Beteiligung der Studierenden an Berufungsverfahren

Gemeinsam mit den (partei-)politischen Hochschulgruppen RCDS Bayern, Juso Hochschulgruppen Bayern, Campusgrün Bayern und Liberale Hochschulgruppen Bayern hat sich die LAK Bayern als Dachverband der Studierendenvertretungen an die Abgeordneten im Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur des Bayerischen Landtages gewandt, um im ein stärkeres Gewicht der Lehre und der studentischen Meinung bei Berufungsverfahren zu fordern. Bei der geplanten Übertragung des Berufungsrechtes auf die Hochschulen und letztenendes die Präsidentinnen und Präsidenten ist zu befürchten, dass aus Prestigegründen nur auf die Forschungsleistung und Drittmitteleinwerbung der Bewerberinnen und Bewerber geachtet wird.

Wir möchten aber noch einmal in Erinnerung rufen, dass mit der Habilitation als klassische Berufungsvoraussetzung die Lehrbefähigung, Facultas Docendi, festgestellt wird. Wir möchten die Lehre wieder gleichberechtigt neben der Forschung sehen und nicht als ungeliebten Anhang. Die exzellente Lehre von heute ist Bedingung für die exzellente Forschung von morgen!

Das Schreiben ist >>hier<< als pdf zu finden.