Kritik am neuen Gesetzentwurf des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Am 16. Oktober soll im Bundestag ein neuer Gesetzentwurf des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes abgestimmt werden.

An diesem Entwurf gibt es aus studentischer Sicht viel Kritik, sodass sich die Studierendenvertretungen verschiedener Hochschulen mit einem Offenen Brief an die Politik wenden wollen.

Auch wir werden uns daran beteiligen!

 

Hier einmal ein Überblick über die Kritikpunkte und geforderten Änderungen am Gesetzesentwurf:

 

Wir wünschen uns folgende Änderungen …

  1. Gleichstellung bezüglich der Verlängerung der Befristungsdauer bei Kindesbetreuung für studentisch wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten mit Beschäftigten nach §2.
  2. Eine Erhöhung der Befristungsdauer in §6 auf mindestens 5 Jahre(Regelstudienzeit). Da sich jedoch durch einmaliges nicht Bestehen einer Klausur sowie Arbeit während des Studiums die Studienzeit verlängern kann,würden wir hier 6 Jahre eher begrüßen.
  3. Eine bessere Reglung für befristete Tätigkeiten bezüglich eines speziellen Moduls (z.B. Tutorentätigkeit) bzw. für Tätigkeiten, die nicht dauerhaft finanziert werden können.

 

Weitere Informationen kann man auf der Seite der Fachschaft Informatik der TU Dortmund finden, die sich der ganzen Thematik angenommen haben und dankenswerter Weise alles so wunderbar aufbereitet haben!

 

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