Heute wurden die Mitglieder des zentralen Gremium zur Verwendung der Studienbeiträge von der Universitätsleitung informiert, dass sie sich über eine auf der Sitzung am 9. Juli einstimmig beschlossenen Entscheidung hinwegsetzen wird.
Es handelt sich hierbei um die Beschlussempfehlung den Antrag A-ZeLLiT-1 abzulehnen:
- Antragssteller(in): Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
- Bezeichnung der Maßnahme: Finanzierung der Stelle des Geschäfstführers [sic!] ZELLIT
- Kurzbeschreibung der Maßnahme: Die Finanzierung der Stelle des GF des ZELLIT wurde 2012 durch die UL zugesagt
- Finanzbedarf im Antragssemester: 43.000 €
Die Universitätsleitung hat in ihrer Sitzung vom 21. August 2013 unter anderem auf Anraten der Dekanin der Philosophischen Fakultät beschlossen, die Finanzierung aus Studienzuschüssen zu genehmigen.
Gemäß § 8 Abs. 4 Satz 3 der Studienbeitragssatzung kann das ZGS nun binnen einer Woche zu diesem abweichenden Beschluss Stellung nehmen.
Ergänzende Informationen:
- Mitschrift der Stuve / Gedächtnisprotokoll
- offizielles Protokoll (nur uni-intern abrufbar)
Hinweis: In einer früheren Version des Artikels wurde hier die zugrunde liegende Mail an die Mitglieder des ZGS veröffentlicht. Auf Bitten des Autors wurde diese jedoch entfernt und durch eine Beschreibung der Situation ersetzt.
Ist das euer Ernst? Ich dachte, mit den Studiengebührenkompensationsmitteln wird alles besser und einfacher, aber das ist schon ein starkes Stück!
Bleibt bitte weiter am Ball, liebe StuVe.
Lässt sich das eigentlich nicht zur Anzeige bringen?
Selbst ohne die Verfasste Studentenschaft?
Es wird ja wider eine Zweckbindung gehandelt:
Das Geld muss für “unmittelbare Verbesserung der Lehre” ausgegeben werden, hier geht bestenfalls mit viel Mühe noch um Lehre, unmittelbar ist aber rein gar nichts.
Könnte nicht, beispielsweise, einer der FAU-nahen Vereine die entsprechende Klage anstrengen?