Auch im neuen Jahr gab es wieder eine Sitzung der Kommission für Lehre. Ein paar interessante Punkte waren auch für uns Studierende dabei, darunter Anmeldungen zu den Prüfungen und erforderliche Sprachkenntnisse ausländischer Studierender.
Damit es bei der Anmeldung zu den GOP-Prüfungen nicht zu Verwirrungen kommt, weil einige Studiengänge eine automatische Anmeldung haben und andere keine wurde beschlossen die automatische Anmeldung zu den GOP-Prüfungen für alle Studiengänge der TechFak einzuführen. Los geht es damit im WS08/09 (also beim nächsten BA-Jahrgang).
Die letzten 2 Jahre lagen die Anforderungen an die Deutschkenntnisse für ausländische Studienanfänger bei DSH-1 bzw. TestDaF 3 (Ausnahme Master MB). Dies wurde von der KfL geändert und ab WS08/09 gilt DSH-2 bzw. TestDaF 4 (entspricht dem Standard der FAU). DSH-2 stellt dabei höhere Anforderungen als DSH-1.
Betreffend der Übernahme von Prüfungsleistungen von einem Studiengang in den anderen soll rechtlich untersucht werden, was genau erlaubt ist und was nicht (betrifft §12 (6) der allgemeinen Prüfungsordnung). Dabei gibt es zwei Gruppen, die das betrifft. Zum einen die Studierenden, die ein Modul in einem Studiengang nicht bestanden haben und einen anderen Studiengang anfangen wollen, der dasselbe Modul erfordert. Zum anderen diejenigen, die bspw. nach Abschluss des BA Mechatronik noch einen BA Maschinenbau oder E-Technik ranhängen wollen. Dabei geht es darum, ob diese Studierenden bereits im 1. Studiengang abgelegte Module angerechnet bekommen oder nicht (bisher ist das ausgeschlossen laut APO §12 (6)).
Bei Studien-/ Diplomarbeiten bzw. Bachelor-/ Master-Thesis in der Industrie hat man sich auf das entsprechende Merkblatt der FAU als Grundlage für die TechFak geeinigt. Es bleibt allerdings jeder Fachrichtung überlassen, ob sie striktere Vorgaben macht oder nicht.
Das wars soweit von dieser Sitzung, die nächste ist dann erst im Sommersemester.
Ich kann mit diesen Sprachzertifikaten (?) die du genannt hast überhaupt nichts anfangen. Was bedeutet das? Wurden die Voraussetzungen verschärft oder gelockert?
Wie erfährt man wann das mit der Übernahme von Prüfungsleistungen geklärt ist? Für die StuKo CE wäre das wichtig zu wissen, denn gerade da gibt es ja häufig Fälle, dass Studenten von Informatik zu CE wechseln und umgekehrt wenn sie eine Prüfung entgültig nicht bestanden haben.
„DSH-2 stellt dabei höhere Anforderungen als DSH-1.“
DSH-2 ist härter als DSH-1. Der Grund liegt darin, dass es wohl eine Art DSH-Tourismus gibt, d.h. es pendeln Leute von Uni zu Uni bis sie endlich mal DSH-1 schaffen und fragen dann nach, was sie damit studieren können. Durch die Verschärfung soll verhindert werden, dass wir an der TechFak Studierende bekommen, die wegen fehlender Deutschkenntnisse nicht an den anderen Fakultäten (Ausnahme NatFak) studieren dürfen und nur deswegen ein technisches Fach wählen, obwohl sie vielleicht gar nicht dafür geeignet sind und es auch nicht wollen.
Zum Punkt 2 kann ich dir leider auch nichts genaues sagen, ich vermute mal, dass das erst im Sommersemester geklärt werden wird. Momentan ist es wohl so Usus im Prüfungsausschuss, dass bei Anrechnung alles übernommen werden muss oder ein kompletter Neustart erfolgt.
@Harald: Das “DSH-2 stellt dabei höhere Anforderungen als DSH-1.” hab ich noch schnell ergänzt 😉