Bei Spiegel-online ist ein Artikel zur Klage gegen die Einführung von Studiengebühren zu lesen:
„Der Streit um die Campusmaut in Hessen spitzt sich zu. Nach Informationen des SPIEGEL hat die Landesanwältin am Staatsgerichtshof das Gebührengesetz als verfassungswidrig bezeichnet(..)“
Ganzer Artikel …
Bleibt die Frage was in Bayern passiert.
Hessen hat eben den schönen Artikel 53 in ihrer Landesverfassung, obwohl man den auch weit interpretieren kann. Es ist die Frage, was genau bedeutet „wirtschaftliche Lage der Eltern“? Da wird es sicher wieder Streitfälle geben. Ich bin auf jeden fall auf das Gerichtsurteil gespannt. In Hessen gibt es weitere „schöne“ Fälle. Nehmen wir die Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt. Sie soll nach und nach in eine Stiftungs-Uni umgewandelt werden…