Befreiung und Beurlaubung für Praktika

Es gab ja einige Verwirrung bezüglich der Befreiung von den Studiengebühren während eines Praktikums, die zwischenzeitlich zu Aussagen der Studentenkanzlei mit einer Anzahl an Verneinungen der Art „Es wird niemals nirgendjemand mehr für kein Praktikum nicht befreit oder beurlaubt!“ geführt hatten.
Die Hochschulleitung hatte dem Sprecherrat vorher schon klare Zusagen gegeben, die Informationen sind dann aber in der heißen Phase zwischenzeitlich in der Verwaltung steckengeblieben. Jetzt ist die Situation (vorerst) geklärt, und es gelten folgende Regelungen: „Befreiung und Beurlaubung für Praktika“ weiterlesen