Gebühren-Befreiung für ausländische Studierende

Ausländische Studierende an der FAU unterliegen genau wie deutsche Studierende der Pflicht zu Studiengebühren. Allerdings haben Ausländer nicht das Anrecht auf Studienbeitragsdarlehen und außerdem sind Arbeitsmöglichkeiten deutlich beschränkter. Die FAU trägt mit 2611 ausländischen Studierenden eine hohe Verantwortung gegenüber dieser Gruppe. Mit einer Befreiungsquote von ca. 20%  bei Ausländern liegt sie im Vergleich mit den anderen bayerischen Universitäten im guten Mittelfeld. Zur Unterstützung der anderen 80% existiert ein Unterstützungsfonds, bei dem man sich bis zum 23. Juni bewerben kann. Continue reading “Gebühren-Befreiung für ausländische Studierende”