Alles zur neuen Anwesenheitspflicht

Anwesenheitspflicht an der Philosophischen Fakultät & Fachbereich Theologie:
Ein kurzer Überblick über die neue Regelung und was sie für euch bedeutet

Nachdem die Situation um eine mögliche Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen lange Zeit unklar war, hat sich jetzt wieder einiges getan. Vorneweg: Viele Aktive in der Fachschaftsvertretung halten eine generelle Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen für problematisch. Zu einem Studium gehört auch die freie Wahl von Lehrveranstaltungen – eine Anwesenheitspflicht ist mit dem Gedanken einer selbstbestimmten Bildung nur schwer vereinbar.

Auf den Druck der Lehrenden hin wurde jetzt allerdings eine rechtliche Grundlage innerhalb der Prüfungsordnung für die Möglichkeit einer Anwesenheitspflicht in bestimmten Lehrveranstaltungen geschaffen. In den entscheidenden Gremien (Senat, Fakultätsrat) wurden die Studierenden überstimmt. Inwiefern die einzelnen Dozierenden von der neuen Regelung Gebrauch machen, wird wahrscheinlich unterschiedlich ausfallen.

Trotzdem lohnt es sich, sich mit der neuen Regelung auseinanderzusetzten, um herauszufinden, ob die Anwesenheitspflicht in einem Seminar/Übung  rechtlich legitim ist. Denn die neue Regelung schafft zwar die Möglichkeit einer Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen, knüpft diese aber an bestimmte Bedingungen.

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Von der Kochstraße in den Himbeerpalast und alle so yeah?

Stellungnahme der Fachschaftsvertretung der Philosophischen Fakultät&Theologie:
Von der Kochstraße in den Himbeerpalast und alle so yeah?

Die Pläne für den mittelfristigen Umzug der Philosophischen Fakultät in den alten Himbeerpalast werden immer konkreter. Durch die Planung des neuen Siemens-Campus wird es immer sicherer, dass unsere Fakultät einen neuen Hauptstandort in der ehemaligen Siemens-Zentrale finden wird. Auch wenn wir uns von einem Umzug in den Himbeerpalast eine Verbesserung der Studienbedingungen erhoffen, werden wir nicht in Euphorie verfallen. Zu lange wurde die baulich prekäre Situation ignoriert, als dass wir in die Begeisterungsstürme von Politik und Verwaltung einstimmen werden. Aus unserer Sicht ist es unerlässlich die aktuellen Räumlichkeiten der Philosophischen Fakultät und der Theologie in einem für ein ordentliches Studium angemessen Zustand zu halten. Nicht weil viele der derzeitigen Studierenden den Umzug nicht mehr als Studierende erleben werden, sondern weil es zu einem öffentlichen Bildungsauftrag dazu gehört.

Was könnte konkret getan werden?

Einladung zur Konventssitzung am 13.03.2014

Hallo miteinander,

ich möchte euch herzlich zu unsere nächsten Konventssitzung am 13.03.2014 um 18:00 im Raum 0.031 (Martensstr. 1; TechFak) einladen.

Diese mal wird es eine Arbeitsgruppensitzung sein und die Formalia sind auf das Nötigste beschränkt:

1. Formalia

2. Berichte

3. Arbeitsgruppen

4. Sonstiges

Da die meiste Arbeit in Arbeitskreisen und Referaten getan wird, möchten wir alle Mitglieder des Konvents zu dieser Sitzung einladen, aber natürlich freuen wir uns auch über alle anderen Interessierten, denn die Sitzung ist wie immer öffentlich. Wir freuen uns stets über neue Gesichter, also kommt einfach vorbei, wenn ihr Lust habt euch einzubringen!

Bericht von der ZGS-Sitzung am 25.2.2014

Am 25. Februar 2014 trat erneut das ZGS zusammen, zur ersten Sitzung seit der neuen Studienzuschusssatzung, deshalb auch mit der neuen Namenslangform »Zentrales Gremium zur Verwendung der Studienzuschüsse« und mit neuer Satzung. Und die neue Satzung (oder was man daraus macht) hat es in sich.

Die vom Senat neu eingeführte Studienzuschusssatzung sieht vor, dass die Universitätsleitung bis zu 9% der insgesamt verfügbaren Mittel einbehalten darf, um damit eigener Aussage nach Querschnittsaufgaben zu finanzieren, unserem Eindruck nach eher strittige Anträge, die ohne Mitsprache des ZGS durchgedrückt werden sollen.
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