Der BAföG Weiterförderungsantrag steht Jahr für Jahr wieder an und damit teilweise auch der Leistungsnachweis. Hier wollen wir euch zwei Hinweise mitgeben, die erst seit kürzerem gelten.
Sollte es trotzdem zu Problemen kommen könnt ihr euch gerne an den Sprat (stuve-sprat@fau.de) wenden.
Automatisierte Bescheinigung:
Im persönlichen MeinCampus-Account kann ab einem bestimmten ECTS-Schwellenwert eine automatisierte Bescheinigung heruntergeladen werden. Diese kann anstelle des Formblatt 5 beim BAföG-Amt vorgelegt werden.
- Entscheidungen der BAföG-Beauftragten bzw. die automatisierte Bescheinigung können zwar vom BAföG-Amt angezweifelt werden, jedoch sind Studierende in diesem Fall nicht verpflichtet dort ihren Notenspiegel vorzulegen.
Bei einer Anzweiflung wird der Einzelfall an die Universität zur erneuten Evaluation zurückgegeben.
- Sollten die nötigen ECTS-Punkte nicht erreicht werden, wir auf MeinCampus ein Informationsblatt angezeigt, dass auf die BAföG-Beauftragten verweist. In diesem Fall kann es möglich sein, dass ein Notenspiegel z.B. Fristverlängerung mit beim BAföG-Amt eingereicht werden muss.
Lehramt:
- Für Lehramtsstudierende sind die BAföG-Beauftragten der einzelnen Studienfächer verantwortlich.
- Erziehungswissenschaftliche Module können grundsätzlich mitangerechnet werden.