Förderpreis Besucher*innensicherheit

Erstmals schreibt der Deutsche Expertenrat Besucher*innensicherheit (DEB) einen Förderpreis aus. Der DEB-Bundes-Innovationspreis ist mit 3.500 Euro dotiert. Studierende aller Hochschulen Deutschlands können Bachelor- oder Masterarbeiten, Berichte über Praxissemester oder Beleg-, Haus- und Projektarbeiten einreichen, die nachhaltige, innovative und zukunftsorientierte Lösungsansätze für die Besucher*innensicherheit in Deutschland aufzeigen.

Eine siebenköpfige Jury wird die Arbeiten prüfen und lädt die Studierenden mit den besten drei Arbeiten zum bundesweiten Experten*innentreffen zur Besucher*innensicherheit am 6. November 2023 nach Berlin ein. Die namhafte Jury besteht aus Prof. Dr. Ariane Bagusat (Professorin für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insb. Sponsoring und Eventmanagement an der Ostfalia – Hochschule für angewandte Wissenschaften), Dr. Wolfgang Friedel (Ingenieur für Sicherheitstechnik, Brandschutz), Ralf-Richard Kenter (Dipl.-Ing. (FH), Dipl. Wirt.-Ing. (FH)), Marc Mundstock (Geschäftsführer AXICA Kongress- und Tagungszentrum, Vorsitzender Berlin Event Network (BEN)) sowie den DEB-Vorstandsmitgliedern Olaf Jastrob (1.Vorsitzender), Holger Gerdes (Stellvertretender Vorsitzender) und Ulf Weidmann (Vorstand Marketing).
Die/Der Erstplatzierte erhält 2.000 Euro, Platz zwei ist mit 1.000 Euro und Platz drei mit 500 Euro dotiert. Bis zum 31. Juli 2023 können Studierende ihre Arbeiten via Mail an den DEB (vorstand@expertenrat-besuchersicherheit.de) schicken.

Alle Infos gibt es auf der Homepage des DEB.

Wahlvorschläge für die Hochschulwahl gesucht

Ihr wollt mitbestimmen, wenn’s um die Uni geht? Ihr wollt euch mit und für Studis einbringen? Ihr kennt Leute, die auch mitmachen wollen? Dann stellt eine Liste zur Hochschulwahl auf!

Vom 20. bis 27. Juni finden die diesjährigen Hochschulwahlen statt. Ob auf Fakultätsebene oder im Studentischen Konvent, euer Engagement ist gefragt.

Wie bilde ich eine Wahlliste?
1. Jede Person, die auf eurer Liste stehen will, füllt eine Einverständniserklärung aus.

2. Jede Person, die auf eurer Liste stehen will, wird in die Liste auf dem Wahlvorschlagsformular eingetragen.

3. Euer Wahlvorschlag muss 10 (Konvent) bzw. 5 (FSV) Unterschriften von Unterstützenden (können auch Leute der Wahlliste sein) auf dem Wahlvorschlagsformular finden.

4. Die Einverständniserklärungen und das Wahlvorschlagsformular müssen vom 27. April bis zum 10. Mai, 16 Uhr beim Wahlamt der (Schlossplatz 4, Zimmer 2.027 und 2.029) eingereicht werden.

Die exakten Infos findet ihr auch noch mal auf dem Merkblatt der FAU, das ihr dringend lesen solltet, falls ihr einen Wahlvorschlag erstellen wollt. Allgemeine Infos zum Ablauf der Wahlen gibt es außerdem auf der Seite des Wahlamts.

Sucht euch Gleichgesinnte, sammelt Unterschriften ein und los geht’s!