1. Sitzung des Zentralen Gebührengremiums im SS08 (01.07.2008)

Heute fand von 9.00 bis 14.00 die erste Sitzung des Zentralen Gebührengremiums im SS08. Erstmals war diesmal unser „neuer“ Studiengebührenkoordinator Dr. Michael Münter mit von der Partie. In einem Treffen mit ihm hatten wir im Vorfeld moniert, dass die Sitzungen bisher immer reichlich chaotisch abliefen. Er sagte zu, sich zusammen mit Herrn König, der die Gebühren haushaltstechnisch verwaltet, dem Problem anzunehmen und wir wurden nicht enttäuscht.

Die Unterlagen kamen diesmal bereits eine Woche vor der Sitzung und waren sinnvoll gegliedert und nach einem recht durchdaten System durchnummeriert. So weit so gut. Aber wird das auch die erhoffte Ordnung in den Sitzungsverlauf bringen?

Mit leichter Verspätung begann die Sitzung unter Leitung von Frau Prof. Haberer kurz nach 9, einige der Professorenvertreter tröpfelten noch innerhalb der nächsten halben Stunde herein. Zunächst wurde die Beschlussfähigkeit festgestellt, die Tagesordnung und das Protokoll der letzten Sitzung genehmigt und Herr Münter erläuterte wie die Tischvorlagen in die bestehenden Unterlagen einzuordnen sind.

Und tatsächlich lief auch die restliche Sitzung diesmal deutlich geordneter ab. Als nächstes gingen wir einige Infodokumente durch, u.a. die Beschlüsse der Hochschulleitung. Dabei war uns negativ aufgefallen, dass die HSL die Einrichtung von Telefon- und Datenanschlüssen sowie WLAN aus Studiengebühren in der Neuanmietung Stintzingstraße genehmigt hatte, ohne dass das Gremium dazu gefragt worden war. Weiter ging es dann mit den Rechenschaftsberichten zu den im vergangen Semester genehmigten Anträgen, wo noch vereinzelt Nachfragebedarf zu Tage trat.

Dann kamen wir zu den Neuanträgen, wobei zunächst die zahlreichen Fortsetzungsanträge durchgegangen wurden. Zwangsläufig wurden diese allesamt genehmigt, bis auf den Takelmeister ;). An einigen Stellen wurden Erhöhungen der Beträge nicht genehmigt, u.a. beim Technischen Dienst ATD, der die Betreuung der Beamer und anderer technischer Ausstattung in allen zentralen Hörsälen komplett aus Studiengebühren finanzieren will. Dabei haben wir, die Studentenvertreter, darauf gedrängt, dass hier höchstens eine Teilfinanzierung (wie bisher) in Frage kommt. Auch soll der Wachdienst, der durch die längeren Bibliotheksöffnungszeiten nötig geworden ist, künftig aus Universitätsmitteln finanziert werden, Sicherheit ist schließlich eine hoheitliche Aufgabe.

Mit den Neuanträgen sind wir auch schon fast durch gekommen. Hier wurde soweit alles abgelehnt, bis auf die Anschaffung von elektronischen Medien (u.a. DIN-Normen, Zeitschriftenarchiv JSTOR), wobei hier die Entscheidung über die Höhe des bewilligten Betrags dafür vertagt wurde. Ein Grund dafür ist, dass die Anstrengungen vom Leiter der UB, Herrn Dr. Könnecke, Mittel aus anderen Quellen zu bekommen unserer Ansicht nach nach wie vor unzureichend sind. Diesmal bestehen also erstmals reale Chancen, dass Geld übrig bleiben könnte.

Die 2. Sitzung ist dann kommende Woche (8.7.) und da wird es dann auch darum gehen, eine Grundsatzentscheidung zu treffen, wie man künftig mit aus Studiengebühren geschaffenen Stellen umgehen soll. Ende März 2009 laufen die ersten befristeten Verträge aus und gesetzlich ist es nicht ohne weiteres möglich die gleiche Person wieder befristet einzustellen. Dazu kommt natürlich auch die Problematik, dass man den Leuten eigentlich eine Perspektive bilden will, ein befristeter Vertrag ist doch sehr unbefriedigend und man hat auch Schwierigkeiten für befristete Stellen qualifiziertes Personal zu finden.

6 Antworten auf „1. Sitzung des Zentralen Gebührengremiums im SS08 (01.07.2008)“

  1. was befristete Stellen angeht:
    klar ist das ziemlich unbefriedigend für die Leute – aber unbefristete Stellen wären so ziemlich das Schlimmste was überhaupt passieren könnte.
    Das hieße im Klartext, dass man da als Studis jede Möglichkeit Einfluss zu nehmen aus der Hand gibt, dass künftige Studigenerationen das Geld nicht mehr ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechend umschichten können und dass man die Möglichkeit schafft, dass sich der Staat aus der Stellenfinanzierung zurückziehen kann.

    Soweit ich weiß können befristete Stellen EINMAL verlängert werden – das kann wo vertretbar (sprich wo gute Leute) gemacht werden – aber BITTE BITTE BITTE bleibt hart und genehmigt NIE und in KEINEM AUSNAHMEFALL unbefristete Stellen.

    Soweit Geld tatsächlich übrig bleibt, kann man dann ja beantragen die Studiengebühren um jene Summe zu kürzen.

  2. Das sehe ich ganz genauso wie du. Ich hab das in der heutigen Sitzung auch so gesagt, dass von studentischer Seite unbefristete Stellen eigentlich gar nicht in Frage kommen. Mal sehen wie sich das nächste Woche entwickelt, aber ich hoffe sehr wir können das durchsetzen, dass die Devise beschlossen wird keine unbefristeten Stellen aus Studiengebühren zu schaffen, uniweit.

    Mein Ziel wäre auch, dass möglichst viel Geld sogar übrig bleibt um ein stichhaltiges Arguemnt für eine Gebührensenkung zu haben. Denn wir haben die Anträge auch wirklich aus inhaltlichen Gründen abgelehnt und nicht aus Mittelknappheit.

  3. hart gegen unbefristete Stellen zu bleiben ist auch meine Position! Ich gehe nachwievor nicht davon aus, dass in Zukunft mehr Geld da sein wird, sondern es eher in die andere Richtung geht. Wir DÜRFEN uns einfach nicht die Hände binden und damit unsere Mitbestimmung über die Verwendung der Gelder leichtfertig aus der Hand geben!
    Ein Vorschlag von Seiten der HSL war auch, dass man nur eine gewisse Summe für unbefristete Stellen binden sollte, die dann auch sehr niedrig sein sollte

    befristete Stellen können (Aussage Herr Dr. Göttlicher) lediglich verlängert werden, wenn es sich um wissenschaftliches Personal handelt, nicht wissenschaftliches Personal kann nur 1x befristet eingestellt werden, was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, aber es noch nicht falsifizieren konnte

  4. Wissenschaftliches Personal darf bis zu 6 Jahre befristet beschäftigt werden. Mit Promotion kann man das ganze bis zu 12 Jahre hinziehen.
    Angenommen, man fängt mit der Promotion mit 24 an: Diese Person darf mit befristeten Verträgen bis 36 an der Uni bleiben. Angenommen, die Uni entscheidet, aus irgend einem Grund, diese Person dann auf die Strasse zu setzen, was soll bitte diese Person mit 36 neu anfangen? Und die meisten fangen erst später an.
    Ich bin auch nicht für unbefristete Stellen, aber die Uni sollte sich einsetzen, damit diese blöde Regelung der 6 bzw. 12 Jahre gekippt wird. Diese Regelung führt dazu, dass manche Universitäten (Bayreuth ist ein Parade Beispiel) jetzt schon, aus Angst, dass sie ihre Angestellte nicht mehr loskriegen, in zwei Jahresturnus einen großen Teil Ihres wissenschaftlichen Personals komplett auswechseln. Das neu angestellte Personal darf keine einzige Stunde (nicht einmal als Lehrbeauftragter) in Bayern vorher gearbeitet haben. Das neue Personal muss dazu eingearbeitet werden, dies kostet das ständige Personal Zeit, die den anderen Verpflichtungen weggenommen wird. Da die Arbeit ohne Perspektive ist, ist es von allen nur als Zwischenlösung gesehen. Die besten bewerben sich auf andere Stellen, dafür bekommt man an der Uni nur mittelmäßige Personen, die wahrscheinlich nirgendwo was besseres gefunden haben und die bereit sind, die ertse Gelegenheit zu nutzen, um weg zu gehen.
    In allen Fällen ist es bestimmt keine Verbesserung der Lehre und weit weg von jeglicher Gerechtigkeit.
    Viel mehr sollte man dahingehen, dass die Stellen beliebig oft verlängert werden dürfen und dass dabei auch die studentische Beurteilung der Lehre und des Dozenten/der Dozentin in Betracht gezogen wird. Die Professoren, also diejenigen, die im Endeffekt über die Studienbedingungen an unserer Uni entscheiden, sind eh‘ alle entfristet und unantastbar. Ob Sie eine schlechte Arbeit leisten oder nicht, soll ihnen recht egal sein. Haben sie einen persönlichen Ehrgeiz, dann leisten sie was, ansonsten faulenzen sie rum. Verlieren Sie Studenten, ist es ihnen auch Recht: sie haben dadurch nur weniger Arbeit.

    Mein Vorschlag: Verlängerungsbegrenzung kippen, den Instituten so viel Geld für Stellen gewähren, dass die Summe in einem angemessenen Verhältnis zu der studentischen Evaluation der Lehre und der Lernbedingungen steht. Gute Institute kriegen mehr Geld und dürfen es für Personal so ausgeben, wie sie wollen. Die Evaluation ist m.E. ein zentraler Punkt, der sich durchsetzen muss. Und gute oder schlechte Bewertungen müssen (positive bzw. negative) Konsequenzen haben, ansonsten ist es nur eine große, aufwendige und nerwige Zeitverschwendung. Online Evaluation, abrufbare Evaluationsergebnisse, Gehaltsanpassungen, disziplinäre Maßnahmen…

    Und wenn einer seine Arbeit gut macht, sollte er m.E. ein auf zwei Jahre befristetes Vertrauen immer wieder bekommen dürfen. Hat diese Person zwei Jahre lang ihre Arbeit gut gemacht, sollte man in der Lage sein, ihm zwei weitere Jahre Vertrauen zu schenken.
    Alles andere scheint mir absolut blöd und kontraproduktiv. Gibt es irgendwo in der freien Wirtschaft eine Firma, die ihre besten Mitarbeiter einfach abschiebt?
    Von einer prinzipiellen Blockade gegen die Unbefristung wäre nur die falschen Personen betroffenen: die wissenschaftlichen Angestellten, und die Studenten.

    Sorry, keine Zeit zum Korrekturlesen…. 🙂

  5. Die Frage der Befristung von Arbeitsverträgen ist insgesamt sehr problematisch. Zunächst ist klar, dass jedeR BeschäftigteR eine unbefristete Stelle vorziehen würde. Nicht selten sind auch die wissenschaftlichen Mitarbeiter mit unbefristeten Verträgen diejenigen, die über Jahre Kontinuität und Qualität gewährleisten. Andererseits ist das Argument nicht von der Hand zu weisen, dass bestehende unbefristete Arbeitsverträge es dem Nachwuchs auch sehr schwer machen, in den Mittelbau einzutreten.

    Was die durch Studiengebühren finanzierten Stellen an Hochschulen insgesamt angeht, muss klar sein, dass es sich hierbei um Lohndumping der besonderen Art handelt:

    EinE DozentIn (mit Hochschulabschluss) mit einer halben Stelle hat normalerweise eine Lehrverpflichtung in Höhe von 2,5 Semesterwochenstunden. Das sind 1 1/4 Seminare. Dafür verdient mensch knapp 1000 EUR netto. Insbesondere diejenigen, die aus Studiengebühren finanziert werden, müssen 9 Semesterwochenenstunden Lehre nachweisen. Da verbringt mensch dann schon fast die Hälfte der Arbeitszeit während des Semesters im Seminarraum. (Die 9 SWS pro halber Stelle sind übrigens kein Naturgesetz – auch kein bayrisches. An der Uni Augsburg gibt es für solche Stellen nur 5 SWS Lehrdeputat.)

    Ob unter solchen Bedingungen überhaupt noch gute Lehre zu erwarten ist oder ob sich gute Leute überhaupt auf solche Stellen bewerben, ist zumindest fraglich. Sicher ist, dass die Arbeitsmarktbedingungen für künftige AkademikerInnen insgesamt massiv unter Druck geraten. Gerade Studierenden-VertreterInnen sollte das nicht aus den Augen verlieren.

  6. Es gibt grundsätzlich für die Befristung zwei Gesetze, möglicherweise gibt es auch noch zusätzliche Regelungen im Tarifvertrag, die will ich gerade nicht nachschauen. Das schon angesprochene Wissenschaftszeitvertragsgesetz erlaubt eine Befristung von wissenschaftlichem Personal für sechs Jahre bis zu einer Promotion und für bis zu 12 Jahre insgesamt. Und das „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge“ erlaubt eine Befristung ohne sachlichen Grund für maximal zwei Jahre. Auf letzterem basiert die Aussage, dass nichtwissenschaftliches Personal nicht verlängert werden kann, wenn die erste Stelle schon auf zwei Jahre befristet war. Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben und wissenschaftlcihe Hilfskräfte fallen dagegen unter das WZeitVG, Lehrbeauftragte m.W. unter keines dieser Gesetze, weil sie freiberuflich tätig sind.

    Ich stehe aber befristeten Beschäftigungsverhältnissen ganz grundsätzlich kritisch gegenüber: Sie erlauben nämlich den Betroffenen keine vernünftige Lebensplanung. Jemand, der nicht weiß, ob er in zwei Jahren weiterbeschäftigt wird, wird keine weitreichenden Entscheidungen treffen wie z.B. Kinder in die Welt zu setzen. Dies gilt bei den Studiengebühren-Stellen noch einmal besonders, weil sie anders als Promotions- oder Habilitationsstellen keine weitere Qualifikation vermitteln. Eher im Gegenteil: Wer mehrere Jahre als Lehrkraft für besondere Aufgaben gearbeitet hat, wird sich schwer tun, eine Stelle in der Wirtschaft zu finden, wenn der Vertrag nicht mehr verlängert wird.

    Zweitens haben Befristungen eine disziplinierende Wirkung: Wer damit rechnen muss, dass sein Vertrag nicht verlängert wird, wird sehr vorsichtig sein, sich mit seinem Chef anzulegen – schließlich entscheidet der über die Weiterbeschäftigung. Das kann dazu führen, dass Verbesserungen der Lehrqualität gerade nicht stattfinden, weil sie auf den Widerstand von ProfessorInnen treffen und eine Durchsetzungsmacht der befristet Beschäftigten eben nicht existiert.

    Grundsätzlich gilt: Befristete Beschäftigung führt zu einer Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen. Sie sollte daher so klein wie möglich gehalten werden. Früher haben Hochschulen übrigens auch mit unbefristeten Stellen funktioniert.

Kommentare sind geschlossen.