Aktuell möchte die bayerische Staatsregierung einige Gesetzesänderungen vornehmen, die auch uns an der FAU betreffen. Den vollen Text des Gesetzesentwurfs findet ihr auf der Website des bayerischen Landtags.
Besonders kritisch steht die Studierendenvertretung folgenden geplanten Änderungen gegenüber:
- Forschungsprofessuren: Diese würden bedeuten, dass Professoren über einen „zu befristenden“, längeren Zeitraum wenige bis gar keine Lehrveranstaltungen abhalten müssten. Bisher gibt es für Professoren bereits die Möglichkeit ein Forschungsfreisemester zu nehmen, um sich intensiv Forschungsprojekten zu widmen. Das ist durchaus wichtig, damit die Lehre am Stand der Forschung orientiert sein kann. Die geplante Einführung von Forschungsprofessuren“, geht allerdings weit über dieses Ziel hinaus. Die Einheit von Forschung und Lehre wäre damit nicht mehr zu vereinen.
- 3000 Euro Studiengebühren pro Semester für berufsbegleitende Studiengänge: In Zukunft soll es in Bayern möglich sein, auch grundständige Studiengänge, d.h. Master und Bachelor, berufsbegleitend einzuführen. Fast schon absurd ist, dass man laut Gesetzesentwurf dazu allerdings nicht berufstätig sein muss. Zusätzlich ist die Höhe dieser Gebühren vom Gesetz keineswegs begrenzt. 3000 Euro ist die momentan angepeilte Obergrenze, die sich allerdings ohne Gesetzesänderung nach oben verschieben lässt.
Aktuell hat das Kabinett diesem Entwurf bereits zugestimmt. Der Landtag berät noch über das Gesetz, das schon zum 01. März in Kraft treten soll. Steht ihr diesen Gesetzesänderungen genauso kritisch gegenüber wie wir?
Dann gebt eure Meinung dazu ab und beteiligt euch an den Petitionen gegen diese beiden Aspekte des Gesetzesentwurfs unter: