Studiengebühren und Menschenrechte

(Quelle: http://www.menschenrechte.org/)
„Die Bundesländer sind bei der Erhebung von Studiengebühren dazu verpflichtet, auch einkommensschwachen Studienbewerberinnen und -bewerbern einen diskriminierungsfreien Zugang zum Studium zu ermöglichen. Der Beitrag macht auf die problematische Lage finanzschwacher ausländischer Studentinnen und Studenten aus Nicht-EU-Staaten aufmerksam, die in Nürnberg und Erlangen weder von der Studienbetragspflicht befreit werden noch Studienbeitragsdarlehen erhalten.“

Link zum Artikel (pdf, 98kb)

2 Antworten auf „Studiengebühren und Menschenrechte“

  1. Das ist die grundsätzliche Problematik, ob man ausländischen Studenten aus Nicht-EU Staaten das Studium hier überhaupt ermöglichen will oder nicht.

    Mit den momentanen Regelungen holt man sich natürlich nur die besser betuchten Studenten an die Uni. Wurde das nur schlecht bedacht oder ist das vielleicht sogar gewollt?

  2. Tja, das ist die Frage… Wir haben die Problematik schon vor der Einführung der Studiengebühren mehrfach angesprochen, aber niemand wollte dazu etwas tun.

    Öffentlich zugeben tut das in der Form auch niemand, also bleibt es der EIgeninterpretation überlassen 🙁

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