Anwesenheitspflicht an der Philosophischen Fakultät & Fachbereich Theologie:
Ein kurzer Überblick über die neue Regelung und was sie für euch bedeutet
Nachdem die Situation um eine mögliche Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen lange Zeit unklar war, hat sich jetzt wieder einiges getan. Vorneweg: Viele Aktive in der Fachschaftsvertretung halten eine generelle Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen für problematisch. Zu einem Studium gehört auch die freie Wahl von Lehrveranstaltungen – eine Anwesenheitspflicht ist mit dem Gedanken einer selbstbestimmten Bildung nur schwer vereinbar.
Auf den Druck der Lehrenden hin wurde jetzt allerdings eine rechtliche Grundlage innerhalb der Prüfungsordnung für die Möglichkeit einer Anwesenheitspflicht in bestimmten Lehrveranstaltungen geschaffen. In den entscheidenden Gremien (Senat, Fakultätsrat) wurden die Studierenden überstimmt. Inwiefern die einzelnen Dozierenden von der neuen Regelung Gebrauch machen, wird wahrscheinlich unterschiedlich ausfallen.
Trotzdem lohnt es sich, sich mit der neuen Regelung auseinanderzusetzten, um herauszufinden, ob die Anwesenheitspflicht in einem Seminar/Übung rechtlich legitim ist. Denn die neue Regelung schafft zwar die Möglichkeit einer Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen, knüpft diese aber an bestimmte Bedingungen.