antrag 7: On-Demand-Kauf von elektronischer Literatur
60 000 € beantragt, auf Vorschlag der UB auf 36 000 € gekürzt
Antrag 8: Kauf von Komfortscannern (bessere “Ganz-Buch-Scanner”)
61 850 € beantragt, auf Vorschlag der UB gestrichen
Antrag 9: Kauf div. E-Book-Pakete
120 000 € beantragt
Antrag 10: Texterkennungssoftwarelizenzen für Tischscanner
9 140 € beantragt, auf Vorschlag der UB gestrichen
Antrag 11: Zwei weitere Komfortscanner für die Hauptbibliothek
31 000 € beantragt, auf Vorschlag der UB gestrichen
Die Antragssumme der UB beläuft sich damit auf rund 855 000 € (zuvor 1 215 859 €, letztes Semester 859 172 €). Dieser Gesamtbetrag wurde einstimmig angenommen, die Kürzungsvorschläge der UB wurden komplett übernommen.
Sprachenzentrum (SZ)
Antrag 1: 13 LfbA-Stellen für Englisch, Spanisch, Deutsch als Fremdsprache
449 150 € beantragt
Antrag 2: 1 Stelle Sekretariat
21 500 € beantragt
Antrag 3: Finanzierung von Lehraufträgen, die durch das Sprachenzentrum erfüllt werden
160 000 € beantragt
Antrag 4: Ausgleich für Abschaffung der Kursbeiträge
76 000 € beantragt. Dieser Punkt wurde kontrovers diskutiert: Manche nicht-studentische Vertreter regten eine Ablehnung an, dies wurde aber von studentischer Seite nicht unterstützt.
Antrag 5: 1 LfbA Italienisch, zur Hälfte von der italienischen Regierung getragen
17 275 € beantragt
Antrag 6: 1 LfbA Schwedisch/Norwegisch
34 550 € beantragt
Antrag 7: Kostenübernahme für Kopien und Skripte
15 000 € beantragt, wie in den Vorjahren einstimmig abgelehnt.
Antrag 8: Deutschkurse für Studierende in engl. Studiengängen
64 690 € beantragt
Antrag 9: English for Academic Purposes
80 625 € beantragt
Antrag 10: Gesprochenes Arabisch
34 550 € beantragt
Antrag 11: Türkisch/Persisch zur Alltagskommunikation
34 550 € beantragt
Antrag 12: Japanisch für Phil und HaF (Hörer aller Fakultäten)
34 550 € beantragt
Die Antragssumme wurde einstimmig auf 650 000 € gesenkt (von 1 022 440 €). Von einer Senkung einzelner Anträge wurde auf Wunsch des SZ abgesehen, da so die Kostenaufteilung besser angepasst werden kann.
Zudem erhält das SZ noch – wie üblich – weitere Mittel durch die sog. Dienstleistungsmatrix in Höhe von 253 300 €.
Wiederholte Kritik wurde an den beigefügten Rechnungsberichten geäußert: Die Aussagekraft soll in dem nächsten Semester durch belastbare Zahlen über die Nutzung deutlich verbessert werden.
Regionales Rechenzentrum Erlangen (RRZE)
Antrag 1: Kostengünstige IT-Kurse für Studierende
50 000 € beantragt, angenommen mit 4 Enthaltungen
Antrag 2: Vorlesungsaufzeichnung, bis zu 30 SWS (je nach Bedarf)
45 000 € beantragt. Aufgrund der zu geringen Akzeptanz bei Dozierenden wurde das Ticket einstimmig mit einer Kürzung auf 20 SWS (es werden bereits jetzt Vorlesungen wiederholt aufgezeichnet) angenommen
Antrag 3: WLAN-Zugang, Optimierung in Hochlastbereichen
55 800 € beantragt. Der “Hörsaal” als zu optimierender Hochlastbereich wurde explizit gestrichen, die weiteren Maßnahmen jedoch genehmigt
Sehr massive Kritik gab es bezüglich den Rechnungsberichten sowie dem unklaren Status der Restmittel: Unter Umständen sind noch 300 000 € verfügbar (wodurch die Zuweisungssumme auf 0 € reduziert werden würde).
Die fehlenden Informationen werden dem ZGS nachgeliefert und ggf. per Umlaufverfahren die Kosten geändert.
Fortbildungszentrum Hochschullehre (FBZHL)
Antrag 1: Koordinator Hochschuldidaktische Maßnahmen.
20 000 beantragt, einstimmig angenommen.
Zentralinstitut für Angewandte Ethik und Wissenschaftskommunikation (ZIEW)
Antrag 1: Schlüsselqualifikationen
108 298 € beantragt. Jedoch wurde das FAUMUN-Projekt aus dem Antrag gestrichen, da dies nur sehr wenigen Studierenden zu Gute kommt. Der dadurch auf 91 281 € reduzierte Antrag wurde mit zwei Enthaltungen angenommen
Im Rechnungsbericht wurde erwähnt, dass sich ZIEW über die Entscheidung des ZGS und der UL hinweggesetzt hat und letztes Semester FAUMUN trotz anderem Beschluss weiter finanziert hat, da die erhofften Gelder bereits vorzeitig investiert wurden. Dieses Vorgehen wurde kritisiert.
Universitätsmusik
Antrag 1: Unterricht Stimmbildung und Sprecherziehung
3 000 € beantragt und einstimmig angenommen
Antrag 2: Förderung Akademischer Chor und colloqium musicum (Notenmaterial Kaufen)
2 500 € beantragt und einstimmig angenommen
Referat L3, Allgemeine Studienberatung, Career Service
Antrag 1: Studienbegleitende Beratung
32 000 € beantragt
Antrag 2: Studientelefon, längere Öffnungszeiten Sekretariat
86 000 € beantragt
Antrag 3: Career Service
105 526 € beantragt
Antrag 4: Ausländer-/auslandsbezogene Beratung
40 000 € beantragt
Die Anträge wurden mit Kürzung auf die Summe des letzten Semesters (218 141 € statt 263 526 €) mit einer Enthaltung angenommen
Referat L2: Internationale Angelegenheiten
Antrag 1: Auslandsstudienberatung
80 000 € beantragt
Antrag 2: Ausländerberatung
77 000 € beantragt
Antrag 3: Europäische Praktikumsvermittlungsstelle
49 000 € beantragt
Ebenfalls einstimmig wurden die Anträge mit einer Kürzung auf 186 000 € (statt 206 000 €) angenommen.
Institut für Lerninovation (ILI):
Antrag 1: StudOn-Finanzierung (Update auf neue Version, div. Erweiterungen)
176 000 € beantragt. Es gab eine ausführliche Diskussion über die Gründe der Kostensteigerung, ob StudOn nun notwendige Infrastruktur oder Verbesserung der Lehre sei, und inwiefern das nun auf die Entwicklung der E-Prüfungen zutrifft. Schlussendlich wurde mit zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen der Antrag auf das Niveau des vorherigen Semesters (103 837 €) reduziert.
Hochschulsport
Antrag 1: Sekretärin
9 500 € beantragt, mit einer Enthaltung angenommen
Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung
Antrag 1: Studienservice Eignungsberatung und Coaching in Lehramtsstudiengängen
37 500 € beantragt
Antrag 2: Serviceleistungen in Lehramtsstudiengängen
37 500 € beantragt
Antrag 3: Aufbau des ZfL als Service- und Koordinationsstelle für die Lehrerbildung
27 259 € beantragt
Antrag 4: Übergang im Lehramtsstudium gestalten
75 663 € beantragt, einstimmig abgelehnt – dies ist gesetzlich vom Ministerium gefordert und somit Grundausstattung
Antrag 5: future architects – Studierende gestalten Lehrerbildung
37 800 € beantragt, einstimmig abgelehnt
Antrag 6: Lernwerkstatt Fachdidaktik
4 000 € beantragt
Die verbliebenen Anträge wurden auf 86 018 € gekürzt angenommen.
Philosophische Fakultät
Antrag 1: W2-Professur für Sozialkunde
43 000 € beantragt
Antrag 2: Finanzierung LfbA
35 000 € beantragt
Beide Anträge wurden einstimmig abgelehnt. Das ZGS stellt klar, dass diese Anträge dort nichts zu suchen haben, sondern Aufgabe der jeweiligen Gremien in der Fakultät sind.
Die Begründung zur ablehnenden Haltung der Studierenden bei Finanzierungen von Professuren aus diesen Geldern bleibt analog zu den Vorjahren.
Weiterhin wurde gerügt, dass Personen ohne Rücksprache mit diesem Gremium Gelder zugesagt hatten (obwohl sie dazu keine Legitimation hatten).
Weitere Anträge
Antrag 1: Ausweitung der psychologisch-psychotherapeutischen Beratung
32 500 € beantragt. Die studentische Seite sieht dies als sinnvolles Angebot, die Finanzierung aus Studiengebühren ist aber fraglich. Zudem wird dieser Antrag seit vielen Sitzungen mit dem Motto “ein letztes Mal, dann gibt es eine andere Finanzierung” durchgeboxt. Mit sechs Stimmen dafür bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen angenommen (ein Vertreter der Professoren hatte inzwischen die Sitzung verlassen)
Antrag 2: Geschäftsführer ZeLLIT (Zentrum für Lehr-/Lernforschung, -innovation und Transfer); Zusammenfassung von div. Einrichtungen zum besseren Ergebnisaustausch
43 000 € beantragt. Aufgrund eines mangelhaft erstellten Antrags abgelehnt. Die Maßnahmenbeschreibung enthielt lediglich den Text “Die Finanzierung der Stelle des GF des ZELLIT wurde 2012 durch die UL zugesagt”, was analog dem vorherigen Fall kritisiert wurde.
Die Summe aller bewilligten Anträge übersteigt die derzeit erwarteten Zuweisungen von 2 000 000 € um 250 000 €.
Sobald die Verwaltungsrichtlinien des Ministeriums (aus denen sich die konkreten Zahlen ergeben) bekannt gegeben werden, werden alle Anträge gleichmäßig (prozentual) auf die verfügbaren Mittel angepasst.
Achtung: Die Angaben sind ohne Gewähr – das offizielle Protokoll wird in den nächsten Tagen folgen! Die Begründungen wurden aus der Sicht der studentischen Vertreter verfasst.
Wie waren die Überlegungen zur Hochschulmusik – wurde die letztes Jahr nicht abgelehnt? Kommt ja vermutlich auch nur sehr wenigen zu Gute und dient oftmals repräsentativen Zwecken.
@Max: Diese beiden Anträge wurden letztes Semester auch genehmigt (damals gabs auch noch weitere, die anderen wurden jedoch alle abgelehnt).
Das Jahr zuvor wurden allerdings auch diese abgelehnt, nach einem sehr kontroversen Gespräch mit Prof. Kleck stellte sich jedoch raus, dass die Informationslage (die damals zur Ablehnung geführt hat) nicht ganz korrekt war: Der Chor besteht nach seiner Aussage fast nur aus Studierende, ausserdem steht das Angebot praktisch allen offen. Und das Kosten/Nutzenverhältnis dazu – wir reden von gesamt 5500 Euro – ist unserer Meinung nach in Ordnung.
Siehe auch die Mitgliederseite des Collegium musicum sowie akademischer Chor.
Welchen Sinn macht es eigentlich noch, neue Projektanträge zu stellen?
Es kostet doch nur die eigene Zeit, die man nicht hat.
@Wolfgang: Ich denke wir sind uns einig, dass die Universität massiv unterfinanziert ist. Bei den Studiengebühren haben viele Antragssteller die Chance gesehen, den fehlenden finanziellen Beistand des Staates zu kompensieren.
Vor allem die angehäuften Restmittel – sowie der Druck aus dem Ministerium, diese schnell wieder “abfließen” zu lassen – haben vor ca. 2 Jahren ein regelrechtes Verbrennen von Studiengebühren erwirkt, bei dem auch viele Neuanträge durchgeboxt wurden.
Dadurch haben sich nun einige auf diese Gelder verlassen, allen voran Unibib und Sprachenzentrum… Diese hatten für diese Sitzung allein schon ein Anfangsantragsvolumen, was die gesamt verfügbaren Mittel von rund 2 Millionen Euro überstieg.
Dadurch ist es hoffentlich verständlich, dass wir als sinnvoll erachtete Fortsetzungsanträge mit höherer Priorität behandeln als Neuanträge, wozu wir aber auch von Seiten der Unileitung gedrängt werden: Präsident Grüske betont jedes mal seinen Wunsch auf Kontinuität.
Jedoch werden Neuanträge ebenfalls genau geprüft, und wenn wir Studenten darin einen guten Beitrag für die Verbesserung der Studienbedingungen sehen, setzen wir uns auch dementsprechend in den zuständigen Gremien dafür ein. Ausführliche Beschreibungen und direkter Kontakt mit der Studierendenvertretung (am besten schon beim Konzept) erhöht natürlich die Chancen ungemein.
Eine Garantie das die gewünschten Gelder dann bewilligt werden ist dies freilich nicht, den Geldtopf vergrößern liegt nicht in unserer Macht. Aber wir versuchen stetig die Maßnahmen, welche notwendig sind um die Studierbarkeit einiger Fächer zu gewährleisten (z.B. die W2-Professur, aber auch einige Angebote des Sprachenzentrums) oder gar Infrastruktur darstellen (Beamerwartung, evtl StudOn?) gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Verwendungszweck aus einem anderen Bereich finanzieren zu lassen.
TL;DR: Sofern Sie eine Idee für ein neues Projekt haben, schreiben Sie diese doch bitte an aktive@stuve.uni-erlangen.de um Feedback zu erhalten. Sofern dies entsprechend positiv ist und die Rahmenbedingungen erfüllt, können Sie sich der Unterstützung der Studierenden in den Gremien sicher sein.